Rechtsprechung
| BFH, 19.07.1974 - VI R 114/71 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Verlosungsgewinn - Veranstaltender Arbeitgeber - Wirtschaftlich verbundener Dritter - Steuerpflichtiger Arbeitslohn - Unentgeltliche Erlangung - Gewinnchance - Geldwerter Vorteil
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
LStDV (1965) § 2 Abs. 1
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 114, 28
- DB 1975, 1539
- BStBl II 1975, 181
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (5)
- BFH, 22.02.1963 - VI 165/61 U
Zuwendung von Belohnungen für besondere Verdienste bei der Verhütung von Unfällen …
Auszug aus BFH, 19.07.1974 - VI R 114/71
Ob solche Zuwendungen Vorteile "aus dem Dienstverhältnis" seien, müsse nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteil vom 22. Februar 1963 VI 165/61 U, BFHE 76, 843, BStBl III 1963, 306, mit weiteren Nachweisen), der sich das FG anschließe, in erster Linie aus der Sicht des Arbeitnehmers beurteilt werden.Auch dies ist in erster Linie aus der Sicht des Arbeitnehmers zu beurteilen (vgl. hierzu u. a. die BFH-Urteile vom 10. Mai 1960 I 205/59 U, BFHE 71, 233, BStBl III 1960, 335, und vom 22. Februar 1963 VI 165/61 U, BFHE 76, 843, BStBl III 1963, 306).
- BFH, 29.01.1971 - VI R 159/68
Aufwendungen für Lose - Wohlfahrtstombola - Spenden - Sonderausgaben
Auszug aus BFH, 19.07.1974 - VI R 114/71
Diese Beurteilung stimmt weitgehend mit der im Urteil des Senats vom 29. Januar 1971 VI R 159/68 (BFHE 103, 147, BStBl II 1971, 799) eingenommenen Stellungnahme zu der Frage überein, wieweit Aufwendungen für Lose einer Wohlfahrtstombola Spenden im Sinne des § 10 b des Einkommensteuergesetzes sind. - BFH, 02.03.1962 - VI 255/60 U
Belegschaftsaktien bei unter dem Marktpreis liegendem Kurs als Arbeitslohn
Auszug aus BFH, 19.07.1974 - VI R 114/71
Die Leistung müsse sich dem Arbeitnehmer wirtschaftlich als Ertrag seiner Dienstleistung für den Arbeitgeber und nicht etwa als Geschenk des Dritten darstellen (vgl. BFH-Urteil vom 2. März 1962 VI 255/60 U, BFHE 74, 577, BStBl III 1962, 214 [216]). - BFH, 10.05.1960 - I 205/59 U
Ausschüttung als abzugsfähige Betriebskosten einer Stiftung - Stiftung, die …
Auszug aus BFH, 19.07.1974 - VI R 114/71
Auch dies ist in erster Linie aus der Sicht des Arbeitnehmers zu beurteilen (vgl. hierzu u. a. die BFH-Urteile vom 10. Mai 1960 I 205/59 U, BFHE 71, 233, BStBl III 1960, 335, und vom 22. Februar 1963 VI 165/61 U, BFHE 76, 843, BStBl III 1963, 306). - BFH, 12.12.1956 - VI 10/55 U
Bergelohn oder Hilfslohn einer Besatzung eines deutschen Seeschiffes bei einer …
Auszug aus BFH, 19.07.1974 - VI R 114/71
Dabei kommt es nicht so sehr auf den rechtlichen, als auf den tatsächlichen Zusammenhang der Einnahmen mit dem Dienstverhältnis an (vgl. BFH-Urteil vom 12. Dezember 1956 VI 10/55 U, BFHE 64, 106, BStBl III 1957, 40).
- BFH, 25.11.1993 - VI R 45/93
Bei einer vom Arbeitgeber betriebsintern veranstalteten Verlosung ist nicht …
Die Einräumung der bloßen Gewinnchance führt noch nicht zu einem Zufluß von Arbeitslohn (Bestätigung der Rechtsprechung in dem Urteil vom 11. März 1988 VI R 106/84, BFHE 153, 324, BStBl II 1988, 726; Änderung der Rechtsprechung in dem Urteil vom 19. Juli 1974 VI R 114/71, BFHE 114, 28, BStBl II 1975, 181).Mit der Frage, ob bei einer vom Arbeitgeber veranstalteten Verlosung bereits die Gewinnchancen oder erst die Gewinne aus der Verlosung als durch das Arbeitsverhältnis veranlaßte Vorteile zu erfassen sind und ob das in der Verlosung liegende Zufallsmoment die Zuordnung des Gewinns zu der beruflichen Sphäre ausschließt, hat sich der Senat in Urteilen vom 19. Juli 1974 VI R 114/71 (BFHE 114, 28, BStBl II 1975, 181) und vom 15. Dezember 1977 VI R 150/75 (BFHE 124, 190, BStBl II 1978, 239) auseinandergesetzt.
