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   AG Ansbach, 19.08.2015 - 1 C 1695/13   

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https://dejure.org/2015,32639
AG Ansbach, 19.08.2015 - 1 C 1695/13 (https://dejure.org/2015,32639)
AG Ansbach, Entscheidung vom 19.08.2015 - 1 C 1695/13 (https://dejure.org/2015,32639)
AG Ansbach, Entscheidung vom 19. August 2015 - 1 C 1695/13 (https://dejure.org/2015,32639)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rewis.io

    Schadensersatz, Verkehrsunfall, Betriebsgefahr, Mitverschulden, Vermeidbarkeitsbeitrag, Rechtsfahrgebot, Vorfahrt

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • KG, 06.10.2005 - 12 U 104/04

    Berufung im Verkehrsunfallprozess: Haftungsverteilung bei Kreuzungsunfall nach

    Auszug aus AG Ansbach, 19.08.2015 - 1 C 1695/13
    Das Gericht hat am 14.07.2014 die Parteien darauf hingewiesen, dass das Fahrzeug der Beklagten zu 1) eine Vorfahrtsberechtigung auf der gesamten Breite seiner Straße in Anspruch nehmen kann (Urteil des Kammergerichts vom 06.10.2005, Az. 12 U 104/04).

    Das Gericht hatte die Parteien auf das Urteil des KG, Urteil vom 06.10.2005 - 12 U 104/04 hingewiesen.

  • BVerwG, 14.05.1992 - 3 C 3.90

    Parken; Gehweg

    Auszug aus AG Ansbach, 19.08.2015 - 1 C 1695/13
    Heß führt hierzu in Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 23. Auflage 2014, § 2, Rn. 1-2 zu den Grundlagen aus, dass § 2 StVO nur für den fließenden Längsverkehr gilt (BVerwG NZV 93, 44).
  • KG, 21.06.2001 - 12 U 1147/00

    Verkehrsunfall infolge Vorfahrtsverstoß; Unerheblichkeit der überhöhten

    Auszug aus AG Ansbach, 19.08.2015 - 1 C 1695/13
    "Ist die Einmündung unübersichtlich, hat also der Wartepflichtige in die bevorrechtigte Straße während seiner Annäherung keine Sicht, so muss er zwar trotzdem nicht von der Einfahrt absehen, er muss sich aber mit höchster Sorgfalt nähern (OLG Koblenz VRS 73, 70; bei Nebel s OLG Köln VRS 74, 109) und darf sich dann nur langsam in die Kreuzung hineintasten, bis er freie Sicht gewinnt u sofort anhalten, falls ein Vorfahrtberechtigter naht (BGHSt 12, 58 KG DAR 02, 66).
  • KG, 28.01.2010 - 12 U 40/09

    Haftung bei Verkehrsunfall: Kollision eines Wartepflichtigen mir einem

    Auszug aus AG Ansbach, 19.08.2015 - 1 C 1695/13
    Ein "Hineintasten" liegt nur vor, wenn der Wartepflichtige bis zum Übersichtspunkt durch zentimeterweises Vorrollen heranfährt und dabei jederzeit anhalten kann (KG NZV 10, 511).
  • OLG Frankfurt, 27.04.1990 - 2 U 217/89

    Der Wartepflichtige muß sich darauf einstellen, daß Bevorrechtigte beim Abbiegen

    Auszug aus AG Ansbach, 19.08.2015 - 1 C 1695/13
    Das Vorfahrtsrecht erstrecke sich auf die gesamte Vorfahrtstraße und gehe dem Bevorrechtigten auch dann nicht verloren, wenn er die für ihn linke Fahrbahn befährt (Thüringer OLG, Urteil vom 9.5. 2000, OLGJENA Aktenzeichen 5U134699 5 U 1346/99, DAR 2000, DAR Jahr 2000 Seite 570 Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., § STVO § 8 StVO, Rn 28, vgl. hierzu auch Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., § STVO § 8 StVO, Rn 30; OLG Frankfurt, Urteil vom 27.4. 1990, OLG FRANKFURT a.M. Aktenzeichen 2U21789 2 U 217/89 NZV 1990, NZV Jahr 1990 Seite 472).
  • OLG Jena, 09.05.2000 - 5 U 1346/99

