Rechtsprechung
AG Alsfeld, 15.05.1998 - 30 C 642/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatz wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bei fehlender Erkennbarkeit eines auf einemöffentlichen Parkplatzes aufgestellten Betonpfeilers; Pflicht zur deutlichen Kennzeichnung des Betonpfeilers; Betonpfosten als dauernde Gefahrenquelle; Mitverschulden ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 823 § 254
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Betonpfosten beim Rückwärtsfahren
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Frankfurt, 24.08.2012 - 17 U 242/11
Leasingvertrag: Unverbindlichkeit eines Schiedsgutachtens über Minderwert
Zu erfolgen hat vielmehr eine angemessene Reduzierung des Gebrauchtwagenpreises (vgl. AG Frankfurt am Main, Urt. v. 11.11.1997, 30 C 168/97-45, DAR 1998, 356, 157). - LG Dresden, 26.07.2002 - 16 O 5531/01
Haftungsverteilung bei Kollision eines rückwärts fahrenden PKW mit einem …
Unter diesen Umständen stellt die Freigabe des Parkplatzes für den öffentlichen Kraftfahrzeugverkehr ohne genügende Sicherung oder vorheriges Versenken des in verhältnismäßig geringfügiger Höhe im Fahrbahnbereich ausgefahrenen Senkelektranten eine offensichtliche, erkennbare schuldhafte Verkehrssicherungspflichtverletzung der Beklagten dar [s.a. AG Alsfeld, DAR 98, 356 (Betonpfosten in verhältnismäßig geringer Höhe), AG Bremen, DAR 96, 408 (20 cm hohe Poller), LG Kaiserslautern, VM 97, 8 (34 cm hoher Betonpfosten)].