Rechtsprechung
AG Bitburg, 28.01.2009 - 6 C 170/09 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Kein Anspruch auf Einzelauskünfte über die Berechnung der Überschussbeteiligung und Vorlage rechnerischer Grundlagen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 80/95
Kapitalbildende Lebensversicherung mit Überschussbeteiligung: Schutzdefizit für …
Auszug aus AG Bitburg, 28.01.2009 - 6 C 170/09
Auch die Entscheidung des BVerfG vom 26.7.2005 - NJW 2005, 2376 führt zu keiner anderen Beurteilung der Rechtslage. - BGH, 07.11.2007 - IV ZR 116/04
Fortzahlung von Überschüssen aus einer Lebensversicherung; Ansprüche deutscher …
Auszug aus AG Bitburg, 28.01.2009 - 6 C 170/09
Erfolgt nach den Versicherungsbedingungen einer Lebensversicherung die Feststellung und Verteilung des Gewinns nach dem von der Aufsichtsbehörde genehmigten Geschäftsplan, ergibt sich grundsätzlich kein Anspruch auf umfassende Auskunftserteilung oder Offenlegung der Rechnungsgrundlagen (BGH VersR 1983, 746; VersR 2008, 338). - BGH, 08.06.1983 - IVa ZR 150/81
Keine Einzelauskunftspflicht des Lebensversicherers über Gewinnbeteiligung
Auszug aus AG Bitburg, 28.01.2009 - 6 C 170/09
Erfolgt nach den Versicherungsbedingungen einer Lebensversicherung die Feststellung und Verteilung des Gewinns nach dem von der Aufsichtsbehörde genehmigten Geschäftsplan, ergibt sich grundsätzlich kein Anspruch auf umfassende Auskunftserteilung oder Offenlegung der Rechnungsgrundlagen (BGH VersR 1983, 746; VersR 2008, 338).