Rechtsprechung
| BFH, 06.10.1993 - VIII B 122/92 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anerkennung von in Rechnungen eines Subunternehmers einer Kommanditgesellschaft ausgewiesener Umsatzsteuer - Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eines Gewinnfeststellungsbescheides
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (26) Zitiert selbst (11)
- BFH, 09.07.1986 - I B 36/86
Erhöhte Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen; Feststellungslast bei in der …
Auszug aus BFH, 06.10.1993 - VIII B 122/92
Auch wenn man zugunsten der KG davon ausgeht, daß die streitigen Beträge der X-GmbH gezahlt worden sind, genügt diese Tatsache allein noch nicht, die Veranlassung der Zahlung durch den Betrieb der KG zu begründen (§ 4 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes - EStG - BFH-Beschluß vom 9. Juli 1986 I B 36/86, BFHE 149, 375, BStBl II 1987, 487).Es ist nicht Aufgabe des FA nachzuweisen, daß die Aufwendungen nicht betrieblich veranlaßt waren (BFH-Urteil vom 24. Juni 1976 IV R 101/75, BFHE 119, 164, BStBl II 1976, 562; vgl. auch BFH-Beschluß in BFHE 149, 375, BStBl II 1987, 487).
- BFH, 24.06.1976 - IV R 101/75
Feststellungslast des Steuerpflichtigen - Minderung des Betriebsvermögens - …
Auszug aus BFH, 06.10.1993 - VIII B 122/92
Es ist nicht Aufgabe des FA nachzuweisen, daß die Aufwendungen nicht betrieblich veranlaßt waren (BFH-Urteil vom 24. Juni 1976 IV R 101/75, BFHE 119, 164, BStBl II 1976, 562; vgl. auch BFH-Beschluß in BFHE 149, 375, BStBl II 1987, 487). - BFH, 14.02.1984 - VIII B 112/83
Aussetzung der Vollziehung - Rechtmäßigkeit eines Steuerbescheids - …
Auszug aus BFH, 06.10.1993 - VIII B 122/92
Zu Unrecht beruft sich die KG auf den BFH-Beschluß vom 14. Februar 1984 VIII B 112/83 (BFHE 140, 153, BStBl II 1984, 443); dort ging es um Unterlagen, die den Steueranspruch des FA begründen sollten.
- BFH, 04.07.1990 - GrS 2/88
Kontokorrentverbindlichkeit; Auszahlungen; Überweisungen; Betriebliche …
Auszug aus BFH, 06.10.1993 - VIII B 122/92
Aufwendungen sind durch den Betrieb veranlaßt, wenn sie objektiv mit dem Betrieb zusammenhängen und subjektiv dem Betrieb zu dienen bestimmt sind (BFH-Beschluß vom 4. Juli 1990 GrS 2-3/88, BFHE 161, 290, 301, BStBl II 1990, 817, m.w.N.). - BGH, 18.04.1980 - 2 StR 731/79
Fernwirkung von Beweisverwertungsverboten - Berechtigung der …
Auszug aus BFH, 06.10.1993 - VIII B 122/92
Für das Verwertungsverbot gelte eine sog. Fernwirkung (Hinweis auf das Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 18. April 1980 2 StR 731/79, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1980, 1700). - BFH, 07.07.1983 - VII R 43/80
Verteilung der Beweislast - Feststellungslast
Auszug aus BFH, 06.10.1993 - VIII B 122/92
Es muß daher bei der vorläufigen Nichtanerkennung der streitigen Aufwendungen bleiben (zur negativen Feststellungslast vgl. BFH-Urteil vom 7. Juli 1983 VII R 43/80, BFHE 138, 527, BStBl II 1983, 760;… BFH-Beschluß vom 15. Oktober 1986 VIII B 30/86, BFH/NV 1987, 44). - BFH, 15.10.1986 - VIII B 30/86
Ablehnung des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung - Erzielung von negativen …
Auszug aus BFH, 06.10.1993 - VIII B 122/92
Es muß daher bei der vorläufigen Nichtanerkennung der streitigen Aufwendungen bleiben (zur negativen Feststellungslast vgl. BFH-Urteil vom 7. Juli 1983 VII R 43/80, BFHE 138, 527, BStBl II 1983, 760; BFH-Beschluß vom 15. Oktober 1986 VIII B 30/86, BFH/NV 1987, 44). - BFH, 31.08.1987 - V B 57/86
