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   AG Berlin-Mitte, 16.07.2003 - 18 C 136/03   

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https://dejure.org/2003,26408
AG Berlin-Mitte, 16.07.2003 - 18 C 136/03 (https://dejure.org/2003,26408)
AG Berlin-Mitte, Entscheidung vom 16.07.2003 - 18 C 136/03 (https://dejure.org/2003,26408)
AG Berlin-Mitte, Entscheidung vom 16. Juli 2003 - 18 C 136/03 (https://dejure.org/2003,26408)
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  • BGH, 09.03.1995 - I ZR 85/94

    Begriff der Wohnungsvermittler

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 16.07.2003 - 18 C 136/03
    Die dort gegebene Begriffsbestimmung ist in bewusster Anlehnung an die Tätigkeitsmerkmale des § 652 Abs. 1 BGB erfolgt und entspricht damit dem sich aus dieser Bestimmung ergebenden gesetzlichen Leitbild des Nachweismaklers, wenn auch gegenständlich auf Mietverträge über Wohnraum beschränkt (BGH NJW-RR 1995, S. 880).
  • OLG Hamm, 08.07.1991 - 18 U 40/91

    Zum Umfang der Nachweisleistung eines Maklers

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 16.07.2003 - 18 C 136/03
    Dazu ist erforderlich, neben der Beschreibung des Objekts den Namen und die Adresse des künftigen Vertragspartners anzugeben, anderenfalls läge lediglich eine Ermittlungsmöglichkeit vor, die als Nachweis nicht hinreicht (OLG Hamm vom 8. Juli 1991, VersR 1992, S. 312).
  • Drs-Bund, 04.12.1970 - BT-Drs VI/1549
    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 16.07.2003 - 18 C 136/03
    Die Tätigkeit der Beklagten unterfällt auch dem Schutzzweck des Wohnungsvermittlungsgesetzes, wonach Missstände bei der Wohnungsvermittlung zu beseitigen, die Wohnungssuchenden von wirtschaftlich ungerechtfertigten Belastungen zu schützen und unlautere Geschäftsmethoden sowie missliebige Vertragsgestaltungen zu verhindern sind (Regierungsbegründung, BT-Drs. VI/1549).
  • LG Berlin, 04.06.2003 - 26 O 168/03

    Anspruch auf Unterlassung im geschäftlichen Verkehr, den Nachweis von zur

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 16.07.2003 - 18 C 136/03
    Anmerkung der Redaktion: Vgl. auch LG Berlin vom 4.6.2003 - 26 O 168/03 -.
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