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Rechtsprechung
   VG Regensburg, 20.01.2009 - RN 3 K 30107   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,124024
VG Regensburg, 20.01.2009 - RN 3 K 30107 (https://dejure.org/2009,124024)
VG Regensburg, Entscheidung vom 20.01.2009 - RN 3 K 30107 (https://dejure.org/2009,124024)
VG Regensburg, Entscheidung vom 20. Januar 2009 - RN 3 K 30107 (https://dejure.org/2009,124024)
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Volltextveröffentlichung

  • milo.bamf.de

    AufenthG 2004, § 60 Abs 1; AufenthG 2004, § 60 Abs 2 bis 7; EGRL 83/2004
    Keine Gruppenverfolgung der Schiiten und Sunniten; Fortsetzung der Rechtsprechung; Kein Abschiebungsverbot für einen Sunniten, der aus der Provinz Diyala kommt

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak); …

    Auszug aus VG Regensburg, 20.01.2009 - RN 3 K 30107
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ist der Antrag auf Verpflichtung zur Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG in Bezug auf das Herkunftsland seit Inkrafttreten des Richtfinienumsetzungsgesetzes sachdienlich dahin auszulegen, dass in erster Linie die Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 2, 3 oder 7 Satz 2 AufenthG und hilfsweise die Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 5 oder 7 Satz 1 AufenthG begehrt wird (vgl. BVerwG vom 24.6.2008 Az. 10 C 43/07).

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ist dieser Begriff völkerrechtlich zu verstehen und setzt eine gewisse Qualität eines Konfliktes voraus (vgl. BVerwG vom 24.6.2008 a.a.O.).

    Demnach lässt diese Vorschrift keine allgemeine Bedrohung genügen, sondern setzt eine individuelle Bedrohung voraus (vgl. BVerwG vom 24.6.2008 a.a.O., vom 15.5.2007 Az. 1 B 217/06).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes hat ein innerstaatlicher bewaffneter Konflikt normalerweise nicht eine solche Gefahrendichte, dass alle Bewohner des betroffenen Gebiets ernsthaft persönlich betroffen sein werden (vgl. BVerwG vom 24.6.2008 a.a.O.).

    Dabei kann offen bleiben, ob der "Willkür"-Begriff - im Sinne der englischen Fassung der Richtlinie 2004/83/EG - "unterschiedslose" bzw. "unverhältnismäßige" Gewaltformen betrifft, die das humanitäre Völkerrecht verletzen, oder ob - im Sinne der französischen Fassung - ziel- und wahllos ("blind") ausgeübte Gewalttaten gemeint sind, denn in beiden Fällen müsste die den Kläger betreffende individuelle Gefahr im Falle der Rückkehr in den Irak in besondererweise "sich verdichtet haben" (so BVerwG vom 24.6.2008, a.a.O., Tz.35 und OVG Schleswig-Holstein vom 19.4.2008 Az. 1 LB 17/08).

    Nachdem die Terrorgruppe Al Kaida, wie oben ausgeführt, zielgerichtete Angriffe auf einen bestimmten Personenkreis durchführt, ist die Situation in der Herkunftsregion des Klägers auch nicht von einer willkürlichen (wahllosen) Gewaltmuster geprägt (vgl. BVerwG vom 24.6.2008, a.a.O., Tz. 38 mit Hinweis auf Marx).

    Die Regelung des § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG ist richtlinienkonform dahin auszulegen, dass sie nicht die Fälle erfasst, in denen die Voraussetzungen für die Gewährung subsidiären Schutzes nach Art. 15 Buchst, c der Richtlinie 2004/83/EG erfüllt sind (vgl. BVerwG vom 24.6.2008 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 14.11.2007 - 23 B 07.30496

    Abschiebungsschutz für Sunniten aus dem Zentralirak wegen drohender …

    Auszug aus VG Regensburg, 20.01.2009 - RN 3 K 30107
    Dem Kläger drohen keine politischen Verfolgungsmaßnahmen wegen der Umstände, die zu seiner Ausreise aus dem Irak geführt haben, weil das damalige Regime entmachtet wurde und es mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen ist, dass sich ein Regime etablieren kann, von dem Übergriffe in Anknüpfung an das damalige angebliche Tun drohen (vgl. BayVGH vom 14.11.2007 Az. 23 B 07.30496).

    Selbst wenn man das anders sehen würde (vgl. BayVGH vom 14.11.2007 Az. 23 B 07.30496, der für die Gruppe der Sunniten aus dem Zentralirak ohne Fluchtalternative im Nordirak, eine Gruppenverfolgung durch die Schiiten annimmt; VG Ansbach vom 19.4.2007 Az. AN 3 K 06.30312), so fehlt es angesichts der Größe der beiden Religionsgemeinschaften jedenfalls an der für die Annahme einer Gruppenverfolgung erforderlichen Verfolgungsdichte.

