Rechtsprechung
AG Berlin-Wedding, 18.02.2022 - 11 C 73/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- mietrechtsiegen.de
Mietkündigung bei der Äußerung - Verhalten echt asozial
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Nicht jede Äußerung und Handlung des Mieters reicht für eine Kündigung
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Nicht jede Äußerung und Handlung des Mieters reicht für eine Kündigung (IMR 2022, 354)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.07.2013 - VIII ZR 388/12
Ergänzende Vertragsauslegung bei unwirksamer Befristung des Mietvertrages
Auszug aus AG Berlin-Wedding, 18.02.2022 - 11 C 73/21
Auf diese Weise wird das von beiden Parteien erstrebte Ziel der langfristigen Bindung erreicht (BGH, Urteil vom 10.7. 2013 - VIII ZR 388/12 = NJW 2013, 2820 Rn. 16). - BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 2646/15
Die falsche Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik verkürzt den …
Auszug aus AG Berlin-Wedding, 18.02.2022 - 11 C 73/21
Eine Äußerung nimmt den Charakter einer unzulässigen Schmähkritik erst dann an, wenn nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern - jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik - die Diffamierung der Person im Vordergrund steht (BVerfG, Be schluss vom 29.6.2016 - 1 BvR 2646/15).