Rechtsprechung
| LSG Hessen, 24.06.2009 - L 4 KA 85/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 85 Abs 4 SGB 5, § 85 Abs 4a SGB 5, Art 12 Abs 1 GG
Vertragsärztliche Versorgung - Honorarverteilungsvertrag - Zulässigkeit einer Ausgleichsregelung bei der Abweichung des Fallwerts von mehr als 5% - Bindung der Vertragsparteien an die Vorgaben des Beschlusses des Bewertungsausschusses vom 29.10.2004 - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
(Vertragsärztliche Versorgung - Honorarverteilungsvertrag - Zulässigkeit einer Ausgleichsregelung bei der Abweichung des Fallwerts von mehr als 5% - Bindung der Vertragsparteien an die Vorgaben des Beschlusses des Bewertungsausschusses vom 29.10.2004)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Marburg, 24.09.2008 - S 12 KA 530/07
- LSG Hessen, 24.06.2009 - L 4 KA 85/08
- BSG, 18.08.2010 - B 6 KA 27/09 R
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (10)
- LSG Hessen, 23.04.2008 - L 4 KA 69/07
Vertragsärztliche Versorgung - Rechtmäßigkeit von Bemessungsgrundlagenbescheiden …
Auszug aus LSG Hessen, 24.06.2009 - L 4 KA 85/08
Der BRLV sei gemäß § 85 Abs. 4 S. 10 SGB V Bestandteil des HVV und gehe als bundeseinheitliche Regelung einer eventuell abweichenden vertraglichen Regelung im HVV vor (Hinweis auf SG Marburg, Urteil vom 26. September 2007, S 12 KA 822/06 und Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 23. April 2008, L 4 KA 69/07, Juris, Revision beim BSG anhängig, B 6 KA 31/08 R).Soweit der erkennende Senat in seiner Entscheidung vom 23. April 2008 (L 4 KA 69/07) davon ausgehe, Regelleistungsvolumina seien nicht die einzige Gestaltungsmöglichkeit für mengenbegrenzende Regelungen, wie sich aus der einleitenden Formulierung "insbesondere" ergebe, möge dies auf den ersten Blick einleuchten.
Die Vertragspartner des HVV waren und sind an die Beschlussregelungen des Bewertungsausschusses in der Weise gebunden, dass sie rechtswirksam keine abweichenden Regelungen treffen konnten (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 23. April 2008, L 4 KA 69/07; BSG, Urteil vom 28. Januar 2004, B 6 KA 52/03 R).
Rn. 43 Bereits in seinem Urteil vom 23. April 2008, a. a. O., hat der Senat klargestellt, dass der BRLV selbst rechtmäßig ist, sich im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage hält und die Grenzen des bestehenden Gestaltungsspielraums wahrt.
- BSG, 24.08.1994 - 6 RKa 15/93
Honorarverteilung - Fallwertminderung
Auszug aus LSG Hessen, 24.06.2009 - L 4 KA 85/08
Rn. 47 Zum anderen ist nach der Rechtsprechung des BSG eine Honorarverteilungsregelung, durch die der Honoraranspruch bei Praxen mit hohem Fallwert vermindert wird, wegen des alleinigen Anknüpfens an den Fallwert durch § 85 Abs. 4 Abs. 1 SGB V i. V. m. Artikel 12 GG nicht gedeckt (BSG, Urteil vom 24. August 1994, 6 RKa 15/93, veröffentlicht in Juris).Vielmehr hat der Senat im vorgenannten Urteil bereits darauf hingewiesen, dass die von der Beklagten mit den Kassenverbänden zu vereinbarende notwendige Ergänzung des HVV 2005 in Bezug auf junge Praxen auch in einer vollständigen Umgestaltung oder Abschaffung der unter Ziffer 7.5 HVV getroffenen Regelung bestehen könnte, die vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 24. August 1994, L 6 RKa 15/93, Juris Rdnrn. 27-31 zur "Segeberger Wippe") zumindest bis zur Änderung des HVV ab dem Quartal II/07 ohnehin als fragwürdig erscheinen möge.
- LSG Hessen, 26.11.2008 - L 4 KA 14/08
Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsvertrag - Gestaltungsspielraum - …
Auszug aus LSG Hessen, 24.06.2009 - L 4 KA 85/08
Schließlich stehe der Beklagten nach der Rechtsprechung des Senats unter dem Gesichtspunkt der Anfangs- und Erprobungsregelung insoweit ein besonders weiter Ermessensspielraum zu (Hinweis auf Urteil vom 26. November 2008, L 4 KA 14/08).Aus dem Urteil des erkennenden Senats vom 26. November 2008, L 4 KA 14/08 folgt entgegen der Auffassung der Beklagten keine andere Beurteilung.
- LSG Baden-Württemberg, 29.10.2008 - L 5 KA 2054/08
Vertragsärztliche Versorgung -Kernpunkte der Regelungen nach § 85 Abs 4 S 7 und 8 …
Auszug aus LSG Hessen, 24.06.2009 - L 4 KA 85/08
Die bis dahin verwendeten Steuerungsinstrumente sind nur noch einsetzbar, wenn sie das System der Regelleistungsvolumina und abgestaffelten Punktwerte ergänzen, nicht jedoch zu ihnen im Widerspruch stehen (vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Oktober 2008, L 5 KA 2054/08).Individualbudgets sind jedoch mit dem System der Regelleistungsvolumina nach § 85 Abs. 4 SGB V in der Fassung des GMG nicht vereinbar, da ihnen keine arztgruppenspezifischen Grenzwerte zu Grunde liegen, bis zu denen die Leistungen des Vertragsarztes bzw. hier der Gemeinschaftspraxis mit einem festen Punktwert zu vergüten sind, und für eine eventuell überschreitende Leistungsmenge keine (abgestaffelte) Restleistungsvergütung vorgesehen ist (vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Oktober 2008, L 5 KA 2054/08).
