Rechtsprechung
AG Bernkastel-Kues, 28.04.2005 - 4 C 711/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VG Freiburg, 02.07.2007 - 1 K 1603/06
Pflichten des Wildschadenschätzers bei der Anfertigung der Stellungnahme zur …
Soweit er darauf abhebt, die dieser Feststellung zugrundeliegenden Erhebungen habe der Wildschadensschätzer R. viel zu spät erhoben, nämlich erst am 03.08.2006 zu einem Zeitpunkt, zu dem infolge der fortgeschrittenen Vegetation der bereits zum 01.05.2006 angemeldete Schaden seinem Umfang nach gar nicht mehr zuverlässig habe festgestellt werden können (vgl. zu einem Fall des Beweisverlusts durch Zeitablauf AG Bernkastel-Kues, Urt. v. 28.04.2005 - 4 C 711/04 - juris = Jagdrechtl. Entscheidungen IX Nr. 152), kann offen bleiben, inwieweit eine Schadensfeststellung ein Viertel Jahr nach der Anmeldung des Verbissschadens zuverlässig oder nicht mehr zuverlässig getroffen werden kann.