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AG Bad Segeberg, 28.01.2016 - C 248/15 |
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Verfahrensgang
- AG Bad Segeberg, 28.01.2016 - C 248/15
- AG Bad Segeberg, 28.01.2016 - 17b C 248/15
- LG Kiel, 03.03.2016 - 10 S 5/16
- BGH, 20.09.2016 - IV ZB 14/16
Wird zitiert von ...
- VG Gießen, 17.09.2015 - 7 K 1356/14
Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen
Mit Beschluss vom 16.07.2015 hatte die 1. Strafvollstreckungskammer des LG Gießen (Az. 01 StVK 248/15) entschieden, dass hinsichtlich des Klägers bei Haftentlassung die kraft Gesetzes eintretende Führungsaufsicht nicht entfällt, die Dauer der Führungsaufsicht fünf Jahre beträgt und dem Kläger zahlreiche Anweisungen erteilt, darunter auch die Unterstellung unter die elektronische Aufenthaltsüberwachung ("elektronische Fußfessel").Das Gericht stützt sich insoweit auf die ergänzende Stellungnahme des Prof. Dr. G., die im Beschluss der Strafvollstreckungskammer des LG Gießen vom 16.07.2015 (Az. 01 StVK 248/15) ausführlich zitiert ist (Bl. 74 bis 76 d. A.).