Rechtsprechung
AG Bonn, 08.11.2013 - 409 F 221/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Ehegattenunterhalt, Abänderung, Absenkung auf den angemessenen Unterhalt.
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Ehegattenunterhalt, Abänderung, Absenkung auf den angemessenen Unterhalt.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bemessen des Anspruchs auf Beibehaltung der ehelichen Lebensverhältnisse am Grundsatz der Billigkeit hinsichtlich Entstehung ehebedingter Nachteile; Herausgabe eines Unterhaltstitels
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- AG Bonn, 25.11.2009 - 47 F 198/08
Ehebedingter Nachteil
Auszug aus AG Bonn, 08.11.2013 - 409 F 221/12
Das Teilanerkenntnis- und Schlussurteil des Familiengerichts Bonn vom 25.11.2009 - Az.: 47 F 198/08 - wird dahingehend abgeändert, dass der Antragsteller ab dem 27.6.2012 verpflichtet ist, einen Unterhalt in Höhe von 258, 00 EUR zu zahlen.Der Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 24.7.2012 - 403 F 141/12 - wird dahingehend abgeändert, dass die Zwangsvollstreckung aus dem Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil des Amtsgerichts Bonn vom 25.11.2009 (47 F 198/08) vorläufig ohne Sicherheitsleistung eingestellt wird, soweit der Antragsteller in dem genannten Titel zu einer höheren Unterhaltsleistung als insgesamt 258, 00 EUR verpflichtet wurde.
Nach Einspruch der Antragsgegnerin gegen das Versäumnisurteil wurde dieses Urteil durch das Teilanerkenntnis- und Schlussurteil vom 25.11.2009 - 47 F 198/08 - bestätigt, deren Abänderung der Antragsteller mit Wirkung ab Rechtshängigkeit begehrt, da er zum 1.4.2011 in den Ruhestand versetzt wurde.
Der Antragsteller beantragt, das Teilanerkenntnis- und Schlussurteil des Familiengerichts Bonn vom 25.11.2009 - 47 F 198/08 - gemäß § 238 FamFG dahingehend abzuändern, dass er ab Rechtshängigkeit keinen Unterhalt mehr an die Antragsgegnerin zu zahlen hat.
- OLG Köln, 11.09.1996 - 19 W 46/96
Darlehns-Quittung als Schuldschein - Streitwert der Klage auf Herausgabe eines …
Auszug aus AG Bonn, 08.11.2013 - 409 F 221/12
Der Verfahrenswert für den Antrag auf Herausgabe des Titels wurde auf 20 % des Antrags zu 1. festgesetzt (vgl. hierzu OLG Köln in der NJW-RR 1997, 381).