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   AG Berlin-Neukölln, 26.03.2019 - 18 C 188/18   

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https://dejure.org/2019,21789
AG Berlin-Neukölln, 26.03.2019 - 18 C 188/18 (https://dejure.org/2019,21789)
AG Berlin-Neukölln, Entscheidung vom 26.03.2019 - 18 C 188/18 (https://dejure.org/2019,21789)
AG Berlin-Neukölln, Entscheidung vom 26. März 2019 - 18 C 188/18 (https://dejure.org/2019,21789)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Berlin, 07.12.2017 - 67 S 218/17

    Mietpreisbremse verfassungswidrig? BVerfG-Vorlage

    Auszug aus AG Berlin-Neukölln, 26.03.2019 - 18 C 188/18
    Die Beklagte ist der Ansicht; dass die Mietenbegrenzungsverordnung Berlin vom 28.04.2015 unwirksam sei und zudem massive Zweifel an der Verfassungsgemäßheit der §§ 556 d ff. BGB bestünden und regt daher ausdrücklich eine Aussetzung des Verfahrens gemäß § 148 ZPO analog in Hinblick auf den Vorlagebeschluss des Landgerichts Berlin vom 07.12.2017, Aktenzeichen - 67 S 218/17 - an.

    Die Ausführungen des Landgerichts Berlin in dem Beschluss vom 07.12.2017, Aktenzeichen 67 S 218/17, überzeugen das Gericht dahingehend nicht.

  • LG Berlin, 20.06.2018 - 65 S 70/18

    Inkasso: Abtretung von Ansprüchen gemäß "Mietpreisbremse" wirksam!

    Auszug aus AG Berlin-Neukölln, 26.03.2019 - 18 C 188/18
    Auch die 65. ZK, des Landgerichts Berlins hält an ihrer Rechtsauffassung fest, wie sich aus dem Urteil vom 20.06.2018, Aktenzeichen 65 S 70/18, ergibt.

    Eine Aussetzung des Verfahrens gemäß § 148 Abs. 1 ZPO analog würde hier dazu führen, dass faktisch das Verwerfungsmonopol des Bundesverfassungsgerichts umgangen und ein Gesetz nicht mehr zur Anwendung kommen würde, das keinesfalls allgemein für verfassungswidrig gehalten wird (vergleiche LG Berlin, Urteil vom 20.06.2018, Aktenzeichen 65 S 70/18 mit ausführlicher Begründung und weiteren Nachweisen).

  • LG Berlin, 29.03.2017 - 65 S 424/16

    Wohnraummiete in Berlin: Verfassungsmäßigkeit der Verordnungsermächtigung zum

    Auszug aus AG Berlin-Neukölln, 26.03.2019 - 18 C 188/18
    Das Gericht schließt sich diesbezüglich der ausführlichen Begründung der Entscheidung der 65. Kammer des LG Berlin vom 29.03.2017 (Aktenzeichen 65 S 424/16) an.
  • LG Berlin, 23.10.2018 - 63 S 293/17

    Mietpreisbremse: Wann greift § 556f BGB ein?

    Auszug aus AG Berlin-Neukölln, 26.03.2019 - 18 C 188/18
    Das Gericht darf nach § 287 ZPO die Baukosten schätzen und sich dabei des statistischen Bundesamtes als Schätzgrundlage bedienen (vgl. LG Berlin, Urteil vom 23. Oktober 2018, 63 S 293/17).
  • AG Berlin-Lichtenberg, 04.01.2018 - 16 C 135/17

    Inkasso II: Abtretung von Ansprüchen gemäß "Mietpreisbremse" wirksam!

    Auszug aus AG Berlin-Neukölln, 26.03.2019 - 18 C 188/18
    Diesbezüglich wird auch auf das Urteil des Amtsgerichts Lichtenberg vom 04.01.2018, Aktenzeichen 16 C 135/17, verwiesen.
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