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AG Berlin-Mitte, 17.03.2021 - 9 C 341/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
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Erlaubnis zur Untervermietung einer Wohnung
Verfahrensgang
- AG Berlin-Mitte, 17.03.2021 - 9 C 341/20
- LG Berlin, 22.07.2021 - 67 S 59/21
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.03.2005 - VIII ZR 14/04
Kündigung des Mietvertrages gegenüber dem verbliebenen Mitmieter
Auszug aus AG Berlin-Mitte, 17.03.2021 - 9 C 341/20
Denn bei dem in Rede stehenden Mietverhältnis (siehe oben, Ziffer I. 1. Buchstaben a) und b)) handelt es sich nicht um ein solches einer Wohngemeinschaft, die - zumal schon bei Abschluss des Mietvertrages - auf die Fluktuation deren Mitglieder in der Zukunft ausgelegt ist (vergleiche Bundesgerichtshof, NZM 2005, 452, 453 mit weiteren Nachweisen; Landgericht Berlin, GE 2020, 805, 805 f. mit weiteren Nachweisen; GE 2017, 835 mit weiteren Nachweisen; Amtsgericht Greifswald, WuM 2019, 576, 577 mit weiteren Nachweisen; Blank, in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, am angegebenen Ort, Vorbemerkung zu § 535, Randnummer 388 mit weiteren Nachweisen;… Häublein, in: Münchener Kommentar zum BGB, 8. Auflage (2020), § 535, Randnummer 61 mit weiteren Nachweisen; Bühler, NJOZ 2019, 529, 534 ff. mit weiteren Nachweisen; Kinne, GE 2021, 220, 221 f. mit weiteren Nachweisen; Heilmann, NZM 2016, 74, 76 f. mit weiteren Nachweisen).
- LG Berlin, 22.07.2021 - 67 S 59/21
Anspruch auf Erlaubnis zur Gebrauchsüberlassung bei Mietermehrheit
Auf die Berufung der Kläger wird das am 17. März 2021 verkündete Urteil des Amtsgerichts Mitte - 9 C 341/20 - abgeändert.