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AG Bernkastel-Kues, 09.04.2014 - 4b C 52/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- entscheidungssammlung.jimdo.com (Volltext/Auszüge/Kurzinformation)
Tiergefahr im Sinne von § 833 Satz 1 BGB
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 06.07.1976 - VI ZR 177/75
Tierhalterhaftung für Deckakte
Auszug aus AG Bernkastel-Kues, 09.04.2014 - 4b C 52/14
Tiergefahr in diesem Sinne ist in dem gefährlichen Ausbruch der tierischen Natur, in der von keinem vernünftigen Wollen geleiteten Entfaltung der tierischen organischen Kraft, in der selbständigen Entwiklung einer nach Wirkung und Richtung unberechenbaren tierischen Energie zu sehen, so dass der Schaden durch ein der tierischen Natur entspringendes, selbsttätiges willkürliches Verhalten des Tieres verursacht wurde (RGZ 80, 237, 238f); § 833 BGB dient dem Schutz vor der Unerechenbarkeit eines Tieres und der dadurch hervorgerufenen Gefährdung Dritter (BGHZ 67, 129, 132). - RG, 19.10.1912 - VI 94/12
Schade durch Tiere; Ansteckung
Auszug aus AG Bernkastel-Kues, 09.04.2014 - 4b C 52/14
Tiergefahr in diesem Sinne ist in dem gefährlichen Ausbruch der tierischen Natur, in der von keinem vernünftigen Wollen geleiteten Entfaltung der tierischen organischen Kraft, in der selbständigen Entwiklung einer nach Wirkung und Richtung unberechenbaren tierischen Energie zu sehen, so dass der Schaden durch ein der tierischen Natur entspringendes, selbsttätiges willkürliches Verhalten des Tieres verursacht wurde (RGZ 80, 237, 238f); § 833 BGB dient dem Schutz vor der Unerechenbarkeit eines Tieres und der dadurch hervorgerufenen Gefährdung Dritter (BGHZ 67, 129, 132).