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| BGH, 11.07.1963 - III ZR 106/62 |
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- BGH, 18.09.1959 - III ZR 68/58
Auflösung der KPD
Auszug aus BGH, 11.07.1963 - III ZR 106/62
Das Bestehen eines solchen Anspruchs hat der Senat in seinem Urteil vom 18. September 1959 III ZR 68/58 (BGHZ 31, 1 [BGH 19.09.1959 - III ZR 68/58]), das die Klage einer Angestellten der KPD auf Entschädigung dafür, daß sie von ihrem Arbeitgeber infolge Auflösung der Partei und der Einziehung des Parteivermögens weder Gehalt noch Urlaubsgeld mehr erhielt, betraf, vor allem mit der Erwägung verneint:.Eine Auflösung der Arbeitgeberin der Klägerin, die "Vernichtung des Schuldners" kann nicht etwa, wie dies Reißmüller in JZ 1960, 122 [BGH 18.09.1959 - III ZR 68/58] meint, dem Tode des Unterhalts- oder Dienstverpflichteten gleichgesetzt werden.
- BGH, 11.07.1963 - III ZR 103/62
Auszug aus BGH, 11.07.1963 - III ZR 106/62
Wie der Senat in der gleichgelagerten Sache III ZR 103/62 im Urteil vom 11. Juli 1963 im einzelnen dargelegt hat, hat das Landesarbeitsgericht den Rechtsstreit nur hinsichtlich des auf Enteignung (Aufopferung) gegründeten Leistungsanspruchs der Klage gegen die B. an das Zivilgericht verwiesen, während es im übrigen das Klagebegehren für unbegründet befunden hat.Das hierzu in der Sache III ZR 103/62 Gesagte gilt auch hier und führt zu dem Ergebnis, daß nur noch zu prüfen ist, ob die Klägerin mit Recht gegen die B. einen Hilfsanspruch auf Entschädigung nach Enteignungsgrundsätzen erhoben hat.
- BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51
KPD-Verbot - Zweiter und letzter erfolgreicher Antrag auf Verbot einer Partei
Auszug aus BGH, 11.07.1963 - III ZR 106/62
Am 31. August 1956 - nachdem das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 5, 86 [BVerfG 17.08.1956 - 1 BvB 2/51]) am 17. August 1956 die KPD für verfassungswidrig erklärt, sie aufgelöst und die Einziehung des Parteivermögens zugunsten der B. angeordnet hatte - wurde sie von ihrer Arbeitgeberin unter Berufung auf die Beschlagnahme ihres Vermögens, des Vermögens der KPD und auf die Schließung des Betriebes fristlos entlassen. - BGH, 19.06.1952 - III ZR 295/51
Erwerbsschaden eines Arbeitnehmers bei gesetzlicher Verpflichtung zur …
Auszug aus BGH, 11.07.1963 - III ZR 106/62
Mit Rücksicht hierauf hat der erkennende Senat in BGHZ 7, 30 eine entsprechende Anwendung von § 845 BGB, dessen unmittelbare Anwendung eine Verpflichtung zur Dienstleistung kraft Gesetzes voraussetzt, für den Fall nicht zugelassen, daß der von der unerlaubten Handlung Betroffene kraft Vertrages einem anderen zur Dienstleistung verpflichtet ist. - BAG, 12.02.1959 - 1 AZR 354/58
Verbot der KPD - Beendigung von Arbeitsverhältnisses - Haftung der BRD - …
Auszug aus BGH, 11.07.1963 - III ZR 106/62
Die Annahme einer derartig begrenzten Verweisung entspricht - das führt das Urteil des Senats des näheren aus - der in Übereinstimmung mit dem Verweisungsantrag stehenden Fassung des Verweisungsspruchs und einer zusammenfassenden Betrachtung der einschlägigen Teile der Entscheidungsgründe des Landesarbeitsgerichts, insbesondere der umfassenden Bezugnahme auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 12. Februar 1959 I AZR 354/58 (NJW 1959, 1243).
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