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   AG Berlin-Schöneberg, 09.04.2014 - 12 C 340/12   

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https://dejure.org/2014,30895
AG Berlin-Schöneberg, 09.04.2014 - 12 C 340/12 (https://dejure.org/2014,30895)
AG Berlin-Schöneberg, Entscheidung vom 09.04.2014 - 12 C 340/12 (https://dejure.org/2014,30895)
AG Berlin-Schöneberg, Entscheidung vom 09. April 2014 - 12 C 340/12 (https://dejure.org/2014,30895)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wichtige berechtigte Interessen für eine Eigenbedarfskündigung; Fortsetzung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit

  • mietrechtsiegen.de

    Eigenbedarfskündigung - Fortsetzung Mietverhältnis

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eigenbedarfskündigung: Wann ist das Mietverhältnis trotzdem fortzusetzen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 16.10.2013 - VIII ZR 57/13

    Zur Anwendbarkeit des § 573a BGB bei einer mietvertraglichen

    Auszug aus AG Berlin-Schöneberg, 09.04.2014 - 12 C 340/12
    .Auf die Revision der Beklagten hob der Bundesgerichtshof sodann mit Urteil vom 16.10.- (VIII ZR 57/13) die Entscheidung des Landgerichts auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Kammer des Landgerichts zurück.

    Diesbezüglich hat der Bundesgerichtshof in dem zwischen den Parteien zunächst geführten Rechtsstreit (Urteil vom 16. Oktober - - VIII ZR 57/13) Folgendes ausgeführt:.

    Der Räumungsanspruch kann insoweit nicht mit der pauschalen Erwägung begründet werden, dass ein Wohnungswechsel des Betroffenen nicht schlechterdings ausgeschlossen sei (vgl. BGH, Urteil vom 16. Oktober - - VIII ZR 57/13).

  • BGH, 09.05.2012 - VIII ZR 327/11

    BGH verneint Anwendung des § 569 Abs. 3 Nr. 3 BGB auf preisgebundenen Wohnraum

    Auszug aus AG Berlin-Schöneberg, 09.04.2014 - 12 C 340/12
    Insoweit genügt ein vernünftiges, billigenswertes Erlangungsinteresse von nicht ganz unerheblichem Gewicht (BGH, Urteil vom 09. Mai 2012 - VIII ZR 327/11 ).

    Durch die Bestimmung des § 4 Abs. 3 werden die Kläger daher in ihren Kündigungsmöglichkeiten erheblich eingeschränkt, da die Unauflösbarkeit des Mietverhältnisses hierdurch zum Regelfall wird (vgl. BGH, Urteil vom 09. Mai 2012 - VIII ZR 327/11).

  • BVerfG, 20.02.1995 - 1 BvR 665/94

    Verletzung der Eigentumsgarantie durch Abweisung einer auf Eigenbedarf gestützten

    Auszug aus AG Berlin-Schöneberg, 09.04.2014 - 12 C 340/12
    Denn auch insoweit gilt der Grundsatz, dass das Gericht nicht dazu berechtigt ist, seine Vorstellungen vom angemessenen Wohnen verbindlich an die Stelle der Lebensplanung einer Partei zu setzen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 20. Februar 1995 - 1 BvR 665/94).
  • BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 567/89

    Bürgschaftsverträge

    Auszug aus AG Berlin-Schöneberg, 09.04.2014 - 12 C 340/12
    Diese Nachteile sind sodann ins Verhältnis zu den Interessen des Vermieters an der Besitzerlangung zu setzen, wobei die jeweils betroffenen Grundrechtspositionen im Wege praktischer Konkordanz dergestalt in Ausgleich zu bringen sind, dass jedes der Grundrechte bestmöglich zur Geltung kommt (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 19. Oktober 1993 - 1 BvR 567/89, 1 BvR 1044/89 -, BVerfGE 89, 214-236).
  • BGH, 20.03.2013 - VIII ZR 233/12

