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| BGH, 17.05.1961 - IV ZR 286/60 |
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Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51
KPD-Verbot - Zweiter und letzter erfolgreicher Antrag auf Verbot einer Partei
Auszug aus BGH, 17.05.1961 - IV ZR 286/60
Dabei ist freilich nicht zu übersehen, daß der "Aufbau des Sozialismus" in den Ländern des Sowjetblocks nach der Intention der maßgebenden kommunistischen Machthaber immer auch der Machtbehauptung und Machtentfaltung des kommunistischen Herrschaftssystems zu dienen bestimmt und damit immer auch darauf gerichtet ist, die Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung in den nichtkommunistischen Ländern - erforderlichenfalls, wenn der geeignete Zeitpunkt dazu gekommen ist, mit Gewalt - zu beseitigen und sie durch die kommunistische Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung zu ersetzen, wie der Senat in seinem Urteil vom 15. April 1959 - IV ZR 303/58 -, RzW 1959, 391 Nr. 35 und in seinem vorerwähnten Urteil vom 16. Dezember 1959 im Anschluß an das Verbotsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. August 1956 (BVerfGE 5, 85 f [BVerfG 17.08.1956 - 1 BvB 2/51]) näher dargelegt hat. - BGH, 16.12.1959 - IV ZR 183/59
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Auszug aus BGH, 17.05.1961 - IV ZR 286/60
Diese Voraussetzungen erfüllt nach der Rechtsprechung des Senats derjenige, der in den Zentren der kommunistischen Massenbeeinflussung eine verantwortliche Tätigkeit nichttechnischer Art ausübt, insbesondere etwa politische Rundfunksendungen und Veröffentlichungen gestaltet oder mitgestaltet, insbesondere wenn sie sich auch an die Bewohner der Bundesrepublik einschließlich West-Berlins wenden (Urteil vom 16. Dezember 1959 - IV ZR 183/59 -, RzW 1960, 264 Nr. 17). - BGH, 12.04.1961 - IV ZR 277/60
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Auszug aus BGH, 17.05.1961 - IV ZR 286/60
Wie der Senat bereits in seinem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 12. April 1961 - IV ZR 277/60 - ausgeführt hat, kann jedoch aus einem solchen Sachverhalt nicht ohne weiteres gefolgert werden, daß der Vorschubleistende auch den Tatbestand des Bekämpfens der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 2 BEG verwirklicht habe. - BGH, 15.04.1959 - IV ZR 303/58
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 17.05.1961 - IV ZR 286/60
Dabei ist freilich nicht zu übersehen, daß der "Aufbau des Sozialismus" in den Ländern des Sowjetblocks nach der Intention der maßgebenden kommunistischen Machthaber immer auch der Machtbehauptung und Machtentfaltung des kommunistischen Herrschaftssystems zu dienen bestimmt und damit immer auch darauf gerichtet ist, die Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung in den nichtkommunistischen Ländern - erforderlichenfalls, wenn der geeignete Zeitpunkt dazu gekommen ist, mit Gewalt - zu beseitigen und sie durch die kommunistische Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung zu ersetzen, wie der Senat in seinem Urteil vom 15. April 1959 - IV ZR 303/58 -, RzW 1959, 391 Nr. 35 und in seinem vorerwähnten Urteil vom 16. Dezember 1959 im Anschluß an das Verbotsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. August 1956 (BVerfGE 5, 85 f [BVerfG 17.08.1956 - 1 BvB 2/51]) näher dargelegt hat.
- BGH, 12.07.1961 - IV ZR 89/61 Wie der erkennende Senat in seiner Entscheidung vom 12. April 1961 - IV ZR 277/60 - zur Frage der Anwendung des § 6 Abs. 1 Nr. 2 BEG ausgeführt hat, kommt es außer der Feststellung des objektiven Ausschließungstatbestands darauf an, ob der Handelnde diese auf die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung in der Bundesrepublik gerichtete Zielsetzung der kommunistischen Machthaber nicht nur erkannt und gebilligt oder in Kauf genommen hat, sondern sich darüber hinaus von ihr zu der Übernahme und bei der Durchführung seiner Aufgaben hat bestimmen lassen, dabei also bewußt seinerseits das Ziel verfolgt hat, damit einen Beitrag zum Kampf gegen die freiheitliche Ordnung in diesen Staaten zu leisten (ebenso BGH vom 17. Mai 1961 - IV ZR 286/60 -).
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