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   AG Ahaus, 20.01.2015 - 11 F 57/13   

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AG Ahaus, 20.01.2015 - 11 F 57/13 (https://dejure.org/2015,60816)
AG Ahaus, Entscheidung vom 20.01.2015 - 11 F 57/13 (https://dejure.org/2015,60816)
AG Ahaus, Entscheidung vom 20. Januar 2015 - 11 F 57/13 (https://dejure.org/2015,60816)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.08.2010 - XII ZR 192/08

    Arglistanfechtung des Gewerberaummietvertrages: Pflicht des Mieters zur

    Auszug aus AG Ahaus, 20.01.2015 - 11 F 57/13
    Zwar besteht eine Rechtspflicht zur Aufklärung bei Vertragsverhandlungen auch ohne Nachfrage dann, wenn der andere Teil nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung redlicherweise die Mitteilung von Tatsachen erwarten durfte, die für die Willensbildung des anderen Teils offensichtlich von ausschlaggebender Bedeutung sind, insbesondere bei solchen Tatsachen, den Vertragszweck vereiteln oder erheblich gefährden könnten (BGH NJW 2010, 3362 ff.).

    Die Aufklärung über eine solche Tatsache kann der Vertragspartner redlicherweise aber nur verlangen, wenn er im Rahmen seine Eigenverantwortung nicht gehalten ist, sich selbst über die Tatsache zu informieren (BGH NJW 2010, 3362 ff.).

  • BGH, 21.12.1989 - X ZB 19/89

    Anfechtbarkeit der Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs durch das

    Auszug aus AG Ahaus, 20.01.2015 - 11 F 57/13
    Darauf beruht auch die Regelung der Behauptung- und Beweislast im Zivilprozess (BGH NJW 1990, 3150ff.).

    Es bleibt vielmehr bei dem Grundsatz, dass kein Beteiligter gehalten ist, dem Gegner für seinen Prozesssieg das Material zu verschaffen, über das er nicht schon von sich aus verfügt (BGH NJW 1990, 3150 ff., m.w.N.).

  • BGH, 14.12.1960 - V ZR 40/60

    Gewährleistungsanspruch. Irrtums- und Täuschungsanfechtung

    Auszug aus AG Ahaus, 20.01.2015 - 11 F 57/13
    Es müsse sich mithin um Verhältnisse handeln, die durch außerhalb der Sache selbst liegende Umstände bedingt sind, was für das Eigentum nicht zutreffe (vgl. zu Vorstehendem BGHZ 34, 32, 41 = NJW 1961, 772 ff. - zum Eigentum).
  • BGH, 19.05.1999 - XII ZR 210/97

    Verschweigen der Zuwendung eines Dritten kann zur Anfechtung eines

    Auszug aus AG Ahaus, 20.01.2015 - 11 F 57/13
    Anders als in dem der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 19.05.1999, Az. XII ZR 210/97, NJW 1999, 2804 ff.) zugrunde liegenden Sachverhalt ist der hier zur Entscheidung anstehende Sachverhalt nicht als Täuschung durch positives Tun zu werten.
  • OLG Hamm, 17.06.2016 - 3 UF 47/15

    Aufklärungspflicht beim Zugewinnausgleich

    Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der am 20.01.2015 erlassene Beschluss des Amtsgerichts-Familiengericht-Ahaus (Aktenzeichen: 11 F 57/13) abgeändert:Das Verfahren erster Instanz auf Ausgleichung des Zugewinns ist fortzuführen.
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