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AG Bad Neustadt/Saale, 14.03.2023 - 1 C 162/22 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- AG Bad Neustadt/Saale, 14.03.2023 - 1 C 162/22
- AG Bad Neustadt/Saale, 30.05.2023 - 1 C 162/22
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- AG Dortmund, 18.04.2013 - 406 C 6809/12
Erstattung der im Zusammenhang mit der Anschaffung eines Ersatzfahrzeugs nach …
Auszug aus AG Bad Neustadt/Saale, 14.03.2023 - 1 C 162/22
Selbiges gilt für die geltend gemachte Standgebühr sowie die Kosten für das Kennzeichen (AG Dortmund, Urteil vom 18.04.2013 - 406 C 6809/12). - BGH, 01.06.2010 - VI ZR 316/09
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Anforderungen an die Schadensgeringhaltungspflicht …
Auszug aus AG Bad Neustadt/Saale, 14.03.2023 - 1 C 162/22
(BGH Urteil vom 01 .06.2010 - VI ZR 316/09) So liegt es im konkreten Fall gerade nicht. - BGH, 05.12.2017 - VI ZR 24/17
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Gegenstandswert des Anspruchs auf Ersatz …
Auszug aus AG Bad Neustadt/Saale, 14.03.2023 - 1 C 162/22
Die vorgerichtlichen Rechtsverfolgungskosten können allerdings nur in der Höhe geltend gemacht werden, die der berechtigten, d.h. der letztlich festgestellten Forderung entsprechen (BGH, Urteil vom 05.12.2017 - VI ZR 24/17, BeckRS 2017, 138416).
- KG, 01.03.2004 - 12 U 96/03
Schadenersatz bei Verkehrsunfall mit Totalschaden: Nutzungsausfallentschädigung …
Auszug aus AG Bad Neustadt/Saale, 14.03.2023 - 1 C 162/22
Insoweit sind diese erstattungsfähig soweit sie tatsächlich entstanden sind (KG DAR 2008, 25 LS, KG DAR 2004, 352). - OLG Düsseldorf, 10.01.2017 - 1 U 46/16
Haftungsverteilung bei Kollision eines Fahrzeugs mit einem unter Inanspruchnahme …
Auszug aus AG Bad Neustadt/Saale, 14.03.2023 - 1 C 162/22
Verbleibt nach einem Unfall Kraftstoff im Fahrzeugtank und ist der Geschädigte mit dessen unvergüteter Hingabe nicht einverstanden, ist es seine Aufgabe, den wirtschaftlichen Wert des Restkraftstoffs selbst zu realisieren (siehe OLG Düsseldorf, NJOZ 2017, 1275 [1279] oder LG Kiel [bespr. durch Rüdiger Balke], SVR 2014, 22 [24] LG- Schweinfurt (2. Zivilkammer), Endurteil vom 27.09.2019 -- 23 S 33/19). - OLG Karlsruhe, 10.07.2012 - 8 U 66/11
Verzugszinsforderung: Anspruch auf Verzinsung eingezahlter Gerichtskosten für die …
Auszug aus AG Bad Neustadt/Saale, 14.03.2023 - 1 C 162/22
Der Schaden kann allenfalls in einer konkreten Aufwendung von Zinsen (z. B. durch Kreditaufnahme oder Kontoüberziehung) oder in dem Verlust einer Zinsanlagemöglich- keit für den als Gerichtskosten eingezahlten Geldbetrag liegen (OLG Karlsruhe, Urt. V 10.07.2012, 8 U 66/11). - LG Kiel, 19.07.2012 - 13 O 60/12
Totalschaden an Gebrauchtwagen bei Kfz-Unfall: Berechnung des Fahrzeugschadens …
Auszug aus AG Bad Neustadt/Saale, 14.03.2023 - 1 C 162/22
Verbleibt nach einem Unfall Kraftstoff im Fahrzeugtank und ist der Geschädigte mit dessen unvergüteter Hingabe nicht einverstanden, ist es seine Aufgabe, den wirtschaftlichen Wert des Restkraftstoffs selbst zu realisieren (siehe OLG Düsseldorf, NJOZ 2017, 1275 [1279] oder LG Kiel [bespr. durch Rüdiger Balke], SVR 2014, 22 [24] LG- Schweinfurt (2. Zivilkammer), Endurteil vom 27.09.2019 -- 23 S 33/19). - KG, 04.12.2006 - 12 U 119/05
Schadensersatz: Ersatzfähigkeit von Ummeldekosten; Ersatz für den …
Auszug aus AG Bad Neustadt/Saale, 14.03.2023 - 1 C 162/22
Insoweit sind diese erstattungsfähig soweit sie tatsächlich entstanden sind (KG DAR 2008, 25 LS, KG DAR 2004, 352). - LG Schweinfurt, 27.09.2019 - 23 S 33/19
Ersatz von Mietwagen- und Kraftstoffkosten aus einem Unfall
Auszug aus AG Bad Neustadt/Saale, 14.03.2023 - 1 C 162/22
Verbleibt nach einem Unfall Kraftstoff im Fahrzeugtank und ist der Geschädigte mit dessen unvergüteter Hingabe nicht einverstanden, ist es seine Aufgabe, den wirtschaftlichen Wert des Restkraftstoffs selbst zu realisieren (siehe OLG Düsseldorf, NJOZ 2017, 1275 [1279] oder LG Kiel [bespr. durch Rüdiger Balke], SVR 2014, 22 [24] LG- Schweinfurt (2. Zivilkammer), Endurteil vom 27.09.2019 -- 23 S 33/19). - AG Coburg, 27.09.2018 - 12 C 951/18
Anforderungen an ein Restwertangebot der Haftungsseite
Auszug aus AG Bad Neustadt/Saale, 14.03.2023 - 1 C 162/22
Dabei ist zu beachten, dass der Geschädigte im Totalschadensfall weder gehalten ist abzuwarten, um dem Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung vor der Veräußerung des beschädigten Fahrzeugs Gelegenheit zu geben, zum eingeholten Gutachten Stellung zu nehmen und bessere Restwertangebote vorzulegen, noch muss er dem Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung vor dem Verkauf des beschädigten Fahrzeugs die Möglichkeit einräumen, ihm höhere Restwertangebote zu übermitteln (AG Coburg, Urteil vom 27.09.2018 - 12 C 951/18).