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Rechtsprechung
   LSG Hessen, 27.04.2017 - L 1 KR 294/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,98485
LSG Hessen, 27.04.2017 - L 1 KR 294/15 (https://dejure.org/2017,98485)
LSG Hessen, Entscheidung vom 27.04.2017 - L 1 KR 294/15 (https://dejure.org/2017,98485)
LSG Hessen, Entscheidung vom 27. April 2017 - L 1 KR 294/15 (https://dejure.org/2017,98485)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (11)

  • BSG, 30.10.2013 - B 12 KR 21/11 R

    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - Beitragsbemessung - nicht …

    Auszug aus LSG Hessen, 27.04.2017 - L 1 KR 294/15
    Mit einzubeziehen sind demnach alle Einnahmen und Geldmittel, die das freiwillige Mitglied zum Lebensunterhalt verbraucht oder verbrauchen könnte, und zwar ohne Rücksicht auf die steuerliche Behandlung der Einkünfte (BSG, Urteil vom 30.10.2013 - B 12 KR 21/11 R -, juris, Rn. 18).

    Da das Gesetz bei Pflichtversicherten einen Verlustausgleich nicht vorsieht, entspricht es dem Sinn und Zweck des § 240 Abs. 2 Satz 1 SGB V (wonach bei einem freiwilligen Mitglied der Beitragsbemessung mindestens die Einnahmen zu berücksichtigen sind, die bei einem vergleichbaren versicherungspflichtig Beschäftigten zugrunde zu legen sind), dass eine solche Privilegierung auch für freiwillig Versicherte nicht gelten kann (BSG, Urteil vom 30.10.2013 - B 12 KR 21/11 R -, juris, Rn. 28).".

    Auf einen längeren Zeitraum gesehen wird der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zutreffend Rechnung getragen, denn es erfolgt ein Ausgleich der wechselnden Einnahmen, weil nicht nur eine nachgewiesene Erhöhung der Einnahmen, sondern auch eine nachgewiesene Verringerung für die zukünftige Beitragsfestsetzung jeweils bis zum Nachweis der nächsten Änderung berücksichtigt wird (vgl. zuletzt: Bundessozialgericht, Urteil vom 30. Oktober 2013, B 12 KR 21/11 R - juris -).

    Die Vorschrift soll verhindern, dass freiwillig Versicherte beitragsmäßig geringer belastet werden als versicherungspflichtig Beschäftigte, schließt andererseits aber die Einbeziehung von Einnahmen, die bei einem Pflichtmitglied unberücksichtigt bleiben, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des freiwilligen Mitglieds aber mitbestimmen, gerade nicht aus (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 30. Oktober 2013, B 12 KR 21/11 R - juris -).

  • BSG, 09.08.2006 - B 12 KR 8/06 R

    Krankenversicherung - freiwillig Versicherter - Beitragsbemessung - kein …

    Auszug aus LSG Hessen, 27.04.2017 - L 1 KR 294/15
    Ein solcher vertikaler Verlustausgleich sei bereits höchstrichterlich abgelehnt worden (Bundessozialgericht, Urteil vom 9. August 2006, B 12 KR 8/06 R).

    Zwar besteht auch im Beitragsrecht für einen freiwillig Versicherten die Möglichkeit eines horizontalen Verlustausgleichs innerhalb derselben Einkunftsart zur Verminderung der Beitragsbemessungsgrundlage, sodass er seine beitragspflichtigen Einnahmen z. B. durch Investitionsentscheidungen reduzieren kann, was ein Pflichtversicherten nicht kann (BSG, Urteil vom 09.08.2006 - B 12 KR 8/06 R -, juris, Rn. 18).

    Anders als im Steuerrecht ist jedoch bei der Beitragsbemessung freiwillig Versicherter der gesetzlichen Krankenversicherung ein vertikaler Verlustausgleich zwischen den verschiedenen Einkunftsarten ausgeschlossen (BSG, Urteil vom 09.08.2006 - B 12 KR 8/06 R -, juris, Rn. 17).

  • BSG, 15.10.2014 - B 12 KR 10/12 R

    Krankenversicherung - Beitragsbemessung freiwillige Mitglieder - Berücksichtigung …

    Auszug aus LSG Hessen, 27.04.2017 - L 1 KR 294/15
    Insbesondere bestehen keine Bedenken gegen die demokratische Legitimation einer Rechtsetzung durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen sowie die Einhaltung der Publizitätserfordernisse durch Veröffentlichung im Elektronischen Bundesanzeiger sowie gegen die rückwirkende Inkraftsetzung zum 01.01.2009 (BSG, Urteil vom 15.10.2014 - B 12 KR 10/12 R -, juris, Rn. 15).

