Rechtsprechung
| BGH, 05.01.1955 - IV ZR 112/54 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Papierfundstellen
- WM 1955, 375
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 05.11.1948 - I ZS 88/48
Auszug aus BGH, 05.01.1955 - IV ZR 112/54
Die Revision rügt aber mit Recht, daß - nach der Art der festgestellten Pflichtversäumnis - die Klägerin den Beweisnotstand zu vertreten habe und daß deshalb Unklarheiten zu ihren Lasten gehen (vgl. OGHZ 1, 268 [270] mit Nachweisen). - RG, 19.12.1918 - VI 157/18
Auslegung einer der Verbürgung für ein Vereinbarungsdarlehen beigefügten Abrede
Auszug aus BGH, 05.01.1955 - IV ZR 112/54
Solche mündliche Nebenabreden, welche die Verpflichtung des Bürgen einschränken, sind nach ständiger Rechtsprechung formlos gültig (RGZ 95, 9 [10 f]; JW 1934, 219 8 ;… vgl. auch RGRK BGB 10. Aufl. § 766 A 4 S. 561 f).
- BGH, 27.05.2003 - IX ZR 283/99
Bürgschaft - Freier Willensentschluß / Handeln aus emotionaler Verbundenheit
So fehlt es an einer sittenwidrigen Beeinträchtigung der Willensfreiheit, wenn es sich für die Beteiligten erkennbar nur um eine allgemeine Redensart ohne inhaltliche Aussage über Umfang und Bedeutung des Risikos handelt (BGH, Urt. v. 5. Januar 1955 - IV ZR 112/54, WM 1955, 375, 376;… v. 24. Februar 1994, aaO S. 1344;… vgl. auch BGH, Urt. v. 15. April 1997 - IX ZR 112/96, NJW 1997, 3230, 3231). - BGH, 24.02.1994 - IX ZR 227/93
Wirksamkeit einer von Kindern auf Veranlassung der Eltern geleisteten Bürgschaft
Erklärt der Gläubiger bei Bürgschaftsverhandlungen, die ganze Angelegenheit sei eine Formsache, so mag es sich dabei häufig für die Beteiligten erkennbar nur um eine allgemeine Redensart ohne inhaltliche Aussage über Umfang und Bedeutung des Risikos handeln (vgl. BGH, Urt. v. 5. Januar 1955 - IV ZR 112/54, WM 1955, 375). - BGH, 15.05.1986 - IX ZR 96/85
Ausgleich unter Mitbürgen bei Vereinbarung einer nachrangigen Haftung des einen
Ihnen waren daher auch in erster Linie die Sicherung des Kredits und die Übernahme des Risikos der Zahlungsunfähigkeit der Hauptschuldnerin zuzumuten (vgl. auch BGH, Urt. v. 5. Januar 1955 - IV ZR 112/54, WM 1955, 375, 376).Mit einer rechtsverbindlichen Zusage der Gläubigerin, sie werde den Beklagten erst zuletzt in Anspruch nehmen, kann vereinbart sein, daß der Beklagte erst hafte, wenn und soweit die Gläubigerin ihren Bürgschaftsanspruch gegenüber dem Kläger und dem Zeugen S. nicht befriedigen kann (vgl. RGZ 81, 414, 417; BGH, Urt. v. 5. Januar 1955 - IV ZR 112/54, WM 1955, 375, 376;… Kanka aaO. S. 141).
- BGH, 17.03.1994 - IX ZR 174/93
Geschäftsgrundlage einer Bürgschaftsverpflichtung; Pflichten des Gläubigers bei …
Eine Falschbeurkundung durch die Klägerin (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 5. Januar 1955 - IV ZR 112/54, WM 1955, 375, 376 f) ist nicht festgestellt. - BGH, 02.11.1955 - IV ZR 100/55
Rechtsmittel
Die Gültigkeit einschränkender mündlicher Nebenabreden hat der erkennende Senat gleichfalls schon in seiner Entscheidung vom 5. Januar 1955 - IV ZR 112/54 (Wertpapier-Mitteilungen Teil IV B 1955, 375) - bejaht.
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