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Rechtsprechung
   LSG Sachsen, 06.02.2003 - L 3 AR 123/02 AL   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,60441
LSG Sachsen, 06.02.2003 - L 3 AR 123/02 AL (https://dejure.org/2003,60441)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 06.02.2003 - L 3 AR 123/02 AL (https://dejure.org/2003,60441)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 06. Februar 2003 - L 3 AR 123/02 AL (https://dejure.org/2003,60441)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Brandenburg, 27.11.2008 - 1 U 14/08

    Selbstablehnung eines Richters: Beurteilungsmaßstab; Begründungserfordernis; …

    5 Diese Einschätzungen der Parteien wären bei vernünftiger Betrachtungsweise nur dann unbeachtlich, wenn die erkennenden Richter entweder tatsächlich befangen wären oder sich selbst ernsthaft für befangen hielten (…vgl. hierzu Hartmann, ZPO, 67. Aufl. 2009, § 48 Rdnr. 10; Sächs. LSG , Beschluss v.6. Februar 2003 - L 3 AR 123/02, zit. nach juris, dort Rdnr. 11).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.05.2008 - L 12 B 17/08

    Besorgnis der Befangenheit im sozialgerichtlichen Verfahren; frühere Strafanzeige …

    So, wie die Rechtsstellung und das Amt des Richters grundsätzlich voraussetzen mögen, dass er mit gegen ihn gerichteten beleidigenden Äußerungen in gewissem Maße umzugehen vermag und nicht allein dadurch seine Unparteilichkeit gegenüber dem betreffenden Verfahrensbeteiligten einbüßt (so LSG Sachsen, Beschl. v. 6.2.2003 - L 3 AR 123/02 AL), kann auch von dem Verfahrensbeteiligten erwartet werden, dass er mit zunehmendem Abstand zu einer (im Übrigen von ihm nicht angegriffenen) strafgerichtlichen Verurteilung etwaige Zweifel gegen die Unparteilichkeit des ihn seinerzeit anzeigenden Richters überwindet, sofern nicht besondere Umstände hinzutreten.
  • LSG Thüringen, 30.05.2011 - L 6 SF 142/11

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Rn. 18 Der Senat sieht sich im Hinblick auf den vorliegenden Sachverhalt allerdings vorsorglich zu folgendem generellen Hinweis veranlasst: Seitens eines Verfahrensbeteiligten geäußerte herabsetzende Äußerungen oder grundlose Anschuldigungen einer Rechtsbeugung sind nicht geeignet, eine nachfolgende Ablehnung der Richterin durch diesen Beteiligten oder in der Regel auch eine Selbstablehnung der Richterin zu begründen (vgl. Senatsbeschluss vom 19. Mai 2008 - Az.: L 6 SF 27/07, Sächsisches LSG, Beschluss vom 6. Februar 2003 - Az.: L 3 AR 123/02 AL; OLG Dresden, Beschluss vom 8. August 2001 - Az.: 10 Abl 19/01, nach juris).
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