Rechtsprechung
| BGH, 01.03.1962 - II ZR 1/62, (II ZR 217/57) |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bildung von Geschäftsanteilen - Vertrag über die Aufhebung eines GmbH-Geschäftsanteile umfassenden Treuhandvertrages - Überlassung von Gesellschafterrechten an die Treugeber des alleinigen, treuhänderisch gebundenen Gesellschafters unter Aufhebung des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1962, 374
- DB 1962, 467
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- BGH, 15.06.1959 - II ZR 44/58
Notwendige Streitgenossenschaft
Auszug aus BGH, 01.03.1962 - II ZR 1/62
Während der Streit über den personellen Bestand einer offenen Handelsgesellschaft allein die gesellschaftsvertraglichen Beziehungen der Gesellschafter untereinander angeht und allein unter den Gesellschaftern ausgetragen werden muß (BGHZ 30, 195, 197 [BGH 15.06.1959 - II ZR 44/58]/98), kann der Streit, wer Gesellschafter einer GmbH ist, in einem Prozeß mit der juristischen Person ausgetragen werden (vgl. RG Recht 1914 Nr. 1172; SeuffArch 93, 107). - BGH, 24.03.1954 - II ZR 23/53
Vollmacht beim Verkauf eines GmbH-Anteils
Auszug aus BGH, 01.03.1962 - II ZR 1/62
Diese Vorschrift soll nur den Handel mit Geschäftsanteilen erschweren (BGHZ 13, 49, 51 [BGH 24.03.1954 - II ZR 23/53]/52). - BGH, 17.11.1955 - II ZR 222/54
§ 15 GmbHG
Auszug aus BGH, 01.03.1962 - II ZR 1/62
Sie gilt daher nicht für eine Abtretungsverpflichtung, die sich aus dem Gesetz oder aus einem Vertrage ergibt, der nicht unmittelbar auf die Verpflichtung zur Abtretung eines GmbH-Geschäftsanteils gerichtet ist, sondern eine solche Verpflichtung nur mittelbar zur Folge hat und dessen eigentlicher Vertragsgegenstand in etwas anderem als in der Begründung einer solchen Abtretungsverpflichtung besteht (BGHZ 19, 69, 70 [BGH 17.11.1955 - II ZR 222/54]/71).
- BGH, 29.11.1956 - III ZR 121/55
Allgemeines Vertragsrecht - Einrede der Verjährung; Nötigung zum Abschluss d. KV
Auszug aus BGH, 01.03.1962 - II ZR 1/62
Der Senat hat in seinem Urteil vom 17. Dezember 1956 - II ZR 274/55 - (BGHZ 22, 270 [BGH 29.11.1956 - III ZR 121/55]) den Standpunkt vertreten, daß das Berufungsgericht an die rechtliche Beurteilung der für die Zulässigkeit der Revision vorgebrachten Tatsachen jedenfalls dann gebunden sei, wenn sich an den tatsächlichen Grundlagen dieser Beurteilung nichts geändert hat. - BGH, 17.12.1956 - II ZR 274/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 01.03.1962 - II ZR 1/62
Der Senat hat in seinem Urteil vom 17. Dezember 1956 - II ZR 274/55 - (BGHZ 22, 270 [BGH 29.11.1956 - III ZR 121/55]) den Standpunkt vertreten, daß das Berufungsgericht an die rechtliche Beurteilung der für die Zulässigkeit der Revision vorgebrachten Tatsachen jedenfalls dann gebunden sei, wenn sich an den tatsächlichen Grundlagen dieser Beurteilung nichts geändert hat. - RG, 05.11.1934 - VI 180/34
1. Kann aus einem Vertrage, den der gesetzliche Vertreter einer juristischen …
Auszug aus BGH, 01.03.1962 - II ZR 1/62
Das gleiche hat das Reichsgericht für einen Vertrag angenommen, den das Vertretungsorgan einer juristischen Person unter erkennbarem Mißbrauch seiner Vertretungsmacht abgeschlossen hat (RGZ 145, 311).
- BGH, 20.01.1966 - II ZR 46/63
Klage auf Abtretung von Geschäftsanteilen an einer GmbH - Erfordernis einer …
Auf das Urteil vom 1. März 1962 - II ZR 1/62 (II ZR 217/57) - (WM 1962, 415) wird Bezug genommen.Das Berufungsgericht nimmt in Übereinstimmung mit den Urteilen des Senats vom 1. März 1962 - II ZR 1/62 (II ZR 217/57) und II ZR 252/59 (WM 1962, 419) - an, daß Carl Z. mangels Bildung von Teilgeschäftsanteilen Inhaber aller vier Geschäftsanteile geworden und geblieben sei.
