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| RFH, 24.06.1927 - II A 293/27 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 03.12.1969 - II 162/65
Darlehnsgeber als Gesellschafter - Zeitpunkt der Hingabe - Voraussetzungen der …
Dieser Standpunkt entspricht dem des Urteils des BFH II 42/59 U vom 26. Oktober 1962 (BFH 76, 56, BStBl III 1963, 21) -- vgl. Urteil des RFH II A 293/27 vom 24. Juni 1927 (RFH 21, 229, RStBl 1927, 183) --, an dem der BFH noch in dem Urteil II 113/61 vom 2. März 1966 (BFH 86, 396, BStBl III 1966, 509) festgehalten hatte.Der früheren Rechtsprechung wäre also beizutreten, wenn die "Gewährung von Darlehen" im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 KVStG 1955 nicht als eine (einmalige) Handlung, sondern als ein (dauernder) Zustand anzusehen wäre (so bei anderer Rechtslage RFH-Urteil II A 293/27 vom 24. Juni 1927, RFH 21, 229).
- BFH, 02.03.1966 - II 113/61 Jedenfalls hat der RFH bereits in dem Urteil II A 293/27 vom 24. Juni 1927 (Slg. Bd. 21 S. 229, RStBl 1927 S. 183) entschieden, daß die Steuerpflicht eines Darlehens im Sinne des damaligen § 6 c KVStG -- an dessen Stelle der heutige § 3 KVStG getreten ist -- auch dann begründet sein kann, wenn der Gläubiger des Darlehens erst nachträglich Gesellschafter der Kapitalgesellschaft wird.
- BFH, 26.10.1962 - II 42/59 U
Gewährung von Darlehen an eine inländische Kapitalgesellschaft durch einen …
Wie schon der Reichsfinanzhof im Urteil II A 293/27 vom 24. Juni 1927 (Slg. Bd. 21 S. 229; Mrozek-Kartei, Kapitalverkehrsteuergesetz, § 6 zu c, Rechtssprüche 65, 66; RStBl 1927 S. 183 - nur Leitsätze -) ausgesprochen hat, stellt das Gesetz eine Reihenfolge, in der die Voraussetzungen auftreten müssen, nicht auf und verlangt insbesondere nicht, daß der Darlehnsgeber die Eigenschaft als Gesellschafter bereits bei Gewährung des Darlehens gehabt haben müsse.
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