Rechtsprechung
| BGH, 24.09.2024 - X ZR 136/23 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Fluggastrechte bei Flugannullierung: Spielraum des Luftverkehrsunternehmens für die Beurteilung zweckmäßiger Maßnahmen bei außergewöhnlichem Umstand; Nichtdurchführung einzelner Flüge zur Vermeidung einer Annullierung oder großer Ankunftsverspätung am Folgetag
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 5 Abs 3 EGV 261/2004, Art 7 EGV 261/2004
Fluggastrechte bei Flugannullierung: Spielraum des Luftverkehrsunternehmens für die Beurteilung zweckmäßiger Maßnahmen bei außergewöhnlichem Umstand; Nichtdurchführung einzelner Flüge zur Vermeidung einer Annullierung oder großer Ankunftsverspätung am Folgetag - IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FluggastrechteVO Art. 5 Abs. 3
Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung; Ursächlicher Zusammenhang zwischen einem außergewöhnlichen Umstand und der Annullierung eines Fluges; Zubilligung eines Spielraums gegenüber dem Luftverkehrsunternehmen bei der Beurteilung der zweckmäßigen Maßnahmen ... - datenbank.nwb.de
Fluggastrechte bei Flugannullierung: Spielraum des Luftverkehrsunternehmens für die Beurteilung zweckmäßiger Maßnahmen bei außergewöhnlichem Umstand; Nichtdurchführung einzelner Flüge zur Vermeidung einer Annullierung oder großer Ankunftsverspätung am Folgetag
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kurzfassungen/Presse (4)
- lto.de (Kurzinformation)
Beurteilungsspielraum zugebilligt: Airlines dürfen Flüge vorsorglich annullieren
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Fluggastrechte - und die Flugannullierung wegen eines Schneesturms
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Ausgleichszahlung wegen Flugannullierung bei Schneesturm zur Vermeidung von späteren Annullierungen oder Verspätungen?
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Spielraum des Luftverkehrsunternehmens bei Beurteilung zweckmäßiger Maßnahmen
Verfahrensgang
- AG Nürtingen, 11.04.2022 - 40 C 163/22
- LG Stuttgart, 28.09.2023 - 5 S 79/22
- BGH, 24.09.2024 - X ZR 136/23
Papierfundstellen
- NJW-RR 2024, 1560
- MDR 2025, 29
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- EuGH, 11.06.2020 - C-74/19
Das störende Verhalten eines Fluggastes kann einen "außergewöhnlichen Umstand" …
Auszug aus BGH, 24.09.2024 - X ZR 136/23
Ob diese Voraussetzung vorliegt, ist von den nationalen Gerichten unter Berücksichtigung des Betriebsmodus des betreffenden Flugzeugs zu beurteilen (EuGH, Urteil vom 11. Juni 2020 - C-74/19, NJW-RR 2020, 871 = RRa 2020, 185 Rn. 51 ff. - LE/TAP).Deshalb muss es einem ausführenden Luftfahrtunternehmen möglich sein, sich zur Befreiung von seiner Verpflichtung zu Ausgleichszahlungen auf einen außergewöhnlichen Umstand zu berufen, der einen vorangegangenen Flug betroffen hat, den es selbst mit demselben Luftfahrzeug durchgeführt hat (EuGH, Urteil vom 11. Juni 2020 - C-74/19, NJW-RR 2020, 871 = RRa 2020, 185 Rn. 52 f. - TAP).
