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Rechtsprechung
   BFH, 23.03.2011 - IV B 68/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,11771
BFH, 23.03.2011 - IV B 68/10 (https://dejure.org/2011,11771)
BFH, Entscheidung vom 23.03.2011 - IV B 68/10 (https://dejure.org/2011,11771)
BFH, Entscheidung vom 23. März 2011 - IV B 68/10 (https://dejure.org/2011,11771)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Keine Bilanzberichtigung bei fehlerhafter Gewährung eines Freibetrags gemäß § 14a Abs. 4 EStG - Bedürfnis nach Klärung einer Rechtsfrage

  • openjur.de

    Keine Bilanzberichtigung bei fehlerhafter Gewährung eines Freibetrags gemäß § 14a Abs. 4 EStG; Bedürfnis nach Klärung einer Rechtsfrage

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 1, EStG § 4 Abs 2 S 1, EStG § 14a Abs 4, EStG § 4 Abs 2 S 1, EStG § 14a Abs 4
    Keine Bilanzberichtigung bei fehlerhafter Gewährung eines Freibetrags gemäß § 14a Abs. 4 EStG - Bedürfnis nach Klärung einer Rechtsfrage

  • rechtsinformationen.bund.de

    Keine Bilanzberichtigung bei fehlerhafter Gewährung eines Freibetrags gemäß § 14a Abs. 4 EStG - Bedürfnis nach Klärung einer Rechtsfrage

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 4 Abs 2 S 1 EStG 1990, § 14a Abs 4 EStG 1990, § 4 Abs 2 S 1 EStG 1997, § 14a Abs 4 EStG 1997
    Keine Bilanzberichtigung bei fehlerhafter Gewährung eines Freibetrags gemäß § 14a Abs. 4 EStG - Bedürfnis nach Klärung einer Rechtsfrage

  • IWW
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage nach der Zulässigkeit einer Rückgängigmachung der Auflösung einer Rücklage im Wege der Bilanzänderung

  • datenbank.nwb.de

    Keine Bilanzberichtigung bei nachträglicher Aberkennung eines zu Unrecht gewährten Freibetrags gemäß § 14a Abs. 4 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (8)

  • BFH, 27.09.2006 - IV R 7/06

    Zusammenhang einer Bilanzänderung mit einer Bilanzberichtigung gemäß § 4 Abs. 2 …

    Auszug aus BFH, 23.03.2011 - IV B 68/10
    Rn. 8 Auch das BFH-Urteil vom 27. September 2006 IV R 7/06 (BFHE 215, 172, BStBl II 2008, 600) betraf einen anderen Sachverhalt und steht in keinem rechtlichen Zusammenhang mit der vorliegend aufgeworfenen Rechtsfrage.

    In der Entscheidung in BFHE 215, 172, BStBl II 2008, 600 war die erstmalige Ausübung des Wahlrechts gemäß § 6b Abs. 1 oder Abs. 3 EStG im Zusammenhang mit einer Bilanzänderung zu beurteilen.

  • BFH, 23.01.2008 - I R 40/07

    Bilanzberichtigung und Bilanzänderung - Nachträgliche Bildung von Rückstellungen

    Auszug aus BFH, 23.03.2011 - IV B 68/10
    Das Gegenteil ist vielmehr der Fall, wie sich dem daran anschließenden BFH-Urteil vom 23. Januar 2008 I R 40/07 (BFHE 220, 361, BStBl II 2008, 669) entnehmen lässt.
  • BFH, 31.05.2007 - IV R 54/05

    Zusammenhang einer Bilanzänderung mit einer Bilanzberichtigung - Bescheinigung …

    Auszug aus BFH, 23.03.2011 - IV B 68/10
    Da der Bilanzgewinn im Streitfall nicht berührt wird, ist die vorliegende Rechtsfrage auch nicht vergleichbar mit den Sachverhalten, die den BFH-Urteilen vom 31. Mai 2007 IV R 54/05 (BFHE 218, 188, BStBl II 2008, 665) und vom 11. Oktober 2007 X R 4/05 (…BFH/NV 2008, 354) zu Grunde lagen.
  • BFH, 14.07.2010 - VIII B 83/09

    Keine Revisionszulassung wegen Verfahrensdauer, tatsächlicher Würdigung eines …

    Auszug aus BFH, 23.03.2011 - IV B 68/10
    Mit Einwänden gegen die materielle Richtigkeit des angefochtenen Urteils kann die Zulassung der Revision grundsätzlich nicht erreicht werden (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 14. Juli 2010 VIII B 83/09, BFH/NV 2010, 1848, m.w.N.).
  • BFH, 27.01.2004 - IV B 135/01

    Staatlich geprüfter Krankenpfleger - Einkünfte aus Gewerbebetrieb?

