Rechtsprechung
AG Bergisch Gladbach, 15.09.2016 - 38 M 613/16 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erinnerung gegen die Anordnung der Abgabe eines Auskuntfsverzeichnisses mit anschließender eidesstattlicher Versicherung
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bergisch Gladbach, 15.09.2016 - 38 M 613/16
- AG Bergisch Gladbach, 15.09.2016 - 38 613/16
- LG Köln, 28.03.2017 - 34 T 202/16
- BGH, 04.07.2018 - VII ZB 99/17
Wird zitiert von ...
- LG Köln, 28.03.2017 - 34 T 202/16
Voraussetzungen an das Verfahren zur Abgabe der Vermögensauskunft
Auf die sofortige Beschwerde der Gläubigerin vom 29.09.2016 wird der Beschluss des Amtsgerichts Bergisch Gladbach vom 15.09.2016 (Az. 38 M 0613/16) aufgehoben und die Erinnerung des Schuldners vom 06.05.2016 zurückgewiesen.Das Amtsgericht Bergisch Gladbach hat mit dem angefochtenen Beschluss (Az. 38 M 0613/16) vom 15.09.2016 die von der Obergerichtsvollzieherin S unter dem 13.04.2016 angeordnete Abgabe eines Auskunftsverzeichnisses mit anschließender eidesstattlicher Versicherung hierüber am 09.05.2016 für unzulässig erklärt und der Gläubigerin die Kosten des Verfahrens auferlegt.
Die Gläubigerin und Beschwerdeführerin beantragt, den Beschluss des Amtsgerichts Bergisch Gladbach vom 15.09.2016, Az. 38 M 0613/16 aufzuheben und die eingelegte Erinnerung (§ 766 ZPO) des Schuldners vom 06.05.2016 gegen die von der Obergerichtsvollzieherin S unter dem 13.04.2016 angeordnete Abgabe eines Auskunftsverzeichnisses mit anschließender eidestattlicher Versicherung hierüber kostenpflichtig zurückzuweisen.