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   AG Berlin-Lichtenberg, 25.11.2020 - 7 C 242/15   

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https://dejure.org/2020,39113
AG Berlin-Lichtenberg, 25.11.2020 - 7 C 242/15 (https://dejure.org/2020,39113)
AG Berlin-Lichtenberg, Entscheidung vom 25.11.2020 - 7 C 242/15 (https://dejure.org/2020,39113)
AG Berlin-Lichtenberg, Entscheidung vom 25. November 2020 - 7 C 242/15 (https://dejure.org/2020,39113)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Verfahrenskosten - Festsetzung von Schreibauslagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 29.03.1984 - 1 Ws 179/84

    Revision; Revisionsbegründungsfrist; Pflichtverteidiger; Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus AG Berlin-Lichtenberg, 25.11.2020 - 7 C 242/15
    Soweit nach herrschenden Meinung der Rechtsprechung und Literatur Schreibauslagen einer nicht anwaltlich vertretenen Partei, zu denen Fotokopier- oder Faxkosten gehören, im Rahmen von § 91 Abs. 1 ZPO erstattungsfähig sind, diese zur Unterrichtung des Gerichts und sonstiger Beteiligter gefertigt werden und von einer verständigen Partei zur Wahrung ihrer Rechte für erforderlich gehalten werden konnten (vgl. OLG Hamm, JurBüro 1968, 746 ; OLG Köln, JurBüro 1983, 926 ; OLG Frankfurt, JurBüro 1983, 908 ; OLG Köln, JurBüro 1984, 874; OVG Hamburg, RPfleger 1984, 329; SchlHOLG, JurBüro 1992, 172) hat die Rechtspflegerin zutreffend die Kosten der Schreibauslagen festgesetzt.
  • VerfGH Berlin, 04.07.2018 - VerfGH 71/16

    Überprüfung einer zivilgerichtlichen Entscheidung im Kostenfestsetzungsverfahren

    Mit Beschluss vom 28. Januar 2016 - 7 C 242/15 - wies das Amtsgericht die Erinnerung des Beschwerdeführers zurück und beurteilte die Versendung der Schriftstücke per Telefax erneut als prozessual nicht notwendig.

    Der Beschluss des Amtsgerichts Lichtenberg vom 28. Januar 2016 - 7 C 242/15 - verletzt den Beschwerdeführer nicht in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Art. 15 Abs. 1 der Verfassung von Berlin - VvB (1.) und verstößt auch nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 10 Abs. 1 VvB in seiner Ausprägung als Willkürverbot (2.).

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