    Haftungsverteilung bei Kollision eines rechts auf eine Vorfahrtstraße abbiegenden

    Auszug aus AG Ansbach, 19.08.2015 - 1 C 1695/13
    Das Vorfahrtsrecht erstrecke sich auf die gesamte Vorfahrtstraße und gehe dem Bevorrechtigten auch dann nicht verloren, wenn er die für ihn linke Fahrbahn befährt (Thüringer OLG, Urteil vom 9.5. 2000, OLGJENA Aktenzeichen 5U134699 5 U 1346/99, DAR 2000, DAR Jahr 2000 Seite 570 Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., § STVO § 8 StVO, Rn 28, vgl. hierzu auch Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., § STVO § 8 StVO, Rn 30; OLG Frankfurt, Urteil vom 27.4. 1990, OLG FRANKFURT a.M. Aktenzeichen 2U21789 2 U 217/89 NZV 1990, NZV Jahr 1990 Seite 472).
  • KG, 21.10.2002 - 22 U 359/01

    Zur Haftung für Unfallschaden im Zusammenhang mit Abbiegevorgang in

    Auszug aus AG Ansbach, 19.08.2015 - 1 C 1695/13
    Es führte weiter aus, wenn sich ein Unfall im unmittelbaren zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit einem Abbiegevorgang ereignet - wovon dort wie streitgegenständlich nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme zweifelsfrei auszugehen ist, der Beweis des ersten Anscheins für das alleinige Verschulden des Wartepflichtigen streitet (KG, Urteil vom 21.10.2002 - KG Aktenzeichen 22U35901 22 U 359/01 - KGR 2003, 253).
  • OLG München, 09.04.2010 - 10 U 5143/09

    Haftung bei Kfz-Unfall: Sorgfaltspflichten und Haftungsverteilung bei Kollision

    Auszug aus AG Ansbach, 19.08.2015 - 1 C 1695/13
    Das Vorrecht der vorfahrtberechtigten Beklagten besteht solange, bis sie mit der ganzen Länge ihres Fahrzeugs die Vorfahrtstraße verlassen hätte (OLG München 09.04.2010 - 10 U 5143/09) - was sie nicht vorhatte.
  • OLG Köln, 24.10.1986 - 3 U 115/85

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung

    Auszug aus AG Ansbach, 19.08.2015 - 1 C 1695/13
    "Ist die Einmündung unübersichtlich, hat also der Wartepflichtige in die bevorrechtigte Straße während seiner Annäherung keine Sicht, so muss er zwar trotzdem nicht von der Einfahrt absehen, er muss sich aber mit höchster Sorgfalt nähern (OLG Koblenz VRS 73, 70; bei Nebel s OLG Köln VRS 74, 109) und darf sich dann nur langsam in die Kreuzung hineintasten, bis er freie Sicht gewinnt u sofort anhalten, falls ein Vorfahrtberechtigter naht (BGHSt 12, 58 KG DAR 02, 66).
  • BGH, 30.09.1958 - 4 StR 350/58
    Auszug aus AG Ansbach, 19.08.2015 - 1 C 1695/13
    "Ist die Einmündung unübersichtlich, hat also der Wartepflichtige in die bevorrechtigte Straße während seiner Annäherung keine Sicht, so muss er zwar trotzdem nicht von der Einfahrt absehen, er muss sich aber mit höchster Sorgfalt nähern (OLG Koblenz VRS 73, 70; bei Nebel s OLG Köln VRS 74, 109) und darf sich dann nur langsam in die Kreuzung hineintasten, bis er freie Sicht gewinnt u sofort anhalten, falls ein Vorfahrtberechtigter naht (BGHSt 12, 58 KG DAR 02, 66).
  • OLG Koblenz, 26.02.1987 - 1 Ss 7/87

    Kreuzung; Straßenkreuzung; Vorfahrt

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