Rechtsprechung
AG Balingen, 12.04.2006 - 4 C 132/06 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Leistungsfreiheit der Kfz-Haftpflichtversicherung hinsichtlich der Kosten eines Feuerwehreinsatzes aus Anlass eines Verkehrsunfalls
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Leistungsfreiheit der Kfz-Haftpflichtversicherung hinsichtlich der Kosten eines Feuerwehreinsatzes aus Anlass eines Verkehrsunfalles
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Nürnberg, 05.08.1999 - 8 U 875/98
Kfz-Haftpflichtversicherung und Abwehr öffentlich-rechtlicher Ansprüche
Auszug aus AG Balingen, 12.04.2006 - 4 C 132/06
Dies trifft indessen nicht zu, da der Kostenersatzanspruch der Stadt B auf Grund des Baden-Württembergischen Feuerwehrgesetzes ergangen ist und daher öffentlich-rechtlichen Charakter hat (vgl. VG Regensburg, Versicherungsrecht 2001, 1474, OLG Nürnberg, Versicherungsrecht 2000, 965).
- VG Freiburg, 20.09.2018 - 9 K 4409/18
Kosten eines Feuerwehreinsatzes; Widerspruchserhebung durch den Kfz-Versicherer
Zudem übersieht sie, dass die zivilrechtliche Rechtsprechung dazu (vgl. etwa AG Balingen, Urteil vom 12.04.2006 - 4 C 132/06 -, juris oder BGH, Urteil vom 20.12.2006 - IV ZR 325/05 -, juris) nur Fälle betrifft, in denen der Haftpflichtversicherer sich - anders als im vorliegenden Fall - unter Hinweis auf vertraglich dem § 10 Abs. 1 AKB entsprechend vereinbarte Versicherungsbedingungen gerade geweigert hatte, auch die Haftung für dem Versicherten gegenüber im Zusammenhang mit seinem Kfz-Unfall geltend gemachte öffentlich-rechtliche Kostenersatzforderungen zu übernahmen und deshalb von diesem verklagt worden war.