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Rechtsprechung
   BGH, 17.03.2014 - NotZ(Brfg) 20/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,6214
BGH, 17.03.2014 - NotZ(Brfg) 20/13 (https://dejure.org/2014,6214)
BGH, Entscheidung vom 17.03.2014 - NotZ(Brfg) 20/13 (https://dejure.org/2014,6214)
BGH, Entscheidung vom 17. März 2014 - NotZ(Brfg) 20/13 (https://dejure.org/2014,6214)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    BNotO § 8 Abs. 3, § 6 Abs. 1 Satz 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Notarbestellungsverfahren in Berlin: Genehmigungsbedürftigkeit einer Tätigkeit des Bewerbers im Vorstand eines gemeinnützigen Vereins; Prüfung der persönlichen Eignung bei fehlerhaften Angaben im vorangegangenen Bestellungsverfahren zum Notarvertreter zu Nebentätigkeiten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6 Abs 1 S 1 BNotO, § 8 Abs 3 BNotO
    Notarbestellungsverfahren in Berlin: Genehmigungsbedürftigkeit einer Tätigkeit des Bewerbers im Vorstand eines gemeinnützigen Vereins; Prüfung der persönlichen Eignung bei fehlerhaften Angaben im vorangegangenen Bestellungsverfahren zum Notarvertreter zu Nebentätigkeiten

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BNotO §§ 6 Abs. 1 S. 1, 8 Abs. 3
    Tätigkeit eines Notars im Vorstand eines gemeinnützigen Vereins nach § 8 Abs. 3 BNotO; Prüfung der persönlichen Eignung für ein Notaramt nach § 6 Abs. 1 S. 1 BNotO

  • Wolters Kluwer

    Unterfallen einer Tätigkeit im Vorstand eines gemeinnützigen Vereins unter den Anwendungsbereich des § 8 Abs. 3 BNotO; Prüfung der persönlichen Eignung für ein Notaramt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 6 Abs. 1 S. 1; BNotO § 8 Abs. 3
    Unterfallen einer Tätigkeit im Vorstand eines gemeinnützigen Vereins unter den Anwendungsbereich des § 8 Abs. 3 BNotO; Prüfung der persönlichen Eignung für ein Notaramt

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die verschwiegenen Nebentätigkeiten des Notar(vertreters)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Tätigkeit im Vereinsvorstand ist keine genehmigungsbedürftige Tätigkeit im Sinne der Bundesnotarordnung

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Notarbestellungsverfahren in Berlin: Genehmigungsbedürftigkeit einer Tätigkeit des Bewerbers im Vorstand eines gemeinnützigen Vereins

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 872
  • DNotZ 2014, 551
  • WM 2014, 819
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 12/11

    Auswahlverfahren für die Bestellung zum Notar in Berlin: Reichweite der …

    Auszug aus BGH, 17.03.2014 - NotZ(Brfg) 20/13
    Rn. 7 Die vom Kammergericht vorgenommene Gewichtung der für die persönliche Eignung des Klägers maßgeblichen Umstände (vgl. Senatsurteil vom 23. Juli 2012 aaO Rn. 17 a.E.) begegnet keinen durchgreifenden Bedenken.

    Gefordert ist eine Gesamtbewertung aller - gemessen an den persönlichen Anforderungen an einen Notar - aussagekräftigen Umstände, die in der Persönlichkeit und in dem früheren Verhalten des Bewerbers zutage getreten sind (vgl. Senatsurteil vom 23. Juli 2012 - NotZ(Brfg) 12/11, BGHZ 194, 165 Rn. 14).

    Vielmehr sind die Rechtsfragen im Zusammenhang mit unrichtigen Angaben gegenüber der Justizverwaltungsbehörden durch die Senatsrechtsprechung hinreichend geklärt (vgl. Senatsurteil vom 23. Juli 2012, aaO; Senatsbeschlüsse vom 25. November 2013 - NotZ(Brfg) 10/13 und vom 5. März 2012 - NotZ(Brfg) 13/11, NJW-RR 2012, 632).

  • BGH, 25.11.2013 - NotZ(Brfg) 10/13

    Eignungsmangel eines Notarbewerbers: Beurkundungen des Notariatsverwalters unter …

    Auszug aus BGH, 17.03.2014 - NotZ(Brfg) 20/13
    Vielmehr sind die Rechtsfragen im Zusammenhang mit unrichtigen Angaben gegenüber der Justizverwaltungsbehörden durch die Senatsrechtsprechung hinreichend geklärt (…vgl. Senatsurteil vom 23. Juli 2012, aaO; Senatsbeschlüsse vom 25. November 2013 - NotZ(Brfg) 10/13 und vom 5. März 2012 - NotZ(Brfg) 13/11, NJW-RR 2012, 632).
  • BGH, 05.03.2012 - NotZ(Brfg) 13/11

    Bestellung zum Notar: Wahrheitspflicht des Bewerbers in der Selbstauskunft

    Auszug aus BGH, 17.03.2014 - NotZ(Brfg) 20/13
    Vielmehr sind die Rechtsfragen im Zusammenhang mit unrichtigen Angaben gegenüber der Justizverwaltungsbehörden durch die Senatsrechtsprechung hinreichend geklärt (…vgl. Senatsurteil vom 23. Juli 2012, aaO; Senatsbeschlüsse vom 25. November 2013 - NotZ(Brfg) 10/13 und vom 5. März 2012 - NotZ(Brfg) 13/11, NJW-RR 2012, 632).
  • BGH, 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 7/11

    Gewichtung der Kriterien bei der Vergabe einer Notarstelle

    Auszug aus BGH, 17.03.2014 - NotZ(Brfg) 20/13
    Entgegen der Auffassung der Beklagten kann das Senatsurteil vom 23. Juli 2012 (NotZ(Brfg) 7/11 juris Rn. 31) hier nicht herangezogen werden.
  • BGH, 21.07.2014 - NotZ(Brfg) 23/13

    Verwaltungsrechtliche Notarsache: Persönliche Eignung des Bewerbers auf eine …

    Damit durften die Nebentätigkeiten unerwähnt bleiben, die nicht genehmigungsbedürftig sind (vgl. Senatsbeschluss vom 17. März 2014 - NotZ(Brfg) 20/13, ZNotP 2014, 113 Rn. 3).

    Rn. 7 Bei dieser Sachlage und unter Berücksichtigung des Umstands, dass sich das Fehlverhalten des Klägers nicht im Rahmen des Bestellungsverfahrens zum Notar ereignet hat, sondern in vorangegangenen Verfahren zur Bestellung als Notarvertreter (vgl. Senatsbeschluss vom 17. März 2014 - NotZ(Brfg) 20/13, aaO Rn. 8), begegnet die vom Kammergericht vorgenommene Gewichtung der für die persönliche Eignung des Klägers maßgeblichen Umstände keinen durchgreifenden Bedenken.

  • BGH, 21.07.2014 - NotZ(Brfg) 3/14

    Notarbewerbungsverfahren: Ergänzung der Angaben zur Selbstauskunft

    Gefordert ist eine Gesamtbewertung aller - gemessen an den persönlichen Anforderungen an einen Notar - aussagekräftigen Umstände, die in der Persönlichkeit und im früheren Verhalten des Bewerbers zutage getreten sind (…vgl. Senatsurteil vom 23. Juli 2012 - NotZ(Brfg) 12/11, BGHZ 194, 165 Rn. 14; Senatsbeschluss vom 17. März 2014 - NotZ(Brfg) 20/13).
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