  • VGH Bayern, 18.03.2008 - 19 ZB 08.479

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Aufenthalt aus humanitären Gründen; Iraker …

    Auszug aus VG Regensburg, 20.01.2009 - RN 3 K 30107
    Unabhängig davon bewirkt aber die Erlasslage ein vorübergehendes faktisches Hindernis für die Vollstreckung der Abschiebung für den dort genannten Personenkreis (vgl. dazu auch VGH vom 18.3.2008 Az. 19 ZB 08.479).
  • BVerwG, 12.06.2007 - 10 C 24.07

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Prüfungspflicht des Bundesamts; …

    Auszug aus VG Regensburg, 20.01.2009 - RN 3 K 30107
    Im Gegensatz zur früheren Rechtslage, wonach eine Schutzgewährung nach dieser Vorschrift Verfolgungsmaßnahmen einer staatlichen oder staatsähnlichen Gewalt voraussetzten, kann nach geltender Rechtslage in Umsetzung des Art. 6 Buchstabe c der Richtlinie 2004/83/EG ein den subsidiären Schutz auslösender ernsthafter Schaden im Sinne des Art. 15 der Richtlinie auch von nichtstaatlichen Akteuren ausgehen (vgl. BVerwG vom 12.6.2007 Az. 10 C 24/07).
  • BVerwG, 14.11.2007 - 10 B 47.07

    Afghanistan, Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, Abschiebungshindernis, …

    Auszug aus VG Regensburg, 20.01.2009 - RN 3 K 30107
    Wie oben ausgeführt, hat sich die allgemeine Gefahr in der Herkunftsregion des Klägers nicht so verdichtet, dass für ihn eine individuelle Gefahr besteht oder gar, dass der Kläger "gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde (vgl. dazu BVerwG vom 14.11.2007 Az. 10 B 47/07).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.08.2007 - A 2 S 229/07

    Auslegung der sog. Qualifikationsrichtlinie anhand von Begründungserwägungen; …

    Auszug aus VG Regensburg, 20.01.2009 - RN 3 K 30107
    Eine solche besondere Gefährdung lässt sich den Erkenntnisquellen (vgl. hierzu Lagebericht des AA vom 6.10.2008) zwar für den oben genannten Personenkreis entnehmen, so dass die Anwendung des Erwägungsgrunds Nr. 26 nicht zu einem Anwendungsausschluss oder Leerlaufen des Art. 15 Buchstabe c der Richtlinie führt (vgl. VGH Baden- Württemberg vom 8.8.2007 Az. A 2 S 229/07, Asylmagazin 2007, S. 2 1, 22).
  • BVerwG, 15.05.2007 - 1 B 217.06

    Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, Anerkennungsrichtlinie, ernsthafter …

    Auszug aus VG Regensburg, 20.01.2009 - RN 3 K 30107
    Demnach lässt diese Vorschrift keine allgemeine Bedrohung genügen, sondern setzt eine individuelle Bedrohung voraus (vgl. BVerwG vom 24.6.2008 a.a.O., vom 15.5.2007 Az. 1 B 217/06).
  • BVerwG, 09.02.2001 - 1 B 60.01

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache als Revisionszulassungsgrund - …

    Auszug aus VG Regensburg, 20.01.2009 - RN 3 K 30107
    Der Kläger hat bisher nicht vorgetragen und dargelegt, dass ihm bei Rückkehr in den Irak eine extrem zugespitzte Gefahr droht, die die Feststellung eines Abschiebeverbotes nach dieser Bestimmung in verfassungskonformer Anwendung rechtfertigen würde (vgl. dazu BVerwG vom 23.8.2006 Az. 1 B 60/01).
  • VG Ansbach, 19.04.2007 - AN 3 K 06.30312

    Irak, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Machtwechsel, Baath, Gruppenverfolgung, …

    Auszug aus VG Regensburg, 20.01.2009 - RN 3 K 30107
    Selbst wenn man das anders sehen würde (vgl. BayVGH vom 14.11.2007 Az. 23 B 07.30496, der für die Gruppe der Sunniten aus dem Zentralirak ohne Fluchtalternative im Nordirak, eine Gruppenverfolgung durch die Schiiten annimmt; VG Ansbach vom 19.4.2007 Az. AN 3 K 06.30312), so fehlt es angesichts der Größe der beiden Religionsgemeinschaften jedenfalls an der für die Annahme einer Gruppenverfolgung erforderlichen Verfolgungsdichte.
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.09.2008 - 1 LB 17/08

    Irak, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, …

    Auszug aus VG Regensburg, 20.01.2009 - RN 3 K 30107
    Dabei kann offen bleiben, ob der "Willkür"-Begriff - im Sinne der englischen Fassung der Richtlinie 2004/83/EG - "unterschiedslose" bzw. "unverhältnismäßige" Gewaltformen betrifft, die das humanitäre Völkerrecht verletzen, oder ob - im Sinne der französischen Fassung - ziel- und wahllos ("blind") ausgeübte Gewalttaten gemeint sind, denn in beiden Fällen müsste die den Kläger betreffende individuelle Gefahr im Falle der Rückkehr in den Irak in besondererweise "sich verdichtet haben" (so BVerwG vom 24.6.2008, a.a.O., Tz.35 und OVG Schleswig-Holstein vom 19.4.2008 Az. 1 LB 17/08).
  • BVerwG, 10.02.1998 - 9 C 28.97

    Verwaltungsprozeßrecht; Verwaltungsverfahrensrecht; Asylverfahrensrecht - Pflicht …

  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 42.07

    Abschiebungsschutz für irakische Staatsangehörige

  • VGH Bayern, 12.10.2005 - 23 B 05.30596

    Irak, Christen (katholische), Widerruf, nichtstaatliche Verfolgung, Terrorismus, …

  • VG Regensburg, 20.01.2009 - RN 3 K 08.30107
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