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   AG Betzdorf, 22.12.2008 - 33 C 15/08   

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https://dejure.org/2008,83764
AG Betzdorf, 22.12.2008 - 33 C 15/08 (https://dejure.org/2008,83764)
AG Betzdorf, Entscheidung vom 22.12.2008 - 33 C 15/08 (https://dejure.org/2008,83764)
AG Betzdorf, Entscheidung vom 22. Dezember 2008 - 33 C 15/08 (https://dejure.org/2008,83764)
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  • captain-huk.de

    HDI Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten verurteilt

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.05.2006 - VI ZR 117/05

    Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Betzdorf, 22.12.2008 - 33 C 15/08
    Die Mietpreise nach dem Normaltarif der Schwacke-Mietpreisliste stellen hierbei eine geeignete Schätzungsgrundlage im Sinne des § 287 ZPO dar, denn in dieser Liste werden die durchschnittlichen Automietpreise für die jeweiligen Postleitzahlengebiete umfassend dargestellt (vgl. z. B. BGH in NJW 2006, Seite 2106).

    Allerdings kann der bei der Schadensabrechnung nach § 287 ZPO besonders freigestellte Tatrichter den Modus des Schwacke-AMS entgegen der Auffassung der Beklagten als Normaltarif zugrunde legen (vgl. LG Koblenz, U.v. 21.12.2007 -13 S 27/07 - und BGH NJW 2006, 2106, 2107).

  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 74/04

    Ersatzpflicht von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

    Auszug aus AG Betzdorf, 22.12.2008 - 33 C 15/08
    Zwar hat der Schädiger grundsätzlich auch die für ein Ersatzfahrzeug erforderlichen Mehraufwendungen für Vollkaskoschutz als adäquate Schadensfolge zu ersetzen (vgl. BGH in NJW 2005, 1041 ), denn es besteht grundsätzlich bei Benutzung fremder, dem Fahrer unbekannter Fahrzeuge ein erhöhtes Unfallrisiko, welches der Geschädigte nicht selbst zu tragen braucht (vgl. BGH in NJW 2005, Seite 1041).
  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 164/07

    Eignung von Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung

    Auszug aus AG Betzdorf, 22.12.2008 - 33 C 15/08
    Nach dem Urteil des 6. Zivilsenates des BGH vom 11.03.2008 (NJW 2008, Seite 1519 bis 1520) ist es nicht Aufgabe des Tatrichters, lediglich allgemein gehaltenen Angriffen gegen eine Schätzgrundlage nachzugehen.
  • BGH, 25.10.2005 - VI ZR 9/05

    Erstattungsfähigkeit eines Unfallersatztarifs für Mietwagen

    Auszug aus AG Betzdorf, 22.12.2008 - 33 C 15/08
    Inwieweit in Rechnung gestellte Mietwagenkosten objektiv als erforderlicher Aufwand zur Schadensbeseitigung gem. § 249 BGB anzusehen sind, hat der Tatrichter nach § 287 ZPO zu schätzen (vgl. z.B. BGH in NJW 2006, Seite 360).
  • BGH, 24.06.2008 - VI ZR 234/07

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten zu einem Unfallersatztarif

    Auszug aus AG Betzdorf, 22.12.2008 - 33 C 15/08
    Sie ist aber entgegen ihrer Auffassung diesbezüglich beweispflichtig (vgl. BGH in NJW 2008, Seite 2910 - Urteil vom 24.06.2008 VI. ZR 234/07 -"Der Schädiger muss darlegen und ggf. beweisen, dass dem geschädigten ein günstigerer Tarif nach den konkreten Umständen ohne Weiteres zugänglich gewesen ist").
  • BGH, 13.06.2006 - VI ZR 161/05

    Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Betzdorf, 22.12.2008 - 33 C 15/08
    Dass ein Mietwagenunternehmen dem Geschädigten nur einen Tarif angeboten hat, reicht grundsätzlich nicht für die Annahme aus, dem Geschädigten sei kein wesentlich günstigerer Tarif zugänglich gewesen (vgl. BGH in NJW 2006, Seite 2621).
  • LG Bielefeld, 25.10.2006 - 21 S 211/05
    Auszug aus AG Betzdorf, 22.12.2008 - 33 C 15/08
    Dieser kann in der Regel mit 50 % angenommen werden (vgl. LG Bielefeld, 21. ZK, Urteil vom 25.10.2006 - 21 S 211/05 ).
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