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Rechtsprechung
   BGH, 24.10.1955 - II ZR 345/35   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,11891
BGH, 24.10.1955 - II ZR 345/35 (https://dejure.org/1955,11891)
BGH, Entscheidung vom 24.10.1955 - II ZR 345/35 (https://dejure.org/1955,11891)
BGH, Entscheidung vom 24. Oktober 1955 - II ZR 345/35 (https://dejure.org/1955,11891)
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Volltextveröffentlichung

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Papierfundstellen

  • BGHZ 18, 311
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.11.1953 - 3 StR 504/53
    Auszug aus BGH, 24.10.1955 - II ZR 345/35
    Diese Grenze, oberhalb deren ohne Rücksicht auf die besonderen Umstände des Einzelfalles eine von sonstigen Beweisanzeichen unabhängige Fahruntüchtigkeit festzustellen ist, ist aus Vorsicht so hoch, angesetzt, dass gewisse Ungenauigkeiten und Schwankungen, die sich bei der Blutalkoholbestimmung ergeben können, wie auch eine etwa erhöhte Alkoholverträglichkeit bereits berücksichtigt sind (BGHSt 5, 168 [170 ff] = NJW 1954 S. 159; Kohlhaas, VersR 1955, 324; Blutalkohol bei Verkehrsstraftaten, Gutachten des Präsidenten des Bundesgesundheitsamtes, herausgegeben vom BVerkM, redigiert und kommentiert von Borgmann S. 39 ff).

    Die Tatsache, dass ein Kraftfahrer vor dem Unfall eine längere Strecke fehlerfrei zurückgelegt hat, widerlegt daher nicht die auf den Blutalkoholspiegel gestützte Annahme einer alkoholbedingten Bewusstseinsstörung, weil sich diese eben oft erst im Augenblick der Gefahr erkennbar auswirkt (RG 164, 49 [51, 52]; BGHSt 5, 168 [171 ff];… Kohlhaas a. a. O. S. 325;… Borgmann a. a. O. S. 46; Dern VersR 1954, 251).

  • BGH, 18.12.1952 - VI ZR 54/52

    Abkommen von der Fahrbahn nach Überholtwerden I - § 823 BGB, § 286 ZPO, …

    Auszug aus BGH, 24.10.1955 - II ZR 345/35
    Umstände, aus denen sich die ernstliche Möglichkeit eines abweichenden Geschehensablaufs ergeben könnte (BGHZ 6, 169; 8, 239), sind nicht ersichtlich, geschweige denn erwiesen.
  • BGH, 14.07.1952 - IV ZR 25/52

    Erbbiologisches Gutachten

    Auszug aus BGH, 24.10.1955 - II ZR 345/35
    Damit legt es einmal den Formulierungen des medizinischen Sachverständigen eine Bedeutung bei, die ihnen rechtlich nicht zukommt; denn nicht der Sachverständige, sondern das Gericht hat nach freier Überzeugung in Würdigung, des gesamten Prozessstoffes und unter Berücksichtigung der allgemeinen Lebenserfahrung abschließend zu entscheiden, ob der von der beweispflichtigen Partei behauptete Sachverhalt mit einem jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Grad von Wahrscheinlichkeit wahr ist oder nicht (BGHZ 7, 116 [119 ff]).
  • BGH, 23.05.1952 - I ZR 163/51

    Entkräftung des Anscheinsbeweises

    Auszug aus BGH, 24.10.1955 - II ZR 345/35
    Umstände, aus denen sich die ernstliche Möglichkeit eines abweichenden Geschehensablaufs ergeben könnte (BGHZ 6, 169; 8, 239), sind nicht ersichtlich, geschweige denn erwiesen.
  • RG, 10.05.1940 - VII 230/39

    Zum Begriff der "Bewußtseinsstörung" im Sinne des § 3 d der Allgemeinen …

    Auszug aus BGH, 24.10.1955 - II ZR 345/35
    1.) Seit der grundlegenden Entscheidung des Reichsgerichts in RGZ 164, 49, die in der Rechtsprechung und Lehre nahezu einhellige Zustimmung gefunden hat und von der abzuweichen der Senat keinen Anlass sieht, besteht kaum mehr Streit darüber, dass eine Bewusstseinsstörung im Sinne der für die gewöhnliche Unfallversicherung (AVB § 3 Ziff. 5), die Volksunfall- (§ 2 Ziff. 3 AVB) und die Unfallzusatzversicherung (§ 3 Ziff. 4 AVB) im Wesentlichen gleichlautenden Ausschlussbestimmungen auch durch Trunkenheit hervorgerufen werden kann.
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