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AG Andernach, 21.04.2021 - 2h OWi 145/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- bussgeldsiegen.de
Parkverstoß - Fahrzeughalteranhörung vor Erlass des Kostenbescheids
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Parkverstoß: Bußgeld nur bei Zugang des Anhörungsbogens!
Papierfundstellen
- NZV 2021, 529
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.05.2016 - 2 M 31/16
Vollstreckung von Rundfunkbeitragsbescheiden durch den Norddeutschen Rundfunk
Auszug aus AG Andernach, 21.04.2021 - 2h OWi 145/21
Zwar gilt gemäß § 41 Abs. 2 S. 1 VwVfG zumindest im Verwaltungsrecht eine Zugangsfiktion, sodass vom Empfänger qualifiziert der Empfang bestritten werden muss; ein solches qualifiziertes Bestreiten soll aber dann nicht erforderlich sein, wenn die Behörde den Zeitpunkt der Aufgabe des Bescheides zur Post in ihren Akten nicht vermerkt hat (VGH München NVwZ-RR 1992, 339; VG Bremen NVwZ-RR 1996, 550; OVG Greifswald BeckRS 2016, 52699). - VG Bremen, 17.10.1995 - 2 A 95/94
Auszug aus AG Andernach, 21.04.2021 - 2h OWi 145/21
Zwar gilt gemäß § 41 Abs. 2 S. 1 VwVfG zumindest im Verwaltungsrecht eine Zugangsfiktion, sodass vom Empfänger qualifiziert der Empfang bestritten werden muss; ein solches qualifiziertes Bestreiten soll aber dann nicht erforderlich sein, wenn die Behörde den Zeitpunkt der Aufgabe des Bescheides zur Post in ihren Akten nicht vermerkt hat (VGH München NVwZ-RR 1992, 339; VG Bremen NVwZ-RR 1996, 550; OVG Greifswald BeckRS 2016, 52699). - VerfGH Berlin, 19.02.2014 - VerfGH 123/13
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs und des Willkürverbots durch …
Auszug aus AG Andernach, 21.04.2021 - 2h OWi 145/21
Ohne Nachweis des Empfanges eines Anhörungsbogens kann nicht davon ausgegangen werden, der Betroffene sei vor Erlass eines Kostenbescheids tatsächlich angehört worden (VerfGH Bln Beschl. v. 19.2.2014 - VerfGH 123/13). - VGH Baden-Württemberg, 29.04.1991 - 4 S 1601/89
Beweislast für Bekanntgabe eines Verwaltungsakts
Auszug aus AG Andernach, 21.04.2021 - 2h OWi 145/21
Zwar gilt gemäß § 41 Abs. 2 S. 1 VwVfG zumindest im Verwaltungsrecht eine Zugangsfiktion, sodass vom Empfänger qualifiziert der Empfang bestritten werden muss; ein solches qualifiziertes Bestreiten soll aber dann nicht erforderlich sein, wenn die Behörde den Zeitpunkt der Aufgabe des Bescheides zur Post in ihren Akten nicht vermerkt hat (VGH München NVwZ-RR 1992, 339; VG Bremen NVwZ-RR 1996, 550; OVG Greifswald BeckRS 2016, 52699).