    Auszug aus BFH, 23.03.2011 - IV B 68/10
    Rn. 4 Ein im allgemeinen Interesse liegendes Bedürfnis nach Klärung einer Rechtsfrage ist gegeben, wenn sich diese Frage nicht ohne weiteres aus dem Gesetz beantworten lässt, wenn sie nicht bereits durch die höchstrichterliche Rechtsprechung hinreichend geklärt ist oder neue Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung durch den BFH erforderlich machen, so dass Unsicherheit in der Beantwortung der Rechtsfrage besteht (vgl. BFH-Beschluss vom 27. Januar 2004 IV B 135/01, BFH/NV 2004, 783).
  • BFH, 02.12.2005 - IV B 62/04

    Entnahme - Gewinnermittlung nach § 13a EStG

    Auszug aus BFH, 23.03.2011 - IV B 68/10
    Dabei muss es sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame Frage handeln, die klärungsbedürftig und im zu erwartenden Revisionsverfahren klärungsfähig sein muss (vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 2. Dezember 2005 IV B 62/04, BFH/NV 2006, 543, unter 1. der Gründe).
  • BFH, 14.10.2009 - IX B 86/09

    Darlegung von Revisionszulassungsgründen - Sachaufklärungspflicht - Verletzung …

    Auszug aus BFH, 23.03.2011 - IV B 68/10
    Geboten ist darüber hinaus die Darlegung, welches Ergebnis die unterlassene Beweisaufnahme nach Auffassung des Steuerpflichtigen erbracht hätte und wieso dieses Ergebnis zu einer anderen Entscheidung des Gerichts hätte führen können (BFH-Beschluss vom 14. Oktober 2009 IX B 86/09, BFH/NV 2010, 222).
  • BFH, 11.10.2007 - X R 4/05

    Zusammenhang Bilanzänderung mit Bilanzberichtigung

    Auszug aus BFH, 23.03.2011 - IV B 68/10
    Da der Bilanzgewinn im Streitfall nicht berührt wird, ist die vorliegende Rechtsfrage auch nicht vergleichbar mit den Sachverhalten, die den BFH-Urteilen vom 31. Mai 2007 IV R 54/05 (BFHE 218, 188, BStBl II 2008, 665) und vom 11. Oktober 2007 X R 4/05 (BFH/NV 2008, 354) zu Grunde lagen.
  • BFH, 27.05.2020 - XI R 8/18

    Zulässigkeit und Umfang einer Bilanzänderung (§ 4 Abs. 2 Satz 2 EStG); …

    Den Entscheidungen ist indes nicht zu entnehmen, dass eine Bilanzänderung gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG auch dann in Betracht kommen könnte, wenn ein Bilanzposten und damit auch der Bilanzgewinn überhaupt nicht berührt werden (vgl. BFH-Beschluss vom 23.03.2011 - IV B 68/10, BFH/NV 2011, 1129, Rz 7).

    Der BFH hat bereits entschieden, dass eine außerbilanzielle Gewinnerhöhung keinen Bilanzansatz berührt und deshalb die Rechtsfolge des § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG nicht herbeiführen kann (vgl. BFH-Urteil vom 23.01.2008 - I R 40/07, BFHE 220, 361, BStBl II 2008, 669, unter II.2.d aa, Rz 15;… BFH-Beschlüsse vom 05.10.2007 - IV B 125/06, BFH/NV 2008, 353, unter 1.b, Rz 6; in BFH/NV 2011, 1129, Rz 7).

  • BFH, 27.07.2023 - IV R 15/20

    Anwendung des Halbabzugsverbots im Fall der Korrektur eines fehlerhaften …

    Fehlerhafte außerbilanzielle Gewinnkorrekturen können daher nicht über eine Bilanzberichtigung ausgeglichen werden (z.B. BFH-Beschluss vom 23.03.2011 - IV B 68/10, Rz 7).
  • FG Köln, 15.06.2011 - 7 K 3709/07

    Fehlerhaftigkeit einer Teilwertabschreibung

    Denn die Hinzurechnung nach § 3c Abs. 2 S. 1 EStG erfolgt außerhalb der Bilanz und hat auf die jeweiligen Bilanzansätze keine Auswirkungen, zumal es sich bei dem "Halbabzugsverbot" des § 3c Abs. 2 S. 1 EStG um eine erst auf der Ebene der Einkunftsermittlung relevante Vorschrift handelt, die die Bilanzansätze als solche unberührt lässt (vgl. auch BFH-Urteile vom 17. Juni 2010 III R 43/06, BFHE 230, 517;… BFH/NV 2011, 40, dort zu § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8 EStG, m.w.N. und vom 23. Januar 2008 I R 40/07, BFHE 220, 361; BStBl. II 2008, 669, dort im Hinblick auf § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG; BFH-Beschluss vom 23. März 2011 IV B 68/10, BFH/NV 2011, 1129, dort zu § 14a Abs. 4 EStG).
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