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   AG Bochum, 07.03.2016 - 47 C 170/15   

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AG Bochum, 07.03.2016 - 47 C 170/15 (https://dejure.org/2016,22245)
AG Bochum, Entscheidung vom 07.03.2016 - 47 C 170/15 (https://dejure.org/2016,22245)
AG Bochum, Entscheidung vom 07. März 2016 - 47 C 170/15 (https://dejure.org/2016,22245)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    AG Bochum verurteilt mit fast mustergültigem Urteil vom 7.3.2016 - 47 C 170/15 - die Versicherungsnehmerin der HUK-COBURG zur Zahlung des Betrages, den die HUK-COBURG vorgerichtlich nicht erstatten wollte.

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.07.2014 - VI ZR 357/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die tatrichterliche Schätzung

    Auszug aus AG Bochum, 07.03.2016 - 47 C 170/15
    Der Geschädigte ist aber nicht zu einer Erforschung des ihm zugänglichen Marktes verpflichtet, um einen möglichst preisgünstigen Sachverständigen ausfindig zu machen (vgl. BGH, Urt. v. 22.07.2014 - VI ZR 357/13).

    Seiner ihm im Rahmen des § 249 BGB treffenden Darlegungslast genügt der Geschädigte regelmäßig mit Vorlage der Rechnung des mit der Begutachtung seines Fahrzeugs beauftragten Sachverständigen (vgl. BGH, Urt. v. 22.07.2014, a.a.O.).

  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Bochum, 07.03.2016 - 47 C 170/15
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH sind Sachverständigenkosten vom Schädiger zu ersetzen, soweit diese zu einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung und damit als Begleitkosten zur Herstellung des Zustandes, der ohne Schädigung bestehen würde, erforderlich sind (vgl. BGH VersR 2005, 380; BGH VersR 2007, 560).

    Ob und in welchem Umfang Herstellungskosten, und damit auch Sachverständigenkosten, erforderlich sind, richtet sich danach, ob sie Aufwendungen darstellen, die ein Verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten darf (BGH VersR 2007, 560 m.w.N.).

  • BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger

    Auszug aus AG Bochum, 07.03.2016 - 47 C 170/15
    Aber selbst wenn die vom Sachverständigen abgerechneten Kosten die Sätze der BVSK-Honorarbefragung übersteigen, rechtfertigt dies nicht die Annahme eines Verstoßes des Geschädigten gegen die ihm grundsätzlich obliegende Schadensminderungspflicht (vgl. BGH, Urt. v. 11.02.2014 - VI ZR 225/13).
  • BGH, 30.11.2004 - VI ZR 365/03

    Bagatellschadengrenze - Kfz-Sachverständige dürfen regelmäßig bei Schäden ab 700

    Auszug aus AG Bochum, 07.03.2016 - 47 C 170/15
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH sind Sachverständigenkosten vom Schädiger zu ersetzen, soweit diese zu einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung und damit als Begleitkosten zur Herstellung des Zustandes, der ohne Schädigung bestehen würde, erforderlich sind (vgl. BGH VersR 2005, 380; BGH VersR 2007, 560).
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