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung - Bindung der Finanzverwaltung an Treu und …
Auszug aus BFH, 06.10.1993 - VIII B 122/92
Schließlich ist bisher zum Nachweis der betrieblichen Veranlassung der streitigen Zahlungen so wenig Substantiiertes vorgetragen worden, daß auch mangels Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Gewinnfeststellungsbescheide eine Aussetzung wegen unbilliger Härte nicht geboten erscheint (vgl. dazu BFH-Beschluß vom 31. August 1987 V B 57/86, BFH/NV 1988, 174). - BFH, 23.07.1968 - II B 17/68
Nicht präsente Beweismittel - Vorliegender Prozeßstoff - Rechtmäßigkeit - …
Auszug aus BFH, 06.10.1993 - VIII B 122/92
Nach der für dieses Verfahren gebotenen summarischen Prüfung des Sachverhalts (dazu Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23. Juli 1968 II B 17/68, BFHE 92, 440, BStBl II 1968, 589) bestehen keine ernstlichen Zweifel an seiner Rechtmäßigkeit (§ 69 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung - FGO -). - BFH, 09.05.1969 - III B 4/67
Einheitswert - Forstwirtschaftlicher Betrieb - Hauptfeststellung - …
Auszug aus BFH, 06.10.1993 - VIII B 122/92
Auch eine Aussetzung wegen unbilliger Härte der Vollziehung der Einkommensteuerbescheide der Gesellschafter der KG (vgl. dazu BFH-Beschluß vom 9. Mai 1969 III B 4/67, BFHE 96, 117, BStBl II 1969, 547) kommt nicht in Frage (§ 69 Abs. 2 Satz 2 FGO). - FG Baden-Württemberg, 18.12.1989 - IX K 243/89
- BGH, 02.11.2010 - 1 StR 544/09
Ablehnung von Beweisanträgen wegen Unzumutbarkeit; Bedeutung des Grundsatzes der …
Dies ist rechtsfehlerfrei, denn auch bei der P. GbR hatten die Zahlungen nach den Feststellungen des Landgerichts keine betriebliche Veranlassung, sondern dienten allein dem Vermögenszufluss bei den Angeklagten B. und W. Derart ausschließlich privat veranlasste Zahlungen, denen keine erkennbaren Leistungen an den Betrieb gegenüberstehen, können als Entnahme den Gewinn einer GbR nicht mindern, unabhängig davon, ob der Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) oder durch Betriebsvermögensvergleich (§ 5 EStG) ermittelt wird (vgl. BFH, Beschluss vom 6. Oktober 1993 - VIII B 122/92, BFH/NV 1994, 173). - BFH, 24.06.1997 - VIII R 9/96
Schätzung von Betriebsausgaben und Empfängerbenennung
Im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung hatte der erkennende Senat keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Entscheidungen (Beschlüsse vom 6. Oktober 1993 VIII B 122/92, BFH/NV 1994, 173, …und vom 6. Oktober 1993 VIII B 121/92, BFH/NV 1994, 311).Dabei komme es wegen der Grundsätze in den Beschlüssen des Bundesfinanzhofs (BFH) in BFH/NV 1994, 173 und in BFH/NV 1994, 311 auf § 160 der Abgabenordnung (AO 1977) nicht mehr an.
In den Streitjahren komme es jedoch auf die vom BFH in BFH/NV 1994, 173 und in BFH/NV 1994, 311 hierzu entwickelten Grundsätze nicht an, denn ein vollständiges Abzugsverbot der Aufwendungen führe zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung.
Danach muß ein Steuerpflichtiger alle Voraussetzungen für den Abzug von Betriebsausgaben nachweisen (ständige Rechtsprechung; vgl. z. B. BFH-Entscheidungen vom 15. Februar 1989 X R 16/86, BFHE 156, 38, BStBl II 1989, 462, und in BFH/NV 1994, 173 und 311, m. w. N.).
Das FG hätte somit - wenn keine Maßnahmen zur Aufklärung des Sachverhalts geboten waren - die in den Senatsbeschlüssen in BFH/NV 1994, 173 und 311 zu anderen Streitjahren dargestellten allgemeinen Beweislastregeln anwenden müssen.
