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AG Arnsberg, 02.12.2010 - 3 C 334/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensminderungspflicht des Geschädigten zur Vermeidung schadensbedingter Kosten i.R.d. Erstattungsfähigkeit der Sachverständigenkosten bei Unterschreitung der Bagatellgrenze durch den entstandenen Reparaturaufwand
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.11.2004 - VI ZR 365/03
Bagatellschadengrenze - Kfz-Sachverständige dürfen regelmäßig bei Schäden ab 700 …
Auszug aus AG Arnsberg, 02.12.2010 - 3 C 334/10
Auch wenn es sich hierbei um keine starre Grenze handelt, vielmehr zusätzlich festzustellen ist, ob ein verständiger und wirtschaftlich denkender Geschädigter nach seinen Erkenntnissen und Möglichkeiten die Einschaltung eines Sachverständigen für geboten erachten durfte (BGH, Urteil v. 30.11.2004, Az. VI ZR 365/03), scheidet eine Ersatzfähigkeit der Sachverständigenkosten vorliegend aus. - AG Berlin-Mitte, 05.04.2004 - 108 C 3383/03
Auszug aus AG Arnsberg, 02.12.2010 - 3 C 334/10
Aus diesem Grund soll bei Bagatellschäden, die jedenfalls im Bereich von Reparaturkosten unter 700, 00 EUR anzusiedeln sind, die Einholung eines Kostenvoranschlages ausreichend und vorzugswürdig sein (AG Berlin-Mitte, Urteil v. 05.04.2004, Az. 108 C 3383/03).
- AG Oberndorf/Neckar, 24.08.2023 - 10 C 121/23 Außerdem rechtfertigt sich der Ansatz der fehlenden Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten bei Bagatellschäden letztlich durch eine pauschale Betrachtung, derzufolge bis zu einer bestimmten Schadenshöhe Sachverständigenkosten regelmäßig außer Verhältnis zu dieser liegen (vgl. LG Hamburg…, Urteil vom 22. Januar 2015 - 323 S 7/14, Rn. 21; LG Hamburg…, Urteil vom 09. April 2015 - 323 S 45/14, Rn. 22; AG Armsberg,, Urteil vom 02. Dezember 2010 - 3 C 334/10, Rn. 6, jew. zit. nach juris; AG Darmstadt, Urteil vom 13. Februar 2013 - 315 C 236/12, BeckRS 2013, 4686; AG Hannover…, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 510 C 4284/16, Rn. 26, zit. nach juris).