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| BGH, 12.01.2006 - III ZR 407/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
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- BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93
Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren
Auszug aus BGH, 12.01.2006 - III ZR 407/05
Auch unter Zugrundelegung der Pflichten eines Anlageberaters, wie sie den Urteilen des III. Zivilsenats vom 13. Mai 1993 (III ZR 25/92 - NJW-RR 1993, 1114) und des XI. Zivilsenats vom 6. Juli 1993 (XI ZR 12/93 - BGHZ 123, 126 ff ) zu entnehmen seien, liege eine Vertragsverletzung nicht vor, weil der Beklagte nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme dem Kläger und seiner Ehefrau das Risiko der Anlage zutreffend vor Augen geführt und sie somit "anlagegerecht" beraten habe. - BGH, 13.05.1993 - III ZR 25/92
Haftung des Anlagevermittlers bei Fehlen zuverlässiger Information
Auszug aus BGH, 12.01.2006 - III ZR 407/05
Auch unter Zugrundelegung der Pflichten eines Anlageberaters, wie sie den Urteilen des III. Zivilsenats vom 13. Mai 1993 (III ZR 25/92 - NJW-RR 1993, 1114) und des XI. Zivilsenats vom 6. Juli 1993 (XI ZR 12/93 - BGHZ 123, 126 ff ) zu entnehmen seien, liege eine Vertragsverletzung nicht vor, weil der Beklagte nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme dem Kläger und seiner Ehefrau das Risiko der Anlage zutreffend vor Augen geführt und sie somit "anlagegerecht" beraten habe. - OLG Celle, 15.08.2002 - 11 U 341/01
Vertragsrecht; Anlageberatungsvertrag; Strukturvertrieb eines …
Auszug aus BGH, 12.01.2006 - III ZR 407/05
Vergeblich macht die Beschwerde gegen diese im Wesentlichen im tatrichterlichen Bereich liegende Würdigung geltend, die Revision sei zuzulassen, weil das Berufungsgericht den Inhalt des verwendeten Verkaufsprospektes anders als das Oberlandesgericht Celle in seinen Urteilen vom 15. August 2002 ( VersR 2003, 61 [OLG Celle 15.08.2002 - 11 U 291/01] ; DB 2002, 2211 [OLG Celle 15.08.2002 - 11 U 341/01] ) bewertet habe. - OLG Celle, 15.08.2002 - 11 U 291/01
Vertragsrecht; Anlageberatungsvertrag; Strukturvertrieb eines …
Auszug aus BGH, 12.01.2006 - III ZR 407/05
Vergeblich macht die Beschwerde gegen diese im Wesentlichen im tatrichterlichen Bereich liegende Würdigung geltend, die Revision sei zuzulassen, weil das Berufungsgericht den Inhalt des verwendeten Verkaufsprospektes anders als das Oberlandesgericht Celle in seinen Urteilen vom 15. August 2002 ( VersR 2003, 61 [OLG Celle 15.08.2002 - 11 U 291/01] ; DB 2002, 2211 [OLG Celle 15.08.2002 - 11 U 341/01] ) bewertet habe. - OLG Frankfurt, 08.10.2004 - 13 U 243/03
Risikoaufklärung hinsichtlich Anlageentscheidung durch Prospekt
Auszug aus BGH, 12.01.2006 - III ZR 407/05
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 13. Zivilsenats in Darmstadt des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. vom 8. Oktober 2004 - 13 U 243/03 - wird zurückgewiesen.
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