Rechtsprechung
AG Berlin-Köpenick, 30.07.2003 - 6 C 190/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- LawCommunity.de
Werbung für Telefonsex
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Nichtigkeit eines Vertrages bzgl. der Veröffentlichung von Werbeanzeigen für Telefonsex
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 58
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 09.06.1998 - XI ZR 192/97
Förderung von Telefonsex durch den Vertrieb von Telefonkarten
Auszug aus AG Berlin-Köpenick, 30.07.2003 - 6 C 190/03
Sittenwidrig sei das Hilfsgeschäft dann, wenn es das Hauptgeschäft objektiv fördern und ermöglichen soll (vgl. BGH, NJW 1998, 2895, 2896).Das in der Norm enthaltene Verbot der Werbung für sexuelle Handlungen betrifft nach allgemeiner Auffassung nur solche Handlungen, die den Einsatz des eigenen oder fremden Körpers erfordern, nicht aber das schlichte akustische Vermitteln sexueller Reize (vgl. BGH, NJW 1998, 2895, 2896 m. w. Nachw).
- BGH, 22.11.2001 - III ZR 5/01
Telefonentgelte bei Anwahl von 0190-Sondernummern (Telefonsex)
Auszug aus AG Berlin-Köpenick, 30.07.2003 - 6 C 190/03
Die Möglichkeit, den Anbieter von Telefonsex anzuwählen, ändere daran nichts ( BGH, MDR 2002, 264 ). - OLG Stuttgart, 28.07.1989 - 2 U 268/88
Wirksamkeit von Verträgen über die Veröffentlichung von Werbeanzeigen über …
Auszug aus AG Berlin-Köpenick, 30.07.2003 - 6 C 190/03
Vor dem Hintergrund, dass das Unwerturteil gegenüber einem Telefonsex-Vertrag - wenn überhaupt - verhältnismäßig gering ist, reicht die Ausstrahlungswirkung nicht aus, an einen Anzeigenvertrag über Werbung für Telefonsex für sittenwidrig zu halten (vgl. OLG Stuttgart, NJW 1989, 2899). - OLG Hamm, 21.03.1995 - 4 U 195/94
Auszug aus AG Berlin-Köpenick, 30.07.2003 - 6 C 190/03
Unter dem Gesichtspunkt der Sozialschädlichkeit lässt sich anführen, dass im Gegensatz zur Prostitution gesundheitliche Gefahren nicht bestehen, und dass das Anbieten von Telefonsex grundsätzlich nicht die Allgemeinheit in der Form belästigt wie Bordelle oder der Straßenstrich, und auch die dort typischerweise anzutreffende Begleitkriminalität entfallt (vgl. OLG Hamm, NJW 1995, 2797 ; Behm, NJW 1990, 1822, 1824).
- VG Köln, 30.11.2007 - 27 K 4437/06
Zulässigkeit der Eintragung einer Ausgabe eines Fernsehmagazins in die Liste der …
vgl. OLG Köln, Urteil vom 15. September 2000 - 20 U 51/00 - OLG Hamm, Urteil vom 21. März 1995 - 4 U 195/94 - LG Koblenz, Urteil vom 27. Juli 2001 - 6 S 156/00 B; AG Köpenick, Urteil vom 30. Juli 2003 - 6 C 190/03 - jeweils nachgewiesen bei juris; diese Frage offengelassen, aber in diese Richtung deutend: BGH, Urteil vom 22. November 2001 - III ZR 5/01 -, NJW 2002, 361.