- FG Köln, 08.11.1995 - 11 K 2169/93
Versagung des Betriebsausgabenabzugs gegenüber den gesamten Fremdleistungen einer …
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- BFH, 17.11.2015 - X R 3/14
Betriebsausgabenabzug trotz nicht erbrachter Eingangsleistung - fehlerhafte …
Das Finanzgericht (FG) wies die Klage --unter Berufung auf den Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 6. Oktober 1993 VIII B 122/92 (BFH/NV 1994, 173)-- mit der Begründung ab, der Betriebsausgabenabzug sei zu versagen, weil die abgerechneten Leistungen ganz oder teilweise nicht erbracht worden seien.Die im BFH-Beschluss in BFH/NV 1994, 173 aufgestellten Rechtssätze seien auf Fälle begrenzt, in denen die Leistung zwar tatsächlich erbracht werde, aber der --mit dem Rechnungsteller nicht identische-- Leistungserbringer unbekannt bleibe.
Rn. 10 Es hält die Revision für zulässig, jedoch --unter Verweis auf das vorinstanzliche Urteil, den BFH-Beschluss in BFH/NV 1994, 173 sowie die zum Umsatzsteuerrecht ergangene Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) und des BFH-- für unbegründet.
Rn. 28 b) Die Vorinstanz hat sich für ihre abweichende Auffassung entscheidend auf den --im Rahmen einer summarischen Prüfung in einem Verfahren der Aussetzung der Vollziehung ergangenen-- BFH-Beschluss in BFH/NV 1994, 173 (daran anschließend der ebenfalls von der Vorinstanz angeführte Beschluss des FG Düsseldorf vom 3. August 2012 1 V 1652/12 A (E)) gestützt.
- BFH, 13.04.2010 - VIII R 27/08
Prozesskosten aus finanzgerichtlichen Verfahren als Werbungskosten? - …
Die Nichterweislichkeit dieser Umstände geht zu Lasten der Kläger, denn sie sind es, die sich auf diese die Steuerermäßigung begründenden rechtserheblichen Tatsachen berufen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 15. April 1992 III R 96/88, BFHE 168, 133, BStBl II 1992, 819; vom 17. Juli 1980 IV R 140/77, BFHE 131, 336, BStBl II 1981, 14; vom 7. Juli 1983 VII R 43/80, BFHE 138, 527, BStBl II 1983, 760; BFH-Beschluss vom 6. Oktober 1993 VIII B 122/92, BFH/NV 1994, 173; Bartone in Korn, § 4 EStG Rz 716, m.w.N.; Blümich/Wied, § 4 EStG Rz 561, m.w.N.;… Schmidt/Drenseck, a.a.O., § 9 Rz 185, m.w.N.). - BFH, 25.10.1994 - VIII B 101/94
Anerkennung von ausgewiesenen Beträgen durch eingesetzte Subunternehmer als …
Auf die Beschwerde des FA hin hob der Senat im Beschluß vom 6. Oktober 1993 (VIII B 122/92, BFH/NV 1994, 173) den Beschluß des FG auf und lehnte die Aussetzung der Vollziehung ab.Nachdem das ursprüngliche Aussetzungsverfahren mit dem Beschluß des FG vom 16. Oktober 1992 und dem Beschluß des BFH vom 6. Oktober 1993 (VIII B 122/92) abgeschlossen wurde, ist der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Änderungsbescheide vom 4. Juni 1993 gemäß § 69 Abs. 3 Satz 1 FGO nicht mehr zulässig.
Soweit die Antragstellerin in diesem Verfahren auch eine Änderung des BFH- Beschlusses vom 6. Oktober 1993 (VIII B 122/92) erstrebt, kann dies allenfalls in entsprechender Anwendung des § 69 Abs. 6 FGO geschehen.
Den Umstand, daß das FA geänderte Bescheide erlassen hat, hätte die Antragstellerin im ursprünglichen Beschwerdeverfahren (VIII B 122/92) geltend machen können und ihren Antrag entsprechend ändern müssen.