Denn auf Grund des Urteils II ZR 1/62 stehe rechtskräftig fest, daß den Klägern 70 % der Geschäftsanteile nicht zuständen, und die darüber hinausgehenden 30 % nähmen die Kläger nicht für sich in Anspruch, da ihr Erblasser einen Prozentsatz dieser Höhe dem Kläger zu 3) und dieser ihn weiter auf M. übertragen habe.
Das Berufungsgericht geht damit in Übereinstimmung mit dem Senatsurteil der Sache II ZR 1/62 davon aus, daß Carl Z., R. und M. intern nur eine rein rechnerische Aufteilung der Geschäftsanteile vorgenommen haben.
Wie der Senat bereits in seinem Urteil der Sache II ZR 1/62 ausgeführt hat, können die Beteiligten nur eine interne, rein rechnerische Aufteilung der Geschäftsanteile vorgenommen haben.
Zutreffend geht die Revision davon aus, daß der Senat in der Sache II ZR 1/62 nicht mit über den Teilbetrag von 30.000 RM entschieden hat, der aus der am 7. April 1941 vorgenommenen Abtretung zweier Geschäftsanteile nach Abzweigung von 3.000 RM und 17.000 RM rein rechnerisch verblieb und von Carl Z. an den Kläger zu 3) und von diesem weiter an Ma. abgetreten worden ist.
- BGH, 01.03.1962 - II ZR 252/59
Anspruch auf Abtretung von Geschäftsanteilen einer GmbH - Unterlassung der …
In der Sache 91 C 252/55 LG Berlin = 10 U 408/57 KG = II ZR 217/57 - neues Aktenzeichen II ZR 1/62 - hat das Kammergericht durch Urteil vom 18. September 1957 festgestellt, daß den Beklagten zu 1 bis 3 70 % der Geschäftsanteile an der Klägerin zu 1 zuständen, und diesen Ausspruch für vorläufig vollstreckbar erklärt.Der Senat hat in der Sache II ZR 217/57 (jetzt II ZR 1/62) den Berufschuldirektor H. F., K., als Schriftsachverständigen darüber gehört, ob die Unterschrift Carlo Z. unter der Urkunde vom 28. August 1946 echt oder gefälscht sei.
Wie der Senat in seinem Urteil in der Sache II ZR 1/62 (II ZR 217/57) näher ausgeführt hat, sind R. und M. hinsichtlich aller vier Geschäftsanteile als die Treugeber Carl Z. und, obwohl sie nicht formell die Gesellschafter der Klägerin zu 1 waren, als berechtigt anzusehen, einen neuen Geschäftsführer zu bestellen.
Wie der Senat in der Sache II ZR 1/62 (II ZR 217/57) angenommen hat, haben die Beklagten zu 1 bis 3 die Geschäftsanteile lediglich treuhänderisch inne.
Wie der Senat in der Sache II ZR 1/62 dargelegt hat, kann das Revisionsgericht, das zur Klärung der Legitimation des gesetzlichen Vertreters einer Partei selbst Feststellungen getroffen hat, in der Sache selbst entscheiden, wenn diese Feststellungen die abschließende Beurteilung des Falles ermöglichen.
- BFH, 12.08.2009 - X S 47/08
Unwiderruflichkeit und Unanfechtbarkeit einer Klagerücknahme - Nachträgliche …
Es kann dahingestellt bleiben, ob die vom Antragsteller zitierte Entscheidung des BGH (Urteil vom 1. März 1962 II ZR 1/62, Monatsschrift für Deutsches Recht 1962, 374), wonach die Rücknahme eines Rechtsmittels unwirksam sei, wenn sie von dem gesetzlichen Vertreter einer juristischen Person unter offensichtlichem Missbrauch seiner Vertretungsmacht erklärt werde, überhaupt einschlägig ist, da es sich im Streitfall nicht um einen gesetzlichen Vertreter, sondern um einen bevollmächtigten Prozessvertreter handelt. - VG Berlin, 16.11.1998 - 34 X 392.98
Voraussetzungen der Unwirksamkeit der Rücknahme eines Rechtsmittels durch den …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VG Neustadt, 25.04.2002 - 4 K 58/02
Wirksamkeit einer Klagerücknahmeerklärung; Einmalige Beihilfe für den Erwerb …
Insbesondere hat der damalige Prozessbevollmächtigte des Klägers die Klagerücknahme nicht unter offensichtlichem - d.h. für die Gegenseite bzw. das Gericht erkennbarem - Missbrauch seiner Vertretungsmacht erklärt (vgl. BGH, MDR 1962, 374).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".