Rechtsprechung
| LSG Bayern, 19.07.2007 - L 11 AS 345/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Nürnberg, 04.08.2006 - S 20 AS 361/06
- LSG Bayern, 19.07.2007 - L 11 AS 345/06
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (12)
- LSG Bayern, 04.04.2006 - L 11 AS 82/05
Rechtsschutzbedürfnis für eine (vorbeugende) Feststellungsklage wegen Ankündigung …
Auszug aus LSG Bayern, 19.07.2007 - L 11 AS 345/06
Auf die Berufung der Kläger (L 11 AS 82/05) vom 21.11.2005 hat das Bayer. Landessozialgericht mit Urteil vom 04.04.2006 die Entscheidung des SG - wegen Verfahrensmängeln - aufgehoben und die Streitsache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das SG zurückverwiesen.Gegen dieses Urteil haben die Kläger am 13.12.2006 Berufung zum Bayer. Landessozialgericht eingelegt (L 11 AS 345/06) und auf ihr Vorbringen im Berufungsverfahren vom 21.11.2005 (L 11 AS 82/05) verwiesen.
- BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94
Stichtagsregelung
Auszug aus LSG Bayern, 19.07.2007 - L 11 AS 345/06
Regelungen, die eine unechte Rückwirkung entfalten, sind grundsätzlich zulässig und wahren das rechtsstaatliche Vertrauensschutzprinzip, wenn das schutzwürdige Bestandsinteresse des Einzelnen die gesetzlich verfolgten Gemeinwohlinteressen bei der gebotenen Interessenabwägung nicht überwiegt (BVerfGE 97, 378, 389; 101, 239, 263;… BVerfG SozR 3-4100 § 242q Nr. 2 - zur zeitlichen Anspruchsbegrenzung der originären Arbeitslosenhilfe). - BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvL 9/00
Fremdrentengesetz
Auszug aus LSG Bayern, 19.07.2007 - L 11 AS 345/06
Im Hinblick auf diese Vorlaufzeit war der Gesetzgeber nicht gehalten, eine zeitlich weiterreichende Übergangsregelung (hierzu BVerfGE 67, 1, 15) bis zur Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zu treffen (vgl zur Frage von Übergangsregelungen zuletzt BVerfG, Beschluss vom 13.06.2006; 1 BvL 9/00 - BVerfGE 116, 96 ff).
- BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvL 4/59
Kostenrechtsnovelle
Auszug aus LSG Bayern, 19.07.2007 - L 11 AS 345/06
Eine echte Rückwirkung (Rückbewirkung von Rechtsfolgen) sieht das SGB II ohnehin nicht vor, da die Regelungen nicht nachträglich in bereits abgewickelte, in der Vergangenheit liegende Tatbestände ändernd eingreifen (vgl BVerfGE 11, 139, 145 f; 23, 12, 32). - BVerfG, 26.09.2005 - 1 BvR 1773/03
Nichtberücksichtigung von Einmalzahlungen bei der Bemessung von Arbeitslosenhilfe …
Auszug aus LSG Bayern, 19.07.2007 - L 11 AS 345/06
Den konzeptionellen Unterschied zum Arbeitslosengeld hat auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bei seiner verfassungsrechtlichen Beurteilung der Arbeitslosenhilfe betont (BVerfG SozR 4-4300 § 434c Nr. 6), so dass ein Arbeitslosenhilfeempfänger keine eigentumsgeschützte Rechtsposition erworben hat (…vgl BSG aaO). - BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvL 6/92
Krankengeld
Auszug aus LSG Bayern, 19.07.2007 - L 11 AS 345/06
Regelungen, die eine unechte Rückwirkung entfalten, sind grundsätzlich zulässig und wahren das rechtsstaatliche Vertrauensschutzprinzip, wenn das schutzwürdige Bestandsinteresse des Einzelnen die gesetzlich verfolgten Gemeinwohlinteressen bei der gebotenen Interessenabwägung nicht überwiegt (BVerfGE 97, 378, 389; 101, 239, 263;… BVerfG SozR 3-4100 § 242q Nr. 2 - zur zeitlichen Anspruchsbegrenzung der originären Arbeitslosenhilfe). - BVerfG, 14.03.2001 - 1 BvR 2402/97
Verfassungsbeschwerde gegen zeitliche Begrenzung der Arbeitslosenhilfe nicht …
Auszug aus LSG Bayern, 19.07.2007 - L 11 AS 345/06
Regelungen, die eine unechte Rückwirkung entfalten, sind grundsätzlich zulässig und wahren das rechtsstaatliche Vertrauensschutzprinzip, wenn das schutzwürdige Bestandsinteresse des Einzelnen die gesetzlich verfolgten Gemeinwohlinteressen bei der gebotenen Interessenabwägung nicht überwiegt (BVerfGE 97, 378, 389; 101, 239, 263; BVerfG SozR 3-4100 § 242q Nr. 2 - zur zeitlichen Anspruchsbegrenzung der originären Arbeitslosenhilfe). - LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2006 - L 10 AS 1093/05
Arbeitslosengeld II - Beteiligtenfähigkeit der Arbeitsgemeinschaft - …
Auszug aus LSG Bayern, 19.07.2007 - L 11 AS 345/06
Darüber hinaus würde eine weiterreichende Übergangsregelung für den Personenkreis, der - wie der Kläger zu 1) - eine Erklärung nach § 428 SGB III abgegeben hat, zu einer verfassungsrechtlich problematischen, kaum zu rechtfertigenden Benachteiligung derjenigen älteren Arbeitslosen führen, die in der Vermittlung geblieben waren und gleichsam für ihre Arbeitsbereitschaft bestraft würden (vgl LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.05.2006 - L 10 AS 1093/05 mwN). - BVerfG, 10.04.1984 - 2 BvL 19/82
Emeritierungsalter
Auszug aus LSG Bayern, 19.07.2007 - L 11 AS 345/06
Im Hinblick auf diese Vorlaufzeit war der Gesetzgeber nicht gehalten, eine zeitlich weiterreichende Übergangsregelung (hierzu BVerfGE 67, 1, 15) bis zur Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zu treffen (vgl zur Frage von Übergangsregelungen zuletzt BVerfG, Beschluss vom 13.06.2006; 1 BvL 9/00 - BVerfGE 116, 96 ff). - BVerfG, 19.12.1967 - 2 BvL 4/65
Unfallversicherungsgesetz
Auszug aus LSG Bayern, 19.07.2007 - L 11 AS 345/06
Eine echte Rückwirkung (Rückbewirkung von Rechtsfolgen) sieht das SGB II ohnehin nicht vor, da die Regelungen nicht nachträglich in bereits abgewickelte, in der Vergangenheit liegende Tatbestände ändernd eingreifen (vgl BVerfGE 11, 139, 145 f; 23, 12, 32). - BSG, 14.03.2006 - B 4 RA 55/04 R
Beitragspflichtige Einnahmen von Arbeitslosenhilfebeziehern - Übergang vom …
- BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R
Verfassungsmäßigkeit der Ersetzung der Arbeitslosenhilfe durch das …
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