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R
Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für …
Auszug aus LSG Hessen, 24.06.2009 - L 4 KA 85/08
Es kann dahinstehen, ob eine derartige Regelung im Rahmen der Individualbudgetierung zulässig ist, wie dies von der Beklagten unter Berufung auf das BSG-Urteil vom 9. Dezember 2004, B 6 KA 44/03 vertreten wird, wenn sie wie vorliegend keine zulässige Ergänzung zu den verbindlich geltenden Regelleistungsvolumina darstellt. - BSG, 28.01.2004 - B 6 KA 52/03 R
Bewertungsausschuss - Rechtswidrigkeit des Beschlusses vom 16. 2. 2000 zur …
Auszug aus LSG Hessen, 24.06.2009 - L 4 KA 85/08
Die Vertragspartner des HVV waren und sind an die Beschlussregelungen des Bewertungsausschusses in der Weise gebunden, dass sie rechtswirksam keine abweichenden Regelungen treffen konnten (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 23. April 2008, L 4 KA 69/07; BSG, Urteil vom 28. Januar 2004, B 6 KA 52/03 R). - BSG, 03.02.2010 - B 6 KA 31/08 R
Eigenständige Klärung von Vorfragen mit Auswirkungen auf die vertragsärztliche …
Auszug aus LSG Hessen, 24.06.2009 - L 4 KA 85/08
Der BRLV sei gemäß § 85 Abs. 4 S. 10 SGB V Bestandteil des HVV und gehe als bundeseinheitliche Regelung einer eventuell abweichenden vertraglichen Regelung im HVV vor (Hinweis auf SG Marburg, Urteil vom 26. September 2007, S 12 KA 822/06 und Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 23. April 2008, L 4 KA 69/07, Juris, Revision beim BSG anhängig, B 6 KA 31/08 R). - BSG, 10.12.2008 - B 6 KA 45/07 R
Gesonderte Erstattung der Personalkosten über einheitlichen Bewertungsmaßstab für …
Auszug aus LSG Hessen, 24.06.2009 - L 4 KA 85/08
Außerdem kann auch nach der neueren Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG Urteil vom 10. Dezember 2008, B 6 KA 45/07 R, Juris Rdnr. 29 ff.), der der erkennende Senat folgt, insbesondere auch im Hinblick auf Honorarstreitigkeiten unter bestimmten Voraussetzungen bei der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage auch im Bereich der gebundenen Verwaltung ein Bescheidungsurteil statthaft sein. - BSG, 08.03.2000 - B 6 KA 7/99 R
Praxisbudgets der Kassenärztlichen Vereinigung, Gestaltungsfreiheit bei der …
Auszug aus LSG Hessen, 24.06.2009 - L 4 KA 85/08
Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (BSG) zur Verbindlichkeit der Bestimmungen des EBM für die Kassenärztlichen Vereinigungen (KÄV) bei der Aufstellung des Honorarverteilungsmaßstabes (HVM), wonach ein HVM, der sich in Widerspruch zu verbindlichen Vergütungsvorgaben des EBM setzt, rechtswidrig und nichtig ist (Hinweis auf BSG, Urteil vom 8. März 2000, B 6 KA 7/99 R, Juris Rdnr. 34-36), sei entsprechend auf die Beachtung des BRLV durch die KÄV zu übertragen. - SG Marburg, 26.09.2007 - S 12 KA 822/06
Honorarverteilung in der vertragsärztlichen Versorgung - Bindung an die Vorgaben …
Auszug aus LSG Hessen, 24.06.2009 - L 4 KA 85/08
Der BRLV sei gemäß § 85 Abs. 4 S. 10 SGB V Bestandteil des HVV und gehe als bundeseinheitliche Regelung einer eventuell abweichenden vertraglichen Regelung im HVV vor (Hinweis auf SG Marburg, Urteil vom 26. September 2007, S 12 KA 822/06 und Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 23. April 2008, L 4 KA 69/07, Juris, Revision beim BSG anhängig, B 6 KA 31/08 R).
- LSG Hessen, 13.07.2011 - L 4 KA 14/10
Berichtigung eines Honorarbescheides und Rückforderung des Auffüllbetrags
Die Regelung ist lediglich insoweit unwirksam, als sie eine Honorarkürzung bei einer Fallwerterhöhung im Vergleich zum Referenzquartal um mehr als 5 % bestimmt (Urteil des Senats vom 24. Juni 2009, L 4 KA 85/08, bestätigt durch BSG, Urteil vom 18. August 2010, B 6 KA 27/09 R, Juris). - LSG Hessen, 11.08.2010 - L 4 KA 52/08
Vertragsärztliche Versorgung - Honorarverteilungsvertrag - Vereinbarkeit des …
Die dem zu Grunde liegenden Regelungen, nämlich der Beschluss des Bewertungsausschusses in seiner 93. Sitzung vom 29. Oktober 2004 zur Festlegung von Regelleistungsvolumen durch die Kassenärztlichen Vereinigungen gemäß § 85 Abs. 4 SGB V mit Wirkung vom 1. Januar 2005 (DÄ 2004, 101 (46), A - 3129) sowie die daran anknüpfenden Regelungen in Ziff. 6.3 HVV sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats auch mit höherrangigem Recht vereinbar (vgl. u. a. HLSG, Urteil vom 11. Februar 2009, L 4 KA 82/07; Urteil vom 29. April 2009, L 4 KA 76/08; Urteil vom 24. Juni 2009, L 4 KA 85/08, alle veröffentlicht in Juris).
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