Rechtsprechung
AG Apolda, 26.02.2015 - F 13/13 |
Verfahrensgang
- AG Apolda, 26.02.2015 - F 13/13
- OLG Jena, 17.07.2015 - 1 WF 154/15
Wird zitiert von ...
- OLG Jena, 17.07.2015 - 1 WF 154/15
Rechtsgrundlage der Vollstreckung aus Umgangstiteln, Fehlender Antrag auf …
hat der 1. Familiensenat des Thüringer Oberlandesgerichts in Jena auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners vom 04.03.2015 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Apolda vom 26.02.2015, zugestellt am 27.02.2015, Az. F 13/13 (OV), Nichtabhilfeentscheidung vom 10.03.2015, durch Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Martin als Einzelrichterin am 17.07.2015 b e s c h l o s s e n :.Das Amtsgericht hat dem Antragsgegner in Ziffer 3 des Beschlusses vom 22.12.2014 (Az. F 13/13) aufgegeben, es zu unterlassen, darüber (über die in dem Beschluss getroffene Umgangsregelung) hinaus die Kinder in der Schule oder anderswo zu besuchen bzw. aufzusuchen oder sie abzuholen und in die Schule zu bringen.
Die Antragstellerin hat mit Schriftsatz vom 09.01.2015 beantragt, dem Antragsgegner anzudrohen, bei Zuwiderhandlung gegen die Anordnungen aus dem Beschluss des Amtsgerichts vom 22.12.2014 (Az. F 13/13) ein Ordnungsgeld bis zur Höhe von 25.000 EUR und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft bis zu sechs Monaten festzusetzen und anzuordnen.
Der Antragsgegner wendet sich mit seiner Beschwerde vom 04.03.2015 gegen den familiengerichtlichen Beschluss vom 26.02.2015, mit dem gegen ihn wegen Zuwiderhandlung gegen den Umgangsbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Apolda vom 22.12.2014 (Az. F 13/13) ein Zwangsgeld in Höhe von 150 EUR festgesetzt wurde und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, angeordnet wurde, dass an die Stelle von jeweils 10 EUR Zwangsgeld ein Tag Zwangshaft tritt.