In dem Urteil in BFHE 114, 28, BStBl II 1975, 181 hat er es abgelehnt, einen Veranlassungszusammenhang zwischen dem Gewinn aus einer Verlosung und dem Arbeitsverhältnis bereits deshalb zu bejahen, weil der Steuerpflichtige nur in seiner Eigenschaft als Arbeitnehmer eines bestimmten Arbeitgebers berechtigt war, an der Verlosung teilzunehmen.
Soweit der Senat in dem Urteil in BFHE 114, 28, BStBl II 1975, 181 in der Verlosung wegen des darin liegenden Zufallsmoments einen Vorgang gesehen hat, der den beruflichen Veranlassungszusammenhang unterbricht, ist der von Fein (Betriebs-Berater - BB - 1979, 367) geäußerten Kritik zuzustimmen.
- BFH, 02.09.2008 - X R 8/06
Preise aus betrieblichen Losveranstaltungen als Betriebseinnahmen?
e) In der Entscheidung vom 19. Juli 1974 VI R 114/71 (BFHE 114, 28, BStBl II 1975, 181) erhielt ein Tankstellen-Lehrling für den Verkauf von Öl sog. Glücksmarken, die an einer Verlosung teilnahmen. - FG Niedersachsen, 13.02.2007 - 15 K 349/04
Verpflichtung einer Handelsvertreterin zur Versteuerung eines Losgewinns im …
Insofern werde auf die Urteile des BFH vom 19. Juli 1974 VI R 114/71 (BStBl II 1975, 181) und des FG München vom 18. März 1987 I 70/85 (EFG 1987, 467) verwiesen.Nach dem Urteil des BFH vom 19. Juli 1974 Az. VI R 114/71 (BStBl II 1975, 181) werde der Veranlassungszusammenhang durch die Zwischenschaltung der Verlosung unterbrochen.
Rn. 31 Selbst wenn man zugunsten der Klägerin annimmt, dass die statistische Wahrscheinlichkeit auf den Gewinn des "Traumhauses" bei 1:16.000 gelegen hat, wurde hierdurch nicht der betriebliche Zusammenhang gelöst (im Ergebnis ebenso: FG Thüringen Urteil vom 15. Juni 2005 I 914/04, in juris; anderer Auffassung: FG München Urteile vom 25. November 1980 VII 1003/74, EFG 1981, 497, und vom 18. März 1987 I 740/85, EFG 1987, 467, die sich beide auf das Urteil des BFH vom 19. Juli 1974 VI R 114/71, BStBl II 1975, 181, stützen).
Soweit der BFH vom 19. Juli 1974 Az. VI R 114/71 (BStBl II 1975, 181) die Zugehörigkeit eines Gewinns aus einer vom Arbeitnehmer oder von einem mit ihm verbundenen Dritten veranstalteten Verlosung zum steuerlichen Arbeitslohn verneint hat, weil Einräumung einer bloßen Gewinnchance nicht als Zufluss von Arbeitslohn angesehen werden könne, weil durch die Zwischenschaltung der Verlosung der Zusammenhang zwischen der Zuwendung und dem Arbeitsverhältnis gelöst sei, hat er diese Rechtsprechung inzwischen auch aufgegeben.
- BFH, 15.12.1977 - VI R 150/75
Gewinne aus Verlosung - Veranstaltung durch Arbeitgeber - Steuerpflichtiger …
Sie ist der Auffassung, die Vorinstanz habe die durch das Urteil des BFH vom 19. Juli 1974 VI R 114/71 (BFHE 114, 28, BStBl II 1975, 181) entwickelten Grundsätze unzutreffend ausgelegt; nach dieser Entscheidung seien die Voraussetzungen für eine Versteuerung von Losgewinnen nur dann erfüllt, wenn Arbeitnehmer mit besonders guten Leistungen prämiiert würden und außerdem unter den Prämiierten eine Auslosung veranstaltet würde, bei der diese Arbeitnehmer noch einen zusätzlichen Gewinn erzielen könnten.Dabei hat die Rechtsprechung nicht so sehr auf den rechtlichen als vielmehr auf den tatsächlichen Zusammenhang der Einnahmen mit dem Dienstverhältnis abgestellt und an die Unmittelbarkeit des Zusammenhangs zwischen Zuwendung und Dienst allzu hohe Anforderungen nicht gestellt (BFH-Urteil VI R 114/71).
Eine Unterbrechung des Zusammenhangs hat der Senat in dem Urteil VI R 114/71 für den dem vorliegenden Sachverhalt nicht vergleichbaren Fall angenommen, daß die Aussichten des einzelnen Arbeitnehmers, als Gewinner ausgelost zu werden, so gering sind, daß ein Losgewinn nur zum geringsten Teil auf das Arbeitsverhältnis, in erster Linie jedoch auf das jeder Verlosung innewohnende Zufallsmoment zurückzuführen ist.
Anders als bei dem der Entscheidung VI R 114/71 zugrunde liegenden Sachverhalt lassen hier insbesondere die für die Teilnahme zu erfüllenden Voraussetzungen und das zahlenmäßige Verhältnis zwischen Losgewinnen und Teilnehmern die enge Verknüpfung zwischen Losgewinn und Arbeitsverhältnis erkennen.
