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| BVerwG, 01.07.1958 - IV B 22.57 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- LVG Oldenburg, 08.11.1956 - A 477.55
- BVerwG, 01.07.1958 - IV B 22.57
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 08.11.1957 - IV C 300.55
Auszug aus BVerwG, 01.07.1958 - IV B 22.57
Zwar hat der erkennende Senat bereits wiederholt ausgesprochen, daß die Regelung in § 13 Abs. 4 des Feststellungsgesetzes in der Fassung vom 14. August 1952 (BGBl. I S. 534) nicht gegen das Grundgesetz verstößt (vgl.Urteil vom 8. November 1957 - BVerwG IV C 300.55 -).
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