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   AG Aachen, 03.12.2019 - 222 F 240/18   

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https://dejure.org/2019,63072
AG Aachen, 03.12.2019 - 222 F 240/18 (https://dejure.org/2019,63072)
AG Aachen, Entscheidung vom 03.12.2019 - 222 F 240/18 (https://dejure.org/2019,63072)
AG Aachen, Entscheidung vom 03. Dezember 2019 - 222 F 240/18 (https://dejure.org/2019,63072)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.01.2011 - XII ZR 83/08

    Kindes- und nachehelicher Ehegattenunterhalt: Anrechnung des Einkommens aus

    Auszug aus AG Aachen, 03.12.2019 - 222 F 240/18
    Im Falle überobligatorisch erzielter Einkünfte kommt daher im Rahmen einer Billigkeitsabwägung eine Kürzung in Betracht (vgl. eingehend BGH, Urteil vom 12.01.2011 - XII ZR 83/08; OlG Hamm, Beschluss vom 17.10.2013 - II 4UF 161/11 - juris je mwN der Literatur und Rspr).
  • BGH, 20.12.2006 - XII ZB 64/03

    Billigkeitsentscheidung im Versorgungsausgleich bei Scheidung einer Ehe nach

    Auszug aus AG Aachen, 03.12.2019 - 222 F 240/18
    Der Gesichtspunkt der eigenen Lebensunterhaltssicherung kann im Rahmen der Billigkeitsabwägung eine Kürzung nur dann rechtfertigen, wenn der Wertausgleich die Erhöhung einer bereits ausreichenden Versorgung des Berechtigten zur Folge hätte, dem Verpflichteten hingegen für seinen Lebensunterhalt dringend benötigte Anrechte entziehen würde und so ein erhebliches wirtschaftliches Ungleichgewicht die Folge wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 20.12.2006 - XII ZB 64/03 - Rn19 f. juris mwN der Literatur und Rechtsprechung).
  • OLG Köln, 31.03.2020 - 10 UF 16/20
    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Aachen vom 03.12.2019 - 222 F 240/18 - wird zurückgewiesen.

    Der Antragsteller beantragt, den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Aachen vom 03.12.2019 - 222 F 240/18 - aufzuheben, soweit der Versorgungsausgleich zu Lasten des Antragstellers durchgeführt wurde.

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