    Keine Rechtsmissbräuchlichkeit einer Kündigung wegen eines bei Abschluss des

    Auszug aus AG Berlin-Schöneberg, 09.04.2014 - 12 C 340/12
    Eine unzumutbare Härte für den Mieter kann dabei nicht mit den mit einem Umzug zwangsläufig einhergehenden Unannehmlichkeiten begründet werden (BGH, Urteil vom 20. März - - VIII ZR 233/12).
  • OLG Karlsruhe, 21.01.1985 - 3 REMiet 8/84

    Kündigungsrecht; Wohnungsbaugesellschaft; Vertragliche Beschränkung;

    Auszug aus AG Berlin-Schöneberg, 09.04.2014 - 12 C 340/12
    Vielmehr muss das Vermieterinteresse derart bedeutsam sein, dass es dazu geeignet ist, die Auflösung eines an sich unkündbaren Vertragsverhältnisses ausnahmsweise zu rechtfertigen (OLG Karlsruhe, Rechtsentscheid in Mietsachen vom 21. Januar 1985 - 3 REMiet 8/84; Schmidt-Futterer/Blank, 11. Auflage, § 573 BGB Rn. 285).
  • BVerfG, 25.09.2003 - 1 BvR 1920/03

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 1 durch Ablehnung der Aussetzung einer

    Auszug aus AG Berlin-Schöneberg, 09.04.2014 - 12 C 340/12
    Auch die von den Klägern angeführte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 25.09.2003 (1 BvR 1920/03), wonach der von einer Räumung bedrohte und zugleich schwerwiegend erkrankte Betroffene daran mitzuwirken hat, dass sich das geltend gemachte Risiko nicht erhöht und ihm insoweit jedes zumutbare Bemühen um eine Verringerung des Krankheitsrisikos abverlangt werden kann, rechtfertigt keine abweichende Bewertung.
  • BVerfG, 12.02.1993 - 2 BvR 2077/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung einer Eigenbedarfskündiung

    Auszug aus AG Berlin-Schöneberg, 09.04.2014 - 12 C 340/12
    So ist es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zwar insbesondere zulässig, "den existentiellen Belangen einer vierköpfigen Familie mit zwei kleinen Kindern den Vorrang einzuräumen vor den Interessen auch einer erheblich erkrankten Mieterin, sofern sich die ihr bei einer Räumung drohenden physischen und psychischen Belastungen durch eine begleitende psychotherapeutische Behandlung wesentlich vermindern lasse" (so ausdrücklich BVerfG, Kammerbeschluss vom 12. Februar 1993 - 2 BvR 2077/92).
  • BVerfG, 17.07.1992 - 1 BvR 179/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

    Auszug aus AG Berlin-Schöneberg, 09.04.2014 - 12 C 340/12
    Zwar kann einem Eigentümer und Vermieter das Recht zum Ausspruch einer Eigenbedarfskündigung dabei nicht allein deshalb versagt werden, weil er den Bedarfsgrund willentlich herbeigeführt hat (BVerfG, Kammerbeschluss vom 17. Juli 1992 - 1 BvR 179/92).
  • LG Berlin, 19.02.2013 - 63 S 232/12
    Auszug aus AG Berlin-Schöneberg, 09.04.2014 - 12 C 340/12
    Auf die Berufung der Kläger änderte das Landgericht Berlin mit Urteil vom 19.02.- (63 S 232/12) die erstinstanzliche Entscheidung dahingehend ab, dass die Beklagte zur Räumung der Wohnung verurteilt wurde.
  • AG Berlin-Schöneberg, 24.06.2020 - 104 C 37/20

    Wohnraummiete: Eigenbedarfskündigung durch den Erwerber einer in Wohnungseigentum

    Ansprüche gegen die Klägerin, die an dem Kaufvertrag nicht beteiligt gewesen ist, ergeben sich daraus jedoch keinesfalls (vgl. Urteil des AG Schöneberg vom 9. April 2014 zu 12 C 340/12).
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