Rechtsprechung
| LSG Bayern, 21.12.2015 - L 7 AS 542/15 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Landshut, 15.06.2015 - S 7 AS 326/14
- LSG Bayern, 21.12.2015 - L 7 AS 542/15
- BSG, 05.07.2017 - B 14 AS 27/16 R
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BSG, 16.06.2015 - B 4 AS 37/14 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende - …
Auszug aus LSG Bayern, 21.12.2015 - L 7 AS 542/15
Im Urteil vom 16.6.2015, B 4 AS 37/14 R, Rn 31, hat das Bundessozialgericht entschieden, dass es sich beim Ausbildungsgeld, das für eine berufliche Ausbildung zum Malerfachwerker im Berufsbildungswerk nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch gezahlt wird, nicht um Einkommen aus Erwerbstätigkeit handle und auch nicht wie ein solches zu behandeln sei.Nach Auffassung des Senats ist die aufgeworfene Rechtsfrage, ob ein Erwerbstätigenfreibetrag vom Übergangsgeld abzuziehen ist, durch die Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom 7.5.2009, B 14 AS 4/08 R und B 14 AS 13/08 R, sowie vom 16.6.2015, B 4 AS 37/14 R bereits geklärt und hat somit keine grundsätzliche Bedeutung mehr.
- BSG, 07.05.2009 - B 14 AS 13/08 R
Arbeitslosengeld II - anteilige Unterkunftsleistungen ab Antragstellung bei …
Auszug aus LSG Bayern, 21.12.2015 - L 7 AS 542/15
Rn. 22 Bereits den Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom 7.5.2009, B 14 AS 4/08 R, Rn 11, und B 14 AS 13/08 R, Rn 17, war zu entnehmen, dass vom Übergangsgeld, das während der Dauer einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme gezahlt wurde, kein Erwerbstätigenfreibetrag, sondern grundsätzlich lediglich die Versicherungspauschale von 30 EUR abzuziehen ist.Nach Auffassung des Senats ist die aufgeworfene Rechtsfrage, ob ein Erwerbstätigenfreibetrag vom Übergangsgeld abzuziehen ist, durch die Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom 7.5.2009, B 14 AS 4/08 R und B 14 AS 13/08 R, sowie vom 16.6.2015, B 4 AS 37/14 R bereits geklärt und hat somit keine grundsätzliche Bedeutung mehr.
- BSG, 07.05.2009 - B 14 AS 4/08 R
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Unterscheidung zwischen Einkommen …
Auszug aus LSG Bayern, 21.12.2015 - L 7 AS 542/15
Rn. 22 Bereits den Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom 7.5.2009, B 14 AS 4/08 R, Rn 11, und B 14 AS 13/08 R, Rn 17, war zu entnehmen, dass vom Übergangsgeld, das während der Dauer einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme gezahlt wurde, kein Erwerbstätigenfreibetrag, sondern grundsätzlich lediglich die Versicherungspauschale von 30 EUR abzuziehen ist.Nach Auffassung des Senats ist die aufgeworfene Rechtsfrage, ob ein Erwerbstätigenfreibetrag vom Übergangsgeld abzuziehen ist, durch die Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom 7.5.2009, B 14 AS 4/08 R und B 14 AS 13/08 R, sowie vom 16.6.2015, B 4 AS 37/14 R bereits geklärt und hat somit keine grundsätzliche Bedeutung mehr.
- BSG, 09.11.2015 - B 14 AS 294/15 B L 7 AS 542/15 (Sächsisches LSG).
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 11. September 2015 - L 7 AS 542/15 - wird als unzulässig verworfen.
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