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   AG Brühl, 03.09.2015 - 29 C 11/15   

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https://dejure.org/2015,65198
AG Brühl, 03.09.2015 - 29 C 11/15 (https://dejure.org/2015,65198)
AG Brühl, Entscheidung vom 03.09.2015 - 29 C 11/15 (https://dejure.org/2015,65198)
AG Brühl, Entscheidung vom 03. September 2015 - 29 C 11/15 (https://dejure.org/2015,65198)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.02.2012 - V ZR 105/11

    Wohnungseigentum: Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Abberufung des

    Auszug aus AG Brühl, 03.09.2015 - 29 C 11/15
    Eine Erhöhung des Streitwertes auf 37.481,- EUR, wie von dem Kläger oder seinen Prozessbevollmächtigten mit der Begründung begehrt, es gehe um die Beendigung einer Misswirtschaft und habe wesentlich weitergehende Bedeutung, als dass der Kläger der Verwalterin das Honorar nicht mehr zahlen wolle, widerspräche der kostenbegrenzenden Intention des § 49 a GKG sowie der Rechtsprechung des BGH etwa in V ZR 105/11:.
  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 114/09

    Wohnungseigentum: Anfechtung eines Negativbeschlusses; Vorbefassung der

    Auszug aus AG Brühl, 03.09.2015 - 29 C 11/15
    Die Ablehnung eines Beschlussantrags durch die Wohnungseigentümer (Negativbeschluss) unterliegt auch ohne Verbindung mit einem auf die Feststellung eines positiven Beschlussergebnisses gerichteten Antrag der gerichtlichen Anfechtung (BGH V ZR 114/09).
  • BGH, 20.06.2002 - V ZB 39/01

    Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch den Verwalter

    Auszug aus AG Brühl, 03.09.2015 - 29 C 11/15
    "Die Bemessung des Streitwerts richtet sich gemäß § 49a Abs. 1 Satz 1 GKG nach dem hälftigen Gesamtinteresse der Parteien, das anhand des in der restlichen Vertragslaufzeit anfallenden Verwalterhonorars geschätzt werden kann (so zu § 48 Abs. 3 WEG aF Senat, Beschluss vom 20. Juni 2002 - V ZB 39/01, NZM 2002, 788, 793, insoweit in BGHZ 151, 164 ff. nicht abgedruckt; zu § 49a GKG Suilmann in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 49a GKG Rn. 19 mwN).
  • OLG München, 25.08.2009 - 32 W 2033/09

    Wohnungseigentumsverfahren: Streitwertbemessung im Streit um die Beendigung des

    Auszug aus AG Brühl, 03.09.2015 - 29 C 11/15
    Dieser wird teils einfach (OLG München, NJW-RR 2009, 1615 f.; Suilmann in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 49a GKG Rn. 19), teils zweifach (LG Karlsruhe, ZWE 2010, 409 f.) oder sogar dreifach unter Hinweis auf den andernfalls zu niedrigen Streitwert (OLG Schleswig, Beschluss vom 21. November 2011 - 3 W 75/11, juris Rn. 23) herangezogen.
  • OLG Celle, 07.01.2010 - 4 W 208/09

    Streitwertbemessung: Antrag auf Abberufung eines Wohnungseigentumsverwalters

    Auszug aus AG Brühl, 03.09.2015 - 29 C 11/15
    Teilweise wird es auf 10 % des gesamten restlichen Honorars geschätzt mit der Folge, dass der fünffache Betrag stets dem hälftigen Gesamtinteresse entspricht (OLG Celle, NJW 2010, 1154; LG München, NZM 2009, 625 f.; Monschau in Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 13. Aufl., Rn. 6274 f.; im Ergebnis ebenso Müller, ZMR 2010, 139, 140 f.).
  • OLG Schleswig, 21.11.2011 - 3 W 75/11

    Streitwert einer Klage gegen die Ablehnung der Abberufung des Verwalters durch

    Auszug aus AG Brühl, 03.09.2015 - 29 C 11/15
    Dieser wird teils einfach (OLG München, NJW-RR 2009, 1615 f.; Suilmann in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 49a GKG Rn. 19), teils zweifach (LG Karlsruhe, ZWE 2010, 409 f.) oder sogar dreifach unter Hinweis auf den andernfalls zu niedrigen Streitwert (OLG Schleswig, Beschluss vom 21. November 2011 - 3 W 75/11, juris Rn. 23) herangezogen.
  • LG München I, 03.06.2009 - 1 T 499/09

    Streitwert des Wohnungseigentumsverfahrens: Bemessung bei Antrag auf Abberufung

    Auszug aus AG Brühl, 03.09.2015 - 29 C 11/15
    Teilweise wird es auf 10 % des gesamten restlichen Honorars geschätzt mit der Folge, dass der fünffache Betrag stets dem hälftigen Gesamtinteresse entspricht (OLG Celle, NJW 2010, 1154; LG München, NZM 2009, 625 f.; Monschau in Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 13. Aufl., Rn. 6274 f.; im Ergebnis ebenso Müller, ZMR 2010, 139, 140 f.).
  • LG Karlsruhe, 28.05.2010 - 11 T 213/10

    Einzelinteresse bei Anfechtung der Verwalterbestellung

    Auszug aus AG Brühl, 03.09.2015 - 29 C 11/15
    Dieser wird teils einfach (OLG München, NJW-RR 2009, 1615 f.; Suilmann in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 49a GKG Rn. 19), teils zweifach (LG Karlsruhe, ZWE 2010, 409 f.) oder sogar dreifach unter Hinweis auf den andernfalls zu niedrigen Streitwert (OLG Schleswig, Beschluss vom 21. November 2011 - 3 W 75/11, juris Rn. 23) herangezogen.
  • LG Köln, 07.07.2016 - 29 S 180/15

    Verwalter kann als Vertreter nicht über die eigene Abberufung abstimmen!

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Brühl vom 3.9.2015 - 29 C 11/15 - aufgehoben und wie folgt neu gefasst:.
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