    Bedenken bestehen auch nicht hinsichtlich der Ermächtigung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen zum Erlass der Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler durch § 240 SGB V. Insbesondere ist die Regelung hinreichend bestimmt, weil der in § 240 Abs. 1 Satz 2 SGB V vorgegebene Rahmen (Berücksichtigung der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit) die Anforderungen erfüllt, die an die Delegation von Rechtssetzungsbefugnissen nach dem Bestimmtheitsgebot zu stellen sind (BSG, Urteil vom 15.10.2014 - B 12 Kr 10/12 R -, juris, Rn. 16).

  • BSG, 14.12.1994 - 4 RLw 4/93

    Teilnichtigkeit von Mindesthöhenbeschlüssen

    Auszug aus LSG Hessen, 27.04.2017 - L 1 KR 294/15
    Der Umstand, dass der Widerspruchsbescheid lediglich von dem Vorsitzenden unterschrieben wurde, ist sogar unschädlich, weil weder vorgetragen noch sonst ersichtlich ist, dass der Bescheid nicht von dem beschließenden Gremium stammt oder wenigstens von ihm gebilligt wurde (vgl. BSG, Urteil vom 14.12.1994 - 4 RLw 4/93 -, juris, Rn. 26) und die entscheidenden Personen im Bescheid kenntlich gemacht worden sind (vgl. § 60 Abs. 2 SGG).

    Allenfalls die absolute Unzuständigkeit der Widerspruchsbehörde könnte einen schweren und offensichtlichen Fehler darstellen, beispielsweise dann, wenn die Behörde in absurder Weise grob fehlerhaft ihre Zuständigkeit angenommen hätte, obwohl sie für den Erlass des Verwaltungsaktes unter keinem denkbaren Gesichtspunkt zuständig sein konnte, weil sie keinerlei sachlichen Bezug zu diesem Aufgabengebiet hat (vgl. BSG…, Urteil vom 09.06.1999 - B 6 KR 76/97 R -, juris, Rn. 30), wenn die Widerspruchsbehörde sich die ursprüngliche Zuständigkeit der Ausgangsbehörde anmaßt (BSG…, Urteil vom 21.06.2000 - B 4 RA 57/99 R -, juris, Rn. 17) oder wenn sie zum zweiten Mal in derselben Sache einen Widerspruchsbescheid erlässt (BSG, Urteil vom 14.12.1994 - 4 RLw 4/93 -, juris, Rn. 29).

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für …

    Auszug aus LSG Hessen, 27.04.2017 - L 1 KR 294/15
    Vielmehr will der Antragsteller seine Rechtslage verbessern, was aber nicht Gegenstand der Anhörungspflicht nach § 24 SGB X ist (Bundessozialgericht, Urteil vom 9. Dezember 2004, B 6 KA 44/03 R;… Vogelgesang in: Hauck/Noftz, SGB X, Kommentar, Stand: 4/12, § 24 Rdnr. 10 m.w.N.;… von Wulffen, a.a.O., § 24 Rdnr. 4).
  • BSG, 28.10.2014 - B 14 AS 39/13 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitgegenstand - maßgeblicher Zeitpunkt - …

    Auszug aus LSG Hessen, 27.04.2017 - L 1 KR 294/15
    (1) Offen bleiben kann, ob der Antrag der Klägerin nach § 44 SGB X vom 28. Februar 2012 hinreichend konkret die Bescheide benannt hat, deren Überprüfung begehrt wird, was Voraussetzung für eine Bescheidungspflicht der Beklagten ist (vgl. dazu BSG, Urteil vom 28.10.2014 - B 14 AS 39/13 -, juris, Rn. 15 ff.).
  • BSG, 10.11.2011 - B 8 SO 12/10 R

    Sozialhilfe - bedarfsorientierte Grundsicherung bzw Grundsicherung bei …

    Auszug aus LSG Hessen, 27.04.2017 - L 1 KR 294/15
    Nach überwiegender Auffassung der Senate des Bundessozialgerichts ist die richtige Klageart eine kombinierte Anfechtungs-, Verpflichtungs- und Leistungsklage, wobei die Anfechtungsklage auf die Aufhebung der Überprüfungsbescheide, die Verpflichtungsklage auf die Aufhebung des Ausgangsbescheides und die Leistungsklage auf die Verurteilung zu der dann zu beanspruchenden Leistung gerichtet ist (siehe z. B. BSG, Urteil vom 10.11.2011 - B 8 SO 12/10 R -, juris, Rn. 12).
  • BSG, 02.09.2009 - B 12 KR 21/08 R

