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   AG Andernach, 26.09.2008 - 7 F 508/06   

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AG Andernach, 26.09.2008 - 7 F 508/06 (https://dejure.org/2008,33123)
AG Andernach, Entscheidung vom 26.09.2008 - 7 F 508/06 (https://dejure.org/2008,33123)
AG Andernach, Entscheidung vom 26. September 2008 - 7 F 508/06 (https://dejure.org/2008,33123)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 1169
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Brandenburg, 14.08.2001 - 9 WF 118/01

    Aufgaben und Vergütung des Verfahrenspflegers eines Kindes

    Auszug aus AG Andernach, 26.09.2008 - 7 F 508/06
    Zeitaufwand und Aufwendungen einer als Verfahrenspfleger bestellten Person im Zusammenhang mit der Wahrnehmung eines Hilfeplangesprächs mit dem Jugendamt sind dem Aufgabenbereich eines Verfahrenspflegers grundsätzlich nicht zuzurechnen, weshalb eine Erstattung aus der Staatskasse ausscheidet (im Anschluss an OLG Oldenburg, Beschluss vom 22.03.04 - 12 WF 141 u. 142/03 - AG Pankow-Weißensee, Beschluss vom 13.08.03 - 10 F 6888/01 - OLG Brandenburg, Beschlüsse vom 14.08.01 - 9 WF 118/01 -, 29.04.02 - 10 WF 175/01 -).

    Hinsichtlich des Arbeitsaufwandes konnten die 3 Stunden, welche für die Teilnahme am Hilfeplangespräch beantragt waren, nebst entsprechenden Fahrtkosten für 90 km nicht festgesetzt werden da die Teilnahme an Hilfeplangesprächen nicht zu den Aufgaben des Verfahrenspflegers gehören (vgl. OLG Brandenburg Beschl.v. 14.08.2001 - 9 WF 118/01 und v. 29.04.2002 - 10 WF 175/01 - sowie OLG Oldenburg, Beschl.v. 22.03.2004 - 12 WF 141 u. 142/03 und AG Pankow-Weißensee, Beschl.v. 13.08.2003 - 10 F 6888/01 ).

  • OLG Brandenburg, 29.04.2002 - 10 WF 175/01

    Umfang des Auslagenersatzes und der Vergütung bei Tätigkeiten die nicht im

    Auszug aus AG Andernach, 26.09.2008 - 7 F 508/06
    Zeitaufwand und Aufwendungen einer als Verfahrenspfleger bestellten Person im Zusammenhang mit der Wahrnehmung eines Hilfeplangesprächs mit dem Jugendamt sind dem Aufgabenbereich eines Verfahrenspflegers grundsätzlich nicht zuzurechnen, weshalb eine Erstattung aus der Staatskasse ausscheidet (im Anschluss an OLG Oldenburg, Beschluss vom 22.03.04 - 12 WF 141 u. 142/03 - AG Pankow-Weißensee, Beschluss vom 13.08.03 - 10 F 6888/01 - OLG Brandenburg, Beschlüsse vom 14.08.01 - 9 WF 118/01 -, 29.04.02 - 10 WF 175/01 -).

    Hinsichtlich des Arbeitsaufwandes konnten die 3 Stunden, welche für die Teilnahme am Hilfeplangespräch beantragt waren, nebst entsprechenden Fahrtkosten für 90 km nicht festgesetzt werden da die Teilnahme an Hilfeplangesprächen nicht zu den Aufgaben des Verfahrenspflegers gehören (vgl. OLG Brandenburg Beschl.v. 14.08.2001 - 9 WF 118/01 und v. 29.04.2002 - 10 WF 175/01 - sowie OLG Oldenburg, Beschl.v. 22.03.2004 - 12 WF 141 u. 142/03 und AG Pankow-Weißensee, Beschl.v. 13.08.2003 - 10 F 6888/01 ).

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