- FG Hamburg, 29.07.2016 - 2 V 34/16
Betriebsausgaben- und Vorsteuerabzug aus Scheinrechnungen
Die Leistung muss auch tatsächlich von dem Rechnungsaussteller erbracht worden sein (BFH-Beschluss vom 6. Oktober 1993, VIII B 122/92, BFH/NV 1994, 173). - BFH, 26.02.2001 - VII B 265/00
Verwertungsverbot bei Telefonüberwachung
Der Senat braucht vorliegend nicht zu entscheiden, ob Aufzeichnungen aus einer nach § 100a StPO angeordneten Telefonüberwachung in einem Steuerstrafverfahren berücksichtigt werden können (vgl. verneinend den BFH-Beschluss vom 6. Oktober 1993 VIII B 122/92, BFH/NV 1994, 173; zur Verwertbarkeit von Erkenntnissen, die einen anderen als in § 100a StPO genannten Straftatbestand erfüllen: vgl. BVerfG-Beschluss vom 18. August 1987 2 BvR 400/86, NJW 1988, 1075; Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 18. März 1998 5 StR 693/97, Zeitschrift für Wirtschaft, Steuer, Strafrecht 1998, 269), weil die Steuerstraftaten nach den §§ 369 ff. AO 1977 nicht zu den sog. Katalogstraftaten des § 100a StPO gehören. - FG Münster, 18.03.2021 - 10 K 1556/16
Keine Hinzurechnung eines ausgeglichenen Gewinns als nicht abziehbare …
Es genüge des Weiteren nicht, wenn die Leistung nicht vom Empfänger des Entgelts, sondern von einem Dritten erbracht worden sei, da es dann an einer im Betrieb begründeten Leistungsbeziehung fehle (Hinweis auf BFH-Beschluss vom 6.10.1993 VIII B 122/92; FG Düsseldorf, Beschluss vom 3.8.2012 1 V 1652/12 A). - FG Hamburg, 27.11.2019 - 2 K 111/17
Körperschaftsteuer: Betriebsausgabenabzug einer GmbH aus Scheinrechnungen
Die Leistung muss auch tatsächlich von dem Rechnungsaussteller erbracht worden sein (BFH-Beschluss vom 6. Oktober 1993, VIII B 122/92, BFH/NV 1994, 173). - FG Hamburg, 27.02.2014 - 2 V 4/14
Betriebsausgabenabzug aus Scheinrechnungen - Summarisches Verfahren
- FG Berlin-Brandenburg, 25.04.2013 - 5 K 5015/11
Betriebsausgabenabzug bei Schulungsleistungen - Annahme der betrieblichen …
- FG Saarland, 25.04.1995 - 1 V 303/94
Umsatzsteuer; Rechnungen einer Tarn-GmbH
- FG Münster, 29.10.2021 - 12 K 19/14
Verlängerung der Festsetzungsfrist durch Begehung einer leichtfertigen …
- BFH, 18.03.2004 - V R 19/03
Fehlen von Entscheidungsgründen; objektive Klagehäufung
- FG Hamburg, 17.06.2015 - 3 V 91/15
Versagung des Vorsteuerabzugs trotz Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen …
- FG Rheinland-Pfalz, 28.11.1997 - 4 K 1694/96
Zulässigkeit des Betriebsausgabenabzugs für häusliches Arbeitszimmer und …
- FG Düsseldorf, 10.12.2002 - 6 K 3593/99
Kapitalgesellschaft; außerbetriebliche Sphäre; Betriebliche Veranlassung; …
- FG Saarland, 23.05.2006 - 1 K 476/02
Schätzung und Teilwertabschreibung bei nicht ordnungsgemäßer Buchführung (§ 6 …
- FG Sachsen-Anhalt, 13.10.2005 - 1 K 796/03
Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten; Abzug von Aufwendungen für eine …
- FG Düsseldorf, 03.08.2012 - 1 V 1652/12
Betriebsausgabenabzug aus Scheinrechnungen - Schätzung der Aufwendungen für …
- FG München, 07.04.2010 - 13 K 4404/07
Fehlender Nachweis der betrieblichen Veranlassung von Aufwendungen für …
- FG Nürnberg, 04.12.2003 - V 185/02
Voraussetzungen für die Versagung des Betriebsausgabenabzugs nach § 160 Abs. 1 AO …
- FG Düsseldorf, 07.08.2000 - 4 V 4394/00
Arrestanordnung; Zigarettenschmuggel; Telefonüberwachung; Verwertungsverbot - …
- FG Köln, 21.10.1999 - 13 K 5959/97
Voraussetzungen für einen Vorsteuerabzug; Inhaltlicher Umfang einer Rechnung im …
- FG München, 15.01.1996 - 7 K 3809/94
Abzugsfähigkeit von Mietaufwendungen für Ferienheime im Ausland als …
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