Rechtsprechung
AG Balingen, 14.09.2007 - 5 F 126/07 |
Verfahrensgang
- AG Balingen, 18.07.2007 - 5 F 126/07
- AG Balingen, 14.09.2007 - 5 F 126/07
- OLG Stuttgart, 15.01.2008 - 18 UF 225/07
- OLG Stuttgart, 05.02.2008 - 18 UF 225/07
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Stuttgart, 05.02.2008 - 18 UF 225/07
Kindesunterhalt: Erwerbsverpflichtung eines unterhaltsverpflichteten ALG …
Dem Beklagten wird hinsichtlich der versäumten Frist zur Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Balingen vom 14.09.2007 (Az. 5 F 126/07) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt.Auf die Berufung des Beklagten wird unter Zurückweisung seines weitergehenden Rechtsmittels das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Balingen vom 14.09.2007 (Az. 5 F 126/07) zum Teil abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Balingen vom 18.07.2007 (Az. 5 F 126/07) wird insoweit aufrechterhalten, als der Beklagte zur Zahlung von monatlichem Kindesunterhalt an die Kläger in folgender Höhe verurteilt worden ist:.
Durch das dem Beklagten am 01.10.2007 zugestellte Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Balingen vom 14.09.2007, auf das zur näheren Sachdarstellung Bezug genommen wird, wurde der Beklagte unter teilweiser Aufrechterhaltung des Versäumnisurteils des Amtsgerichts - Familiengericht - Balingen (Az: 5 F 126/07) vom 18.07.2007 (Verurteilung zu 100 % des Regelbetrags) für Juni 2007 zu einem monatlichen Kindesunterhalt von jeweils 123,-- EUR, für die Monate Juli bis Oktober 2007 zu einem monatlichen Kindesunterhalt von jeweils 120,-- EUR und ab 01.11.2007 für die Klägerin Ziff. 1 zu einem Kindesunterhalt von 132,-- EUR monatlich und für den Kläger Ziff. 2 zu einem Kindesunterhalt von 113,-- EUR monatlich verurteilt.
das Urteil des Amtsgerichts Balingen vom 14.09.2007 - Az. 5 F 126/07 - aufzuheben und die Klage abzuweisen.
- OLG Stuttgart, 15.01.2008 - 18 UF 225/07
Einordnung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach §§ 19 ff. …
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