Rechtsprechung
AG Bitterfeld-Wolfen, 10.10.2008 - 8 F 356/08 |
Verfahrensgang
- AG Bitterfeld-Wolfen, 10.10.2008 - 8 F 356/08
- OLG Naumburg, 27.11.2008 - 3 WF 298/08
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Saarbrücken, 23.06.2009 - 9 WF 37/09
Zulässigkeit einer auf nachträgliche Befristung des nachehelichen Unterhalts …
Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht -Völklingen vom 5. Januar 2009 - 8 F 356/08 PKH1- wird zurückgewiesen.Zur Begründung verweist er darauf, dass sich seine Einkommensverhältnisse ab Februar 2008 (Grubenbeben) geändert hätten und er ab diesem Zeitpunkt das frühere monatliche Nettoeinkommen in Höhe von 2.027,10 EUR (Bl. 5 d.A. 8 F 356/08 UE) bzw. 2.467,40 EUR (Bl. 27 d.A. 8 F 356/08 UE) nicht mehr erziele.
Dies entspricht dem Einkommen, über das der Antragsteller bei Abschluss des Vergleichs am 19. Dezember 2006 verfügt hat und das der Antragsteller in seiner Antragsschrift mit 2.027,10 EUR (Bl. 5 d.A. 8 F 356/08 UE) angegeben hat.
Soweit er in seinem Schriftsatz vom 25. November 2008 demgegenüber auf ein "unstreitiges" Einkommen in der "Vergangenheit" in Höhe von 2.467,40 EUR (Bl. 27 d.A. 8 F 356/08 UE) verweist, ist dieses Vorbringen nicht geeignet, zu einer anderen Beurteilung der Einkommensverhältnisse des Antragstellers zum Zeitpunkt des Vergleichsabschlusses zu führen.
- OLG Naumburg, 27.11.2008 - 3 WF 298/08
Beiordnung eines Rechtsanwalts im Sorgerechtsverfahren
Auf die sofortige Beschwerde des Kindesvaters wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Bitterfeld-Wolfen vom 10.10.2008 (Az.: 8 F 356/08) dahin abgeändert, dass dem Kindesvater im Rahmen der bewilligten Prozesskostenhilfe Rechtsanwältin P. zur Vertretung in dem Verfahren beigeordnet wird.