Rechtsprechung
| BGH, 17.09.2009 - IX ZB 51/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
EuInsVO Art. 3
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bestimmung des für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zuständigen Gerichts bei Kaufleuten, Gewerbetreibenden oder Selbstständigen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 13.06.2006 - IX ZA 8/06
Bejahung der internationalen Zuständigkeit der deutschen Insolvenzgerichte wegen …
Auszug aus BGH, 17.09.2009 - IX ZB 51/09
Als feststellbares Kriterium, welches Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit bei der Bestimmung des für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zuständigen Gerichts garantiert, ist nach gesicherter Rechtsauffassung, die nicht weiter klärungsbedürftig ist, bei Kaufleuten, Gewerbetreibenden oder Selbständigen an die wirtschaftliche oder gewerbliche Tätigkeit des Schuldners anzuknüpfen (vgl. BGH, Beschl. v. 13. Juni 2006 - IX ZA 8/06, Rn. 8 zitiert nach [...];… HK-InsO/Stephan, 5. Aufl. Art. 3 EuInsVO Rn. 3;… MünchKomm-InsO/Reinhart, 2. Aufl. Art. 3 EuInsVO Rn. 14; Balz ZIP 1996, 948, 949;… Duursma-Kepplinger in Duursma-Kepplinger/Duursma/Chalupsky, Europäische Insolvenzverordnung Art. 3 Rn. 19; Huber ZZP 114 (2001), 133, 140;… Kemper in Kübler/Prütting, InsO Art. 3 EuInsVO Rn. 5;… Smid, Deutsches und Europäisches Internationales Insolvenzrecht Art. 3 EuInsVO Rn. 9).
- BGH, 18.09.2018 - IX ZB 77/17
Internationale Zuständigkeit eines deutschen Gerichts bei Eröffnung des …
Bei Kaufleuten, Gewerbetreibenden oder Selbständigen ist an die wirtschaftliche oder gewerbliche Tätigkeit des Schuldners anzuknüpfen (BGH, Beschluss vom 17. September 2009 - IX ZB 51/09, ZInsO 2009, 1955 Rn. 3).Zwingend muss sie nicht sein (vgl. BGH, Beschluss vom 17. September 2009, aaO Rn. 5).
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