- BGH, 21.08.2012 - X ZR 138/11
Keine Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung für Flugannullierung …
Auszug aus BGH, 24.09.2024 - X ZR 136/23
Wenn ein außergewöhnlicher Umstand dazu führt, dass nicht alle vorgesehenen Flüge stattfinden können, ist dem Luftverkehrsunternehmen bei der Beurteilung der zweckmäßigen Maßnahmen ein Spielraum zuzubilligen (Bestätigung von BGH, Urteil vom 21. August 2012 - X ZR 138/11, BGHZ 194, 258 = NJW 2013, 374 = RRa 2012, 288 Rn. 33).Rn. 20 Wenn ein außergewöhnlicher Umstand dazu führt, dass nicht alle vorgesehenen Flüge stattfinden können, ist dem Luftfahrtunternehmen bei der Beurteilung der zweckmäßigen Maßnahmen ein Spielraum zuzubilligen (BGH, Urteil vom 21. August 2012 - X ZR 138/11, BGHZ 194, 258 = NJW 2013, 374 = RRa 2012, 288 Rn. 33).
- BGH, 12.06.2014 - X ZR 121/13
Keine Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung bei Generalstreik und …
Auszug aus BGH, 24.09.2024 - X ZR 136/23
Deshalb kann ein ursächlicher Zusammenhang zwischen einem außergewöhnlichen Umstand und der Annullierung eines Fluges auch dann zu bejahen sein, wenn sich das Luftfahrtunternehmen entschließt, einzelne Flüge am Tag des außergewöhnlichen Umstands nicht mehr durchzuführen, um eine Annullierung oder große Ankunftsverspätung am Folgetag zu vermeiden (Ergänzung zu BGH, Urteil vom 12. Juni 2014 - X ZR 121/13, NJW 2014, 3303 = RRa 2014, 293 Rn. 32).Deshalb kann ein ursächlicher Zusammenhang zwischen einem außergewöhnlichen Umstand und der Annullierung eines für den Folgetag vorgesehenen Fluges zu bejahen sein, wenn sich das Luftfahrtunternehmen dafür entschieden hat, an dem Tag, an dem der außergewöhnliche Umstand eingetreten ist, alle vorgesehenen Flüge - wenn auch verspätet - noch durchzuführen (BGH, Urteil vom 12. Juni 2014 - X ZR 121/13, NJW 2014, 3303 = RRa 2014, 293 Rn. 32).
- EuGH, 04.10.2012 - C-22/11
Ein Luftfahrtunternehmen muss Fluggästen Ausgleichsleistungen erbringen, wenn sie …
Auszug aus BGH, 24.09.2024 - X ZR 136/23
Rn. 21 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist es einem Luftfahrtunternehmen allerdings grundsätzlich verwehrt, den Platz eines Fluggastes neu zu vergeben, um andere Fluggäste zu befördern; in solchen Fällen kann sich das Luftfahrtunternehmen von seiner Ausgleichsverpflichtung auch nicht mit der Begründung befreien, die Flüge seien infolge außergewöhnlicher Umstände umorganisiert worden (EuGH, Urteil vom 4. Oktober 2012 - C-22/11, NJW 2013, 361 = RRa 2012, 281 Rn. 32 und 37 - Finnair/Lassooy). - BGH, 13.11.2013 - X ZR 115/12
Keine Ausgleichsansprüche nach der Fluggastrechteverordnung bei Verspätung wegen …
Auszug aus BGH, 24.09.2024 - X ZR 136/23
Rn. 14 a) Zutreffend ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, dass extreme Wetterbedingungen, die zu verspäteten Startfreigaben durch die Flugsicherungsbehörde führen, außergewöhnliche Umstände darstellen können (dazu BGH, Urteil vom 13. November 2013 - X ZR 115/12, NJW 2014, 859 = RRa 2014, 78 Rn. 12 ff.). - BGH, 06.04.2021 - X ZR 11/20
Ausgleichanspruch eines Fluggastes bei Annullierung oder großer Verspätung des …
Auszug aus BGH, 24.09.2024 - X ZR 136/23
Eine abweichende Beurteilung kann aber insbesondere dann geboten sein, wenn die Möglichkeit, eingetretene Verspätungen über Nacht aufzuholen, aufgrund von Nachtflugverboten eingeschränkt ist oder ausscheidet (BGH, Urteil vom 6. April 2021 - X ZR 11/20, NJW-RR 2021, 926 = RRa 2021, 188 Rn. 32 f.).
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