Rechtsprechung
| LSG Bayern, 10.04.2006 - L 17 U 389/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Festsetzung des Streitwerts im sozialgerichtlichen Verfahren; Kostenentscheidung bei fehlender Zugehörigkeit sowohl des Klägers als auch des Beklagten zum Personenkreis des § 183 Sozialgerichtsgesetz (SGG)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Würzburg, 27.07.2005 - S 15 KR 232/04
- LSG Bayern, 10.04.2006 - L 17 U 389/05
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 710/82
Verletzung des Willkürverbots durch Kostenentscheidung im Privatklageverfahren
Auszug aus LSG Bayern, 10.04.2006 - L 17 U 389/05
Hinzu kommt, dass die Beachtung einer derart offensichtlich fehlerhaften Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden rechtsstaatlichen Gedanken nicht mehr verständlich wäre (aaO unter Verweisung auf Bundesverfassungsgericht, 03.11.1982, 1 BvR 710/82, NJW 1983, 809). - LSG Schleswig-Holstein, 14.03.2006 - L 4 KA 3/04
Abänderung des Streitwerts durch das Rechtsmittelgericht
Auszug aus LSG Bayern, 10.04.2006 - L 17 U 389/05
Bei sinnvoller Auslegung des § 25 GKG muss das Rechtsmittelgericht aus praktischen Gründen für befugt erachtet werden, mit der Festsetzung des Streitwertes für das Rechtsmittelverfahren zugleich auch den Streitwert der unteren Instanz festzusetzen (ebenso Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 14.03.2006 Az: L 4 KA 3/04, juris-Recherche). - LG Bonn, 01.07.1991 - 32 Qs 81/91
Auszug aus LSG Bayern, 10.04.2006 - L 17 U 389/05
Zwar darf eine materielle Überprüfung der (rechtskräftigen) Kostengrundentscheidung auch dann grundsätzlich nicht erfolgen, wenn etwa zwingende Bestimmungen des Kostenrechts nicht beachtet worden sind; dieser Grundsatz gilt aber nur dann, wenn die im Kostenfestsetzungsverfahren als fehlerhaft angesehene Kostengrundentscheidung nach dem Gesetz auch so denkbar und möglich wäre (LG Bonn, Beschluss vom 01.07.1991, Az: 32 Qs 81/91). - LG Mainz, 01.12.1994 - 1 Qs 290/94
Auszug aus LSG Bayern, 10.04.2006 - L 17 U 389/05
Ist die Entscheidung des Gerichts über die Kostentragungspflicht ganz offensichtlich fehlerhaft und ohne jede Rechtsgrundlage, so dass die Rechtskraft dieser Entscheidung zu einem völlig unerträglichen, dem Rechtsverständnis des einzelnen widerstreitenden Ergebnis führen würde, dann muss die Entscheidung für das Kostenfestsetzungsverfahren als unbeachtlich gelten (LG Mainz, Beschluss vom 01.12.1994, Az 1 Qs 290/94, juris-Recherche).
- LSG Thüringen, 25.05.2023 - L 1 U 459/22
Sozialgerichtliches Verfahren - Verschuldenskosten - missbräuchliche …
Dagegen hat der Kläger am 16. August 2004 beim Sozialgericht Gotha Klage erhoben (S 17 U 389/05).Mit Beschluss vom 20. September 2006 hat das Sozialgericht dieses Verfahren mit dem Verfahren S 17 U 389/05 verbunden.
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