- BSG, 26.10.1988 - 12 RK 18/87
Autohersteller - Verlosung - Arbeitnehmer - Arbeitsentgelt - Beitragspflicht
Der BFH hat sie in seinem Urteil vom 19. Juli 1974 (BFHE 114, 28 = BStBl II 1975 S 181) verneint. - BFH, 17.07.1981 - VI R 205/78
Altersgründe - Gelegenheitsgeschenk - Zuwendungen des Arbeitgebers aus …
Arbeitslohn ist im weitesten Sinn alles, was im Rahmen eines Dienstverhältnisses dem Arbeitnehmer zufließt, was also als Ertrag der nichtselbständigen Arbeit anzusehen ist, wobei es nicht so sehr auf den rechtlichen als auf den tatsächlichen Zusammenhang der Einnahmen mit dem Dienstverhältnis ankommt (vgl. BFH-Urteil vom 19. Juli 1974 VI R 114/71, BFHE 114, 28, BStBl II 1975, 181).Eine Geldzuwendung wird auch aus der Sicht des Arbeitnehmers, auf die es insoweit nach der Rechtsprechung ankommt (BFHE 114, 28, BStBl II 1975, 181), regelmäßig nicht als Ehrung oder Aufmerksamkeit, sondern als Vergütung für geleistete Dienste verstanden.
- FG Niedersachsen, 10.10.2003 - 11 K 191/03
Einnahmen aus Messstipendien als steuerpflichtige Einkünfte; Leistungen Dritter …
Arbeitslohn ist im weitesten Sinn alles, was im Rahmen eines Dienstverhältnisses dem Arbeitnehmer zufließt, was also als Ertrag der nichtselbstständigen Arbeit anzusehen ist, wobei es nicht so sehr auf den rechtlichen als auf den tatsächlichen Zusammenhang der Einnahmen mit dem Dienstverhältnis ankommt (BFH-Urteile vom 17.07.1981 VI R 205/78, BStBl II 1981, 773; vom 19.07.1974 VI R 114/71, BStBl II 1975, 181).Es genügt unter Umständen auch ein loser Zusammenhang für die Annahme von Arbeitslohn (BFH in BStBl II 1975, 181 m.w.N.).
- FG Niedersachsen, 29.03.1995 - XIII 428/92
Ersatz von Aufwendungen für eine touristisch geprägte Reise durch einen Dritten …
Allerdings muß bei Leistungen Dritter besonders sorgfältig geprüft werden, ob die Grundlage für die Zuwendung in dem Dienstverhältnis oder in anderen Erwägungen oder Umständen zu sehen ist (BFH-Urteil vom 19. Juli 1974 VI R 14/71, BStBl II 1975, 181, 182, BFHE 114, 28).Zwar ist nach der Rechtsprechung bei der Frage, ob ein Ertrag aus einer Dienstleistung für den Arbeitgeber vorliegt, auf die Sicht des Arbeitnehmers abzustellen (BFH in BStBl II 1975, 181, 182, BFHE 114, 28).
- BFH, 18.07.1985 - VI R 93/80
Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit - Ausbildungsdienstverhältnis - Vergütung …
Hiervon ist der Senat bei der Beurteilung von Sonderzuwendungen an Auszubildende in der Vergangenheit stillschweigend ausgegangen (Urteile vom 4. Mai 1962 VI 154/60 U, BFHE 75, 34, BStBl III 1962, 281, und vom 19. Juli 1974 VI R 114/71, BFHE 114, 28, BStBl II 1975, 181). - FG München, 18.06.2009 - 15 K 2482/06
Abgrenzungskriterien für nichtselbständig tätige von selbständigen Prostituierten
Entscheidend hierfür ist der wirtschaftliche Zusammenhang zwischen dem vom Dritten erhaltenen Entgelt und dem Dienstverhältnis zum Arbeitgeber (vgl. etwa BFH-Urteil vom 24. Februar 1981 VIII R 109/76, BStBl II 1981, 707 und vom 19. Juli 1974 VI R 114/71, BStBl II 1975, 181). - FG Sachsen, 25.04.2001 - 5 K 1102/99
Leistungen des Bundes nach § 15 FELEG an Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen …
- BFH, 26.07.1985 - VI R 200/81
Differenzbetrag zwischen dem Verkehrswert und dem Einheitswert als geldwerter …
- FG Bremen, 27.02.2003 - 1 K 66/02
Vergünstigter Erwerb von Gesellschaftsanteilen als Arbeitslohn; Einkommensteuer …
- FG Niedersachsen, 13.02.1998 - I 464/96
Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (VuV); Beweislast …
- FG München, 25.08.2005 - 1 K 3173/04
Preisnachlass beim Fahrzeugkauf eines Bundesligafußballers als geldwerter Vorteil …
- FG Münster, 06.12.2006 - 8 K 4463/02
Erfassung von Zahlungen aus dem Initiativprogramm "Förderung der Weiterbildung …
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