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   AG Aachen, 17.06.2020 - 118 C 10/20   

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AG Aachen, 17.06.2020 - 118 C 10/20 (https://dejure.org/2020,79648)
AG Aachen, Entscheidung vom 17.06.2020 - 118 C 10/20 (https://dejure.org/2020,79648)
AG Aachen, Entscheidung vom 17. Juni 2020 - 118 C 10/20 (https://dejure.org/2020,79648)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 19.02.2004 - 2Z BR 212/03

    Nichtöffentlichkeit der Wohnungseigentümerversammlung und Beiziehung von externen

    Auszug aus AG Aachen, 17.06.2020 - 118 C 10/20
    Wenn nämlich der Verwalter im Interesse sämtlicher Wohnungseigentümer einen Rechtsanwalt zu einer Eigentümerversammlung einlädt, muss solches nicht in der Ladung angekündigt sein (BayObLG NZM 2004, 388 f.; a. A. Sauren 6. Aufl. 2014 § 24 Rn. 26).

    Allerdings kann eine derartige Anwesenheit eines Rechtsanwaltes als Berater nur punktuell, nämlich nur zu einzelnen, der besonderen Beratung durch einen Rechtsanwalt bedürftigen Tagesordnungspunkten gerechtfertigt sein (Bärmann-Merle a.a.O. § 24 Rn. 91, BayObLG NZM 2004, 388 f. sowie Drasdo NZM 2015, 360 ff. (364)).

  • BGH, 10.11.2017 - V ZR 184/16

    Wohnungseigentumssache: Beschlusskompetenz der Mitglieder der für einzelne

    Auszug aus AG Aachen, 17.06.2020 - 118 C 10/20
    Allerdings ändert diese Vorschrift der WEG-Novelle 2007 zur Außenhaftung nichts daran, dass bei in der Gemeinschaftsordnung vereinbarten Untergemeinschaften diesen auch die Kompetenz eingeräumt werden kann, unter Ausschluss der anderen Eigentümer alleine über die Durchführung von mit Kosten verbundenen Instandhaltungs-, Instandsetzung-, und Sanierungsmaßnahmen zu beschließen (BGH NJW 2018, 1309 ff.).
  • BayObLG, 31.03.2004 - 2Z BR 11/04

    Bestellung eines Verwaltungsbeirats durch Mehrheitsbeschluss - Sondervergütung

    Auszug aus AG Aachen, 17.06.2020 - 118 C 10/20
    Die hiergegen von der Klägerin zitierte Entscheidung BayObLG NZM 2004, 587 f. ist angesichts der zwischenzeitlich verstrichenen Dauer von 16 Jahren zur Preiseinschätzung nach heutigem Stand überholt; außerdem kritisiert diese Entscheidung einen Stundensatz des Geschäftsführers einer Verwaltungsgesellschaft von sogar 130, 00 EUR, nicht nur 110, 00 EUR.
  • LG Köln, 12.11.2020 - 29 S 121/20

    Umfangreiche Instandsetzungsmaßnahmen rechtfertigen Sondervergütung für den

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Aachen (118 C 10/20) vom 17.06.2020 wird zurückgewiesen.

    Wegen der Einzelheiten der Begründung sowie die Darstellung des Parteivortrags in erster Instanz wird auf das angefochtene Urteil des Amtsgerichts Aachen vom 17.06.2020, 118 C 10/20, Bl. 239 ff. d.A., Bezug genommen.

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