    Krankenversicherung - freiwillig versicherter hauptberuflich selbständig …

    Auszug aus LSG Hessen, 27.04.2017 - L 1 KR 294/15
    Der Nachweis darüber, ob und in welchem Umfang ein der Beitragsbemessung in der freiwilligen Krankenversicherung zugrunde zu legendes Gesamteinkommen (§ 16 Viertes Buch Sozialgesetzbuch - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung, - SGB IV -) dem Versicherten zuzurechnen und in welchem Umfang es bei ihm bei der Beitragsbemessung nach § 240 SGB V zu berücksichtigen ist, ist allein mithilfe von Einkommensteuerbescheiden zu führen (BSG, Urteil vom 02.09.2009 - B 12 KR 21/08 R -, juris, Rn. 16).
  • BSG, 05.09.2006 - B 2 U 24/05 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Zugunstenverfahren - Überprüfung - …

    Auszug aus LSG Hessen, 27.04.2017 - L 1 KR 294/15
    Nach anderer Auffassung ist die richtige Klageart eine kombinierte Anfechtungs- und Feststellungsklage (BSG, Urteil vom 05.09.2006 - B 2 U 24/05 R -, juris, Rn. 9).
  • BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 57/99 R

    Sachliche Unzuständigkeit der Widerspruchsstelle als Verfahrensfehler

    Auszug aus LSG Hessen, 27.04.2017 - L 1 KR 294/15
    Allenfalls die absolute Unzuständigkeit der Widerspruchsbehörde könnte einen schweren und offensichtlichen Fehler darstellen, beispielsweise dann, wenn die Behörde in absurder Weise grob fehlerhaft ihre Zuständigkeit angenommen hätte, obwohl sie für den Erlass des Verwaltungsaktes unter keinem denkbaren Gesichtspunkt zuständig sein konnte, weil sie keinerlei sachlichen Bezug zu diesem Aufgabengebiet hat (vgl. BSG…, Urteil vom 09.06.1999 - B 6 KR 76/97 R -, juris, Rn. 30), wenn die Widerspruchsbehörde sich die ursprüngliche Zuständigkeit der Ausgangsbehörde anmaßt (BSG, Urteil vom 21.06.2000 - B 4 RA 57/99 R -, juris, Rn. 17) oder wenn sie zum zweiten Mal in derselben Sache einen Widerspruchsbescheid erlässt (BSG…, Urteil vom 14.12.1994 - 4 RLw 4/93 -, juris, Rn. 29).
  • BSG, 12.09.1995 - 12 RK 24/95

    Recht auf Nachzahlung bei Heiratserstattung, Nichtigkeit früherer …

  • LSG Hessen, 28.07.2022 - L 8 KR 522/21

    SGB V

    Die damit lediglich zeitversetzt erfolgende Berücksichtigung der tatsächlichen Einnahmen der hauptberuflich selbstständig Erwerbstätigen trägt auf einen längeren Zeitraum gesehen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zutreffend Rechnung, denn es erfolgt ein Ausgleich der wechselnden Einnahmen, weil nicht nur eine nachgewiesene Erhöhung der Einnahmen, sondern auch eine nachgewiesene Verringerung für die zukünftige Beitragsfestsetzung jeweils bis zum Nachweis der nächsten Änderung berücksichtigt wird (BSG, Urteil vom 30. Oktober 2013, B 12 KR 21/11 R - juris - Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 27. April 2017 - L 1 KR 294/15 -, Rn. 45, juris).
  • SG München, 27.01.2025 - S 55 KR 647/22

    Einkommensteuerbescheid, Beitragsbemessungsgrenzen, Vorläufige …

    Rn. 36 Die damit lediglich zeitversetzt erfolgende Berücksichtigung der tatsächlichen Einnahmen der hauptberuflich selbstständig Erwerbstätigen wurde vor dem Hintergrund als gerechtfertigt angesehen, dass auf einen längeren Zeitraum betrachtet der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zutreffend Rechnung getragen würde, da ein Ausgleich der wechselnden Einnahmen erfolge, weil nicht nur eine nachgewiesene Erhöhung der Einnahmen, sondern auch eine nachgewiesene Verringerung für die zukünftige Beitragsfestsetzung jeweils bis zum Nachweis der nächsten Änderung berücksichtigt werde (vgl. nochmals BSG…, Urteil vom 22. März 2006, a. a. O., juris, Rdnr. 19; Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 27. April 2017 - L 1 KR 294/15 -, juris